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[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Kingrakadabra:
--- Zitat von: BeamterimNorden am 11.05.2022 18:49 ---
--- Zitat von: Kingrakadabra am 11.05.2022 11:05 ---
--- Zitat von: clarion am 04.05.2022 19:55 ---Hallo,
ich bin über die Öffnungsaktion in der PKV gelandet.
Direkte Folgewirkung: Die professionelle Zahnreinigung wurde mit einem Schlag um sage und schreibe 25 Euro teurer, während GKV-versicherte Patienten beim selben Zahnarzt noch den alten Preis gezahlt haben! Das aber nur so ein unwesentliches "Funfact" am Rande.
Also hat der Zahnarzt mehr verlangt, weil du über die Öffnungsklausel versichert bist? Wie soll er davon Wind bekommen haben?
Meiner Erfahrung nach hat man da keine Einschränkungen zu erwarten!
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Nicht wegen der Öffnungsaktion, sondern weil man jetzt Privatpatient ist ;) >:(
War bei mir übrigens auch so...
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Das ist kein Nachteil, der Arzt darf halt höhere Sätze verlangen. Das weiß man aber vorher.
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Techniker37:
Hab leider auch das Problem, dass ich nur im Rahmen der Öffnungsaktion rein gekommen bin.
Meine Frage ist, kommt man da auch wieder raus? Mir geht es gewaltig auf die Nerven, dass man auf Dauer 30% mehr zahlt und Beihilfeergänzungstarife grundsätzlich abgelehnt werden. In die Gesetzliche wieder zu gehn auf Grund der fehlenden Kostenübernahme des Freistaats, ist keine Option.
photosynthese:
--- Zitat von: Techniker37 am 02.06.2022 10:54 ---Hab leider auch das Problem, dass ich nur im Rahmen der Öffnungsaktion rein gekommen bin.
Meine Frage ist, kommt man da auch wieder raus? Mir geht es gewaltig auf die Nerven, dass man auf Dauer 30% mehr zahlt und Beihilfeergänzungstarife grundsätzlich abgelehnt werden. In die Gesetzliche wieder zu gehn auf Grund der fehlenden Kostenübernahme des Freistaats, ist keine Option.
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Du kannst jederzeit unverbindliche Anfragen bei anderen Versicherungen stellen, über die Erfolgsaussichten kann ich dir aber nichts sagen. Klar ist, dass sowohl der Übertragungswert der Rückstellungen deiner jetzigen Versicherungen einen Einfluss auf die Beitragshöhe hätten als auch eine neuerliche Gesundheitsprüfung.
Alternativ gibt es u.U. die Möglichkeit, in deiner bestehenden Versicherung den Tarif zu wechseln, wobei es wahrscheinlich ist, dass der Risikoaufschlag bestehen bleibt (wenn das überhaupt angeboten wird).
Poincare:
Ich habe meinen Sohn über die Öffnungsklausel aufnehmen lassen: Das Antragsprozedere war ein Kampf, der reguläre Zuschlag für meinen Sohn wurde auf ca. 560% festgelegt, gedeckelt durch die Öffnungsaktion auf 30%, mit dem Hinweis, dass bei Tarif oder Versicherungswechsel wahrscheinlich der reguläre Zuschlag fällig wäre.
Nach dem Abschluss gab es keine Probleme mehr, bisher wurde alles ohne weitere Beanstandungen bezahlt, inklusive Direktabrechnung mit dem Krankenhaus für den stationären Aufenthalt.
BeamterimNorden:
--- Zitat von: Techniker37 am 02.06.2022 10:54 ---Hab leider auch das Problem, dass ich nur im Rahmen der Öffnungsaktion rein gekommen bin.
Meine Frage ist, kommt man da auch wieder raus? Mir geht es gewaltig auf die Nerven, dass man auf Dauer 30% mehr zahlt und Beihilfeergänzungstarife grundsätzlich abgelehnt werden. In die Gesetzliche wieder zu gehn auf Grund der fehlenden Kostenübernahme des Freistaats, ist keine Option.
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Hallo,
leider tendiert die Möglichkeit zu Wechsel oder Wegfall des Zuschlags gegen Null, hier bringt falsche Hoffnung nichts. Du bist ja nicht umsonst nur über die Öffnungsklausel in die PKV gekommen.
Einzige Möglichkeit eines Wechsels wäre eventuell dann, wenn alles vollkommen ausgeheilt ist und Du eine neue Gesundheitsprüfung bei einer neuen PKV bestehst. Diese Möglichkeit dürfte aber in 99% der Fälle rein theoretischer Natur sein.
Und zum Thema Zuschlag, mir wurde direkt mitgeteilt, dass der für immer ist, ohne Möglichkeit auf Wegfall.
Und mal ganz pragmatisch aus Versicherungssicht gedacht, warum sollten sie ihn auch später wegnehmen? Du hast ja mal einen Vertrag damit abgeschlossen ;)
Viele Grüße
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