Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

erst kündigen, dann vor Ablauf der Frist gehen

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Wdd3:
Das ist richtig. Tatsächlich habe ich noch nie davon gehört das ein AG, bzw. dessen Vertreter, sich nicht auf einen Aufhebungsvertrag einlässt.

Allerdings scheint der TB, bzw. sein Freund, vor der Entscheidung zu stehen das er eine andere Stelle nicht antreten kann wenn er die Kündigungsfrist einhält.
Es handelt sich also um eine individuelle Entscheidung.
Sicher ist es sinnvoll beim Vorgesetzten, Personaler oder wer auch immer sich nicht auf einen Aufhebungsvertrag einlassen will, nochmals vorzusprechen und eine gemeinsame Lösung zu finden. 

Sollte eine solche nicht gefunden werden und daraus ein neg. Zeugnis entstehen, kann dieses beanstandet werden und meine vorhergehende Aussage widerholt sich:
Die meisten AG/Personaler knicken ein wenn ein AN das Zeugnis beanstandet.
Viele stellen gleich ein gutes Zeugnis aus um keine Diskussionen zu haben.

Wer möchte kann das gern mit Wahrscheinlichkeitsrechnungen auf Grundlage von fiktiven Zahlen "berechnen", grundsätzlich bleibt es bei der individuellen Risiko Abwägung des TB bei der er sich die Frage stellen muss was ihm die neue Stelle wert ist.

 

XTinaG:
Und genau für diese individuelle Risikoabwägung ist die wiederholt vorgetragene Aussage "Die meisten AG/Personaler knicken ein wenn ein AN das Zeugnis beanstandet. Viele stellen gleich ein gutes Zeugnis aus um keine Diskussionen zu haben." ohne jede Bedeutung, wenn man auf die individuelle Eintrittswahrscheinlichkeit, also das tatsächliche Risiko, abstellt und nicht etwa auf ein auf einem ökologischen Fehlschluß beruhendes Bauchgefühl.

Wdd3:
Also gibt es deiner Ansicht nach eine konsistente rechtliche Grundlage. Anstatt nur rum zu nölen gib sie doch bitte bekannt damit der TB eine für ihn Zukunftsweisende Entscheidung treffen kann.

XTinaG:
Du bist sehr offensichtlich intellektuell nicht in der Lage, meinen Ausführungen zu folgen. Wie sollte es eine rechtliche Grundlage für eine individuelle Eintrittswahrscheinlichkeit geben?!? Ohne (weitere) Worte...

WasDennNun:

--- Zitat von: Wdd3 am 25.03.2022 08:33 ---Das ist richtig. Tatsächlich habe ich noch nie davon gehört das ein AG, bzw. dessen Vertreter, sich nicht auf einen Aufhebungsvertrag einlässt.
--- End quote ---
Und hier hörst du es zum ersten mal und behauptest, dass dieser AG einknicken wird, weil

--- Zitat ---Die meisten AG/Personaler knicken ein wenn ein AN das Zeugnis beanstandet.
Viele stellen gleich ein gutes Zeugnis aus um keine Diskussionen zu haben.

--- End quote ---

Du merkst schon, dass das kein guter Rat ist, die eine Realität verneinen und behaupten das andere trifft niemals zu....


mein Rat:
Auch wenn es ein scheiß Zeugnis gibt (welches man natürlich anfechten kann) würde ich flugs den Abgang machen (nach einem weiteren protokolierten nicht einvernehmlichem Gespräch wg. Auflösungsvertrag).

Das schlechte Zeugnis, lässt sich beim Übernächsten AG locker erklären, falls es den AG dann überhaupt interessiert.

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