Autor Thema: Problem mit Eingruppierung  (Read 8912 times)

deni bas

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Problem mit Eingruppierung
« am: 10.04.2022 14:54 »
Hallo liebe Forianer,

seit zehn Jahre arbeite ich in der Verwaltung einer Großen Kreisstadt. Der Oberbürgermeister persönlich hat mich sozusagen rekrutiert, ich war nicht aktiv auf Jobsuche, da freiberuflich tätig. Da mich die Aufgabe gereizt hat, ich aber Neuling in der Verwaltung war und meine Hochschulausbildung nicht exakt zum Arbeitsgebiet gepasst hat, habe ich mich auf den Deal eingelassen, in EG 8 zu starten. Nach drei Jahren gruppierte man mich hoch in EG 9b.

Nach weiteren zwei Jahren wurde ich "umgesetzt" in ein anderes Amt, in dem ich exakt die Aufgabe übernommen habe, für die ich ausgebildet bin. Ich habe nicht nur ein Diplom-, sondern auch ein Promotionsstudium absolviert. Beim Umsetzungsgespräch Anfang 2018 hat mir der OB vor Zeugen versprochen, dass ich nach wenigen Monaten in eine passende Tarifgruppe eingeordnet werden würde; ich solle einfach einen Antrag stellen, was ich 2019 auch tat. Die Monate vergingen. (Das ist in dieser Verwaltung nicht außergewöhnlich, dass man Höhergruppierungen vertagt und verzögert bis St. Nimmerlein.) Von Beginn an arbeitete ich auf dieser neuen Stelle fast zu 100 Prozent als Wissenschaftlerin, führte und führe u. a. großangelegte Studien durch, werte sie statistisch aus, schreibe Abschlussberichte, betreue Bachelorarbeiten der Praktikanten und fungiere als Zweitgutachter, usw.). Über diese Aufgaben hinaus hatte ich auf Überstundenbasis anspruchsvolle "Spezialaufgaben" für das Ehrenamt des OB zu erledigen (bspw. Schreiben von Reden und Ansprachen sowie Konzeptionierung von Sonderprojekten). Doch das Thema "Höhergruppierung" blieb unerledigt. Bis 2021 hakte ich etliche Male nach und hörte schließlich, dass der Antrag nicht mehr auffindbar sei. Also stellte ich ihn erneut. Wieder hakte ich fast im Wochenrhythmus an verschiedenen Stellen nach und bekam vor ein paar Wochen die Mitteilung, dass die Stelle bewertet sei und man mich in EG 9c hochgruppiert habe. Der Flurfunk sagte mir, dass der OB mir nicht mehr geben wolle, der Beschluss sei endgültig. Ob das so ist, weiß ich nicht. Für ausgeschlossen halte ich es jedoch nicht, zumal schon einige Kolleginnen und Kollegen gegangen sind, weil sie ihrer Ansicht nach nicht korrekt eingruppiert waren.

Nun hoffe ich auf kompetenten Rat.
Ist das rechtens, dass ich als promovierte Wissenschaftlerin in exakt dem Bereich arbeite, für den ich an der Uni ausgebildet wurde, und nur EG 9c bekomme?
Ist es weiterhin üblich, dass ein OB seine Mitarbeiter für Aufgaben für sein Ehrenamt einsetzt, die mit der Tätigkeit in der Verwaltung nichts zu tun haben? 

Wenn nein, was kann ich tun, um mich zur Wehr zu setzen? Klar, ich könnte mir einen anderen Job suchen, aber ich bin absolut überzeugt von der Wichtigkeit meiner Aufgabe, die dem Wohle der Allgemeinheit dient, und ich habe schon so viel in die Wege geleitet, dass ich ungern aufgeben würde.

Ich freue mich auf Eure Antworten!

Liebe Grüße
deni bas

WasDennNun

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #1 am: 10.04.2022 15:20 »
Nun hoffe ich auf kompetenten Rat.
Ist das rechtens, dass ich als promovierte Wissenschaftlerin in exakt dem Bereich arbeite, für den ich an der Uni ausgebildet wurde, und nur EG 9c bekomme?

Ka, das ist rechtens, denn Mann und Frau sind entsprechende der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.
Es kann also sein das du in der EG8 oder in der EG13 bist und nur falsch bezahlt wirst.
Eine Promotion tariflich irrelevant.
Zitat
Wenn nein, was kann ich tun, um mich zur Wehr zu setzen?
schriftlich fixieren was dein auszuübenden Tätigketien sind und dann eine
Eingruppierungsfeststellungsklage

Organisator

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #2 am: 11.04.2022 09:15 »
Ist das rechtens, dass ich als promovierte Wissenschaftlerin in exakt dem Bereich arbeite, für den ich an der Uni ausgebildet wurde, und nur EG 9c bekomme?

Wenn nein, was kann ich tun, um mich zur Wehr zu setzen?

Grundsätzlich ist das möglich, da sich die Eingruppierung nach den übertragenen Aufgaben richtet (nicht unbedingt nach dem, was du tatsächlich machst).

Zum Start würde ich als erstes herausfinden, welche Tätigkeiten dir tatsächlich übertragen wurden. Dazu bietet sich ein Blick in die Tätigkeitsdarstellung (o.ä.) an. Dann abgleichen, welche Aufgaben von dir erwartet werden und mit dem Arbeitgeber besprechen, wie diese erwarteten Aufgaben übertragen werden können.

deni bas

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #3 am: 11.04.2022 17:40 »
schriftlich fixieren was dein auszuübenden Tätigketien sind und dann eine Eingruppierungsfeststellungsklage
Die Tätigkeiten sind schon schriftlich fixiert in der Stellenbeschreibung. Sie ist Teil des Antrags auf Höhergruppierung, und ich habe sie selbst erstellt.
Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Klage? Das klingt nach Dampfhammermethode. Gibt's nicht einen Schritt, den ich gehen könnte, bevor ich den Klageweg wähle?

Zum Start würde ich als erstes herausfinden, welche Tätigkeiten dir tatsächlich übertragen wurden. Dazu bietet sich ein Blick in die Tätigkeitsdarstellung (o.ä.) an. Dann abgleichen, welche Aufgaben von dir erwartet werden und mit dem Arbeitgeber besprechen, wie diese erwarteten Aufgaben übertragen werden können.
Eine "offizielle" Tätigkeitsdarstellung gibt's nicht, weil ich die erste bin, die diese Aufgaben übernommen hat. Man hat jemanden gesucht, der das kann, und mich kurzerhand umgesetzt. Ich mache also exakt das, was von mir erwartet wurde und wird. Diese Tätigkeiten sind die eines Wissenschaftlers mindestens auf Diplom-/Master-Niveau.

WasDennNun

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #4 am: 11.04.2022 18:53 »
Also hat der Bürgermeister oder jemand anders, der in eurer Kommune Arbeitsverträge unterschrieben darf, dir die Tätigkeiten die in der "Stellenbeschreibung" stehen übertragen? Oder bestätigt, dass das deine auszuübenden Tätigkeiten sind?

Falls ja, dann sind das deine auszuübenden (und nicht nur ausgeübten) Tätigkeiten, die der AG (und Du) entsprechend bewerten und sich damit eine Rechtsmeinung über die Eingruppierung machen.

Falls Nein, dann ist nicht klar was deine auszuübenden Tätigkeiten sind, weil dir niemand, der es darf, dir nachweislich entsprechenden Tätigkeiten übertragen hat und du nur auf Zuruf irgendwas machst.
Dann solltest du vom Bürgermeister (oder wer auch immer AVs unterschreibt) verlangen, dass er das bitte schön bestätigt, dass das dein auszuübenden Tätigkeiten sind, weil du ja eben sonst nichts mehr machen darfst, da du ja nicht weißt was du machen darfst.  8)
Und solange solltest du Luftlöcher in die Decke starren und jeden Arbeitsauftrag schriftlich bestätigen lassen.

Wie gesagt: Erstmal muss du und dein AG dir darüber einig sein, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Dann überlegt sich jeder was er denn glaubt, welche EG das ist. Und wenn darüber Einigkeit herrscht, drops gelutscht.
Wenn nicht, dann muss die Instanz, die alleinig dazu in der Lage ist deine Eingruppierung festzustellen, entscheiden.
Das Gericht.
Anderer Weg:
Ja, man wird irgendwie (aber eben nicht tariflich) bezahlt und macht Dinge ohne das sie einem übertragen wurden und hofft darauf, das irgendwer mal sich mal bequemt sich tarifkonform zu verhalten.
Dritter Weg man sagt: Ich möchte das Entgelt der EGx, mir egal wie ihr es macht, aber wenn ich das nicht bekommen, dann such ich mir jemanden der bereit ist mich so zu bezahlen.

Isie

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #5 am: 11.04.2022 22:23 »
Du kannst natürlich auch einfach deinem Arbeitgeber mitteilen, dass die von dir auszuübende Tätigkeit der Entgeltgruppe xy entspricht, dass du Anspruch auf das Entgelt aus dieser Entgeltgruppe erhebst und dass du eine Einguppierungsfeststellungsklage erheben wirst, wenn du das Entgelt nicht bekommst.
Falls dein Arbeitgeber keinen Bock auf ein Arbeitsgerichtsverfahren hat, könnte das klappen.

WasDennNun

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #6 am: 12.04.2022 06:19 »
Richtig, Problem dabei ist, dass noch völlig unklar ist was die auszuübenden Tätigkeiten sind. Da der AG diese ja offensichtlich noch nicht gerichtsfest übertragen hat.

Max

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #7 am: 12.04.2022 07:30 »
Wenn der AG offiziell keine Tätigkeiten überträgt dann müssten die ausgeübten Tätigkeiten zu auszuübenden Tätigkeiten werden,  sonst bestünde eine Lücke mit der ein AG den AN im limbo nie angemessen bezahlen müsste.

WasDennNun

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #8 am: 12.04.2022 08:25 »
Wenn der AG offiziell keine Tätigkeiten überträgt dann müssten die ausgeübten Tätigkeiten zu auszuübenden Tätigkeiten werden,  sonst bestünde eine Lücke mit der ein AG den AN im limbo nie angemessen bezahlen müsste.
Oder es besteht die Lücke, dass der AN nichts machen muss, weil ihm nichts übertragen wurde.

Organisator

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #9 am: 12.04.2022 09:10 »
Die Tätigkeiten sind schon schriftlich fixiert in der Stellenbeschreibung. Sie ist Teil des Antrags auf Höhergruppierung, und ich habe sie selbst erstellt.
Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Klage? Das klingt nach Dampfhammermethode. Gibt's nicht einen Schritt, den ich gehen könnte, bevor ich den Klageweg wähle?
Eine solche Klage hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn dir Tätigkeiten übertragen wurden und du die Rechtsmeinung des Arbeitgbers zur Eingruppierung angreifst. So wie ich das lese, wurden dir noch offiziell keine Tätigkeiten übertragen. Daher wäre das der Startpunkt, nämlich überhaupt vom AG Aufgaben offiziell übertragen zu bekommen.

Auch wenn du die erste bist, die die Aufgaben übernommen hat bedarf es dennoch einer Aussage des ARbeitgebers (= Tätigkeitsdarstellung), was du zu tun hast. Wenn du diese nicht hast, würde ich nur die Tätigkeiten ausführen, die dir übertragen wurden.


deni bas

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #10 am: 14.04.2022 09:21 »
Also hat der Bürgermeister oder jemand anders, der in eurer Kommune Arbeitsverträge unterschrieben darf, dir die Tätigkeiten die in der "Stellenbeschreibung" stehen übertragen? Oder bestätigt, dass das deine auszuübenden Tätigkeiten sind?

Falls ja, dann sind das deine auszuübenden (und nicht nur ausgeübten) Tätigkeiten, die der AG (und Du) entsprechend bewerten und sich damit eine Rechtsmeinung über die Eingruppierung machen.
Die Amtsleitung hat mir die Tätigkeiten übertragen, aber nur mündlich im Rahmen des Arbeitsprozesses. Bräuchte ich das schriftlich?

Eine solche Klage hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn dir Tätigkeiten übertragen wurden und du die Rechtsmeinung des Arbeitgbers zur Eingruppierung angreifst. So wie ich das lese, wurden dir noch offiziell keine Tätigkeiten übertragen. Daher wäre das der Startpunkt, nämlich überhaupt vom AG Aufgaben offiziell übertragen zu bekommen..
Im Umkehrschluss heißt das dann ja, dass ich gar nichts tun dürfte, wie weiter oben ja auch schon geschrieben wurde. "Offiziell" lief da in den letzten zehn Jahren nichts. Von Anfang an habe ich das gemacht, was man mir gesagt hat. Mündlich. Mal mehr, mal weniger beiläufig.

Nun hat man mir auch noch mitgeteilt, dass die Bewertung der Stelle auch damit zusammenhängt, wie groß die Wertschätzung des jeweiligen Amtes oder Sachgebiets  bei der Verwaltungsspitze ist. Das klingt doch sehr nach Willkür, oder ist das Usus?
« Last Edit: 14.04.2022 09:28 von deni bas »

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #11 am: 14.04.2022 09:24 »
Die Amtsleitung hat mir die Tätigkeiten übertragen, aber nur mündlich im Rahmen des Arbeitsprozesses. Bräuchte ich das schriftlich?

Wie würdest du sonst interessierten Dritten nachweisen können, wie deine übertragenen Aufgaben sind?

TVWaldschrat

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #12 am: 14.04.2022 09:27 »
Also hat der Bürgermeister oder jemand anders, der in eurer Kommune Arbeitsverträge unterschrieben darf, dir die Tätigkeiten die in der "Stellenbeschreibung" stehen übertragen? Oder bestätigt, dass das deine auszuübenden Tätigkeiten sind?

Falls ja, dann sind das deine auszuübenden (und nicht nur ausgeübten) Tätigkeiten, die der AG (und Du) entsprechend bewerten und sich damit eine Rechtsmeinung über die Eingruppierung machen.
Die Amtsleitung hat mir die Tätigkeiten übertragen, aber nur mündlich im Rahmen des Arbeitsprozesses. Bräuchte ich das schriftlich?

Nun hat man mir auch noch mitgeteilt, dass die Bewertung der Stelle auch damit zusammenhängt, wie groß die Wertschätzung des jeweiligen Amtes oder Sachgebiets  bei der Verwaltungsspitze ist. Das klingt doch sehr nach Willkür, oder ist das Usus?

"wie groß die Wertschätzung" ist, ist kein tariflicher und Eingruppierungsrelevanter Gegenstand, aber durchaus gelebte Realität, die zu viele mit sich machen lassen.

deni bas

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #13 am: 14.04.2022 09:30 »
Die Amtsleitung hat mir die Tätigkeiten übertragen, aber nur mündlich im Rahmen des Arbeitsprozesses. Bräuchte ich das schriftlich?

Wie würdest du sonst interessierten Dritten nachweisen können, wie deine übertragenen Aufgaben sind?

Also gehe ich auf die Amtsleitung zu und bitte um schriftliche Fixierung meiner Aufgaben?

Spidersangel

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Antw:Problem mit Eingruppierung
« Antwort #14 am: 14.04.2022 09:36 »
Die Amtsleitung wäre dazu befugt, wenn Ihr der Arbeitgeber die Ermächtigung dafür erteilt hätte.
Im Regelfall ist dies die Personalabteilung.
Alles andere ist subalternes Führungspersonal, welches eben nicht die Befähigung dazu erhalten hat.