Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten
Sydneeyy:
--- Zitat von: Bastel am 26.04.2022 14:38 ---
--- Zitat von: BüroLurchNRW am 26.04.2022 14:25 ---
Gibt zudem genug Leute die auch vorher einfach was anderes gemacht haben und die 40 Jahre nicht voll kriegen und nicht jeder kann und will bis 67 (Perspektivisch bis 70) arbeiten :D
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Und diese Spezialkandidaten kommen mit der Rente besser weg? Lass dich nicht auslachen.
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Richtig. Ich selbst z.B. habe erst mit 29 den Vorbereitungsdienst 2.1 begonnen. Wahrscheinlich wird das Pensionsalter für mich eher schon 69-70 sein. Aber selbst wenn nicht, und es werden "nur" 38 Jahre bei mir, stehe ich deutlich besser da als mit Rente + VBL nach 38 Jahren, zumal davon ja 3 Jahre Ausbildung wären.
WasDennNun:
--- Zitat von: BüroLurchNRW am 26.04.2022 14:25 ---Das mit den Kindern gilt idr erst ab dem zweiten oder dritten und auch in jedem Land unterschiedlich. Hier ist beim ersten 50% angesagt plus Einbußen durch TZ. Und erstklassig sei mal dahin gestellt ;D
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Zukünftig wird die Besoldung aber so aussehen, dass du 100% der Grundsicherungskosten deiner Kinder bezahlt bekommst, dieses "Geld" wird dir als Angestellter fehlen.
Und wenn man einen Lebensweg hat, bei dem man erst mit 27-29 anfängt mit dem Berufsleben, dann hat man halt länger gebraucht und auch nicht die Zeiten in der Rente eingezahlt.
BüroLurchNRW:
--- Zitat ---Und diese Spezialkandidaten kommen mit der Rente besser weg? Lass dich nicht auslachen.
Du kannst auch gerne mal beim Facharzt nach einem Termin für ein MRT oder ähnliches als Privater und GKVler anfragen. Wenn es nicht offensichtlich akut ist, wartest du da als letzterer gerne mal 8 Wochen. Viel Spaß.
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Das sind heutzutage kaum mehr Spezialkandidaten. Ist ja nicht mehr wie früher. 1 Ausbildung und nie was anderes. Und dann kommt es natürlich drauf an was man so verdient. Gerade die, die vielleicht erst in die freie Wirtschaft gehen, kommen idr nicht schlecht weg.
Ich sehe immer die Gesamtsumme und nicht nur das was später Rente ist. Wenn die anderen vorher 30-50tsd mehr verdient haben, kann man das später verrechnen. Wichtig ist ja- was kommt unterm Strich in der Summe im Leben raus. Sehe ich jedenfalls so- kann man auch anders sehen. Wer jetzt mehr Geld hat, kann mehr sparen /investieren / Immobilie kaufen. Als 70jähriger Tattergreis nützt mir die Kohle auch nicht mehr so viel. Das letzte Hemd hat keine Taschen :D
Und ich war auch länger in der GKV als in der PKV und hatte nie Probleme. Mir wurde sogar Zahnreinigung damals schon in der GKV bezahlt. Man muss nur die richitge Kasse haben =)
BüroLurchNRW:
--- Zitat von: WasDennNun am 26.04.2022 15:21 ---
--- Zitat von: BüroLurchNRW am 26.04.2022 14:25 ---Das mit den Kindern gilt idr erst ab dem zweiten oder dritten und auch in jedem Land unterschiedlich. Hier ist beim ersten 50% angesagt plus Einbußen durch TZ. Und erstklassig sei mal dahin gestellt ;D
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Zukünftig wird die Besoldung aber so aussehen, dass du 100% der Grundsicherungskosten deiner Kinder bezahlt bekommst, dieses "Geld" wird dir als Angestellter fehlen.
Und wenn man einen Lebensweg hat, bei dem man erst mit 27-29 anfängt mit dem Berufsleben, dann hat man halt länger gebraucht und auch nicht die Zeiten in der Rente eingezahlt.
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Davon profitieren ja dann aber nur zukünftig die Leute. Ich habe keine Kinder, daher weiß ich nicht, ob das für alle Länder gilt oder nur für einige und auch nicht ab wann. Dennoch hat man die Einbußen bei TZ immer. Und Angestellte haben ja keine PKV Kosten, oder was ist hier gemeint mit Grundsicherungskosten???
WasDennNun:
--- Zitat von: BüroLurchNRW am 28.04.2022 10:42 ---Davon profitieren ja dann aber nur zukünftig die Leute. Ich habe keine Kinder, daher weiß ich nicht, ob das für alle Länder gilt oder nur für einige und auch nicht ab wann.
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Es wird für alle gelten müssen, da vom BVerG so festgelegt.
--- Zitat ---Dennoch hat man die Einbußen bei TZ immer. Und Angestellte haben ja keine PKV Kosten, oder was ist hier gemeint mit Grundsicherungskosten???
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Grundsicherungskosten sind die Kosten für Unterkunft, Essen, Soziale Teilhabe ...
Hartz4Satz platt gesagt muss der Besoldungsgesetzgeber für die Kinder Netto bereitstellen.
(Ab 3. Kind komplett über Zulage)
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