Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Fehlende Begründung bei Absage "Überprüfung der Eingruppierung"
sebbo83:
Vielen Dank für die Antworten.
Ich hoffte, dies auch auf außergerichtlichem Wege lösen zu können.
Trotzdem eine Frage/Gedankenspiel, könnte eine Anfrage zur Prüfung beim Arbeitsministerium (also der obersten Ebene) was bringen?
WasDennNun:
Der Versuch kostet dich ja nur Zeit und kein Geld.
Und ist da nicht das Finanzministerium die oberste Ebene, die die Vorgaben macht?
sebbo83:
--- Zitat von: WasDennNun am 14.04.2022 11:52 ---Der Versuch kostet dich ja nur Zeit und kein Geld.
Und ist da nicht das Finanzministerium die oberste Ebene, die die Vorgaben macht?
--- End quote ---
Hm, ohne mich aus dem Fenster zu lehnen vermute ich, dass der gesamte Sachverhalt ehr mal vom Arbeitsministerium geprüft werden sollte. Wie du schon sagst, es kostet Mühe, aber kein Geld. Ich werde über Ostern diesem Gedanken mal etwas Basis geben.
Danke nochmal.
Lars73:
Ihr seit nachgeordnete Behörde des Arbeitsministeriums?
sebbo83:
Nein, dem Innenministerium. Aber hier wüßte ich nicht, wohin mit solch einer Anfrage.
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