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Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?

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E15TVL:
"Vertrauensbruch" weil sich die Lebensumstände derart geändert haben können, dass jetzt 80 % gut wären was zum Zeitpunkt des VG eben noch nicht so war?

Ich frage nur deswegen, weil z. B. hier bei uns (Landesverwaltung) reihenweise die Anträge auf dezentrales Arbeiten reinflattern, obwohl kaum jemand im VG nach HO gefragt hat. Das ist einfach normal und hier spricht keiner von Vertrauensbruch.

WasDennNun:

--- Zitat von: E15TVL am 23.05.2022 09:18 ---"Vertrauensbruch" weil sich die Lebensumstände derart geändert haben können, dass jetzt 80 % gut wären was zum Zeitpunkt des VG eben noch nicht so war?

--- End quote ---
Nein, Vertrauensbruch, dass man schon im VG wusste, dass man evtl. TZ machen will und es nicht anspricht.

Drum:
--- Zitat von: WasDennNun am 23.05.2022 09:11 ---Wenn man erst in einem Jahr auf 80% geht, dann kein Schaden wg. VG

--- End quote ---

WasDennNun:

--- Zitat von: BAT am 23.05.2022 09:15 ---Teilzeit wird durchaus unterschiedlich definiert. Ja, offiziell ist er mit 80 % auf Teilzeit. In der Wissenschaft wird aber eher alles unter 30 Stunden als wirkliche Teilzeit angesehen. Von daher würde ich es gar nicht erwähnen, da kein substantieller Teilzeitwunsch vorliegt.

ABER: als Neuling dann doch. Viele Personaler denken noch in alten Schubladen.

--- End quote ---
Interessant: Wenn ich einen Arbeitsvertrag haben sollte der 30h als Vollzeit definiert, dann bin ich laut Wissenschaft eine Teilzeiter.  8)
Cool, diese Wissenschaft.
Was definiert denn die Wissenschaft als Vollzeitstelle?

was_guckst_du:
...wenn die Stelle als Voll- und Teilzeit ausgeschrieben worden ist, wird danach im Vorstellungsgespräch sowieso gefragt...

...ich erlebe es dann oft, dass aus dem Fachbereich bei der Bewerberauswahl die Frage gestellt wird, wie soll man denn dann die X Reststunden auffangen :D...dies wird dann regelmäßig abgeblockt, mit dem Hinweis, dass dies kein Ablehnungsgrund im Rahmen der Bestenauslese sei 8)...

Organisator:

--- Zitat von: E15TVL am 23.05.2022 09:08 ---
--- Zitat von: Organisator am 23.05.2022 08:38 ---Aus meiner Sicht würde das nachträgliche Beantragen von Teilzeit eher Schaden anrichten

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Welchen?

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Genau wie von WDN beschrieben. Wenn man etwas schon im VG weiß, sollte man das dort auch sagen.


--- Zitat von: E15TVL am 23.05.2022 09:18 ---Ich frage nur deswegen, weil z. B. hier bei uns (Landesverwaltung) reihenweise die Anträge auf dezentrales Arbeiten reinflattern, obwohl kaum jemand im VG nach HO gefragt hat. Das ist einfach normal und hier spricht keiner von Vertrauensbruch.

--- End quote ---

HO ist häufig Voraussetzung der Bewerber, um überhaupt den Job anzunehmen. Und sicherlich im VG arbeitgeberseitig angesprochen / angeboten.
Ansonsten reduziert HO nicht die Arbeitsleistung, eher das Gegenteil ist der Fall.

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