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Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?

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Sparschwein:
Habe ich mal gemacht.

In der Ausschreibung stand sinngemäß "Stelle kann sowohl in VZ/TZ besetzt werden"

Im Vorstellungsgespräch dann darauf hingewiesen, dass ich die Stelle nur zu 90 Prozent besetzen will.

Daraufhin wurde damals entgegnet, dass das alles "möglich" ist und die besondere Flexibilität in Sachen TZ die Behörde auszeichnen würde. Ich möge jenes bitte dann mit der unmittelbaren FK absprechen, welche im VG nicht anwesend war. Also alles nach Einstellung klären.

Einstellung ist dann zunächst zu 100 Prozent erfolgt. Dann natürlich die FK angesprochen, ob man die TZ dann für nächstes Jahr nehmen kann.....und zack....direkt abgelehnt. Kein wichtiger Grund und somit Pech gehabt. Aus betriebsorganistorischen Gründen nicht möglich. Ich muss auf VZ bleiben.

Was ich damit sagen will...

Mache vor Einstellung alles zu 100 Prozent bzgl. der TZ fest. Und lass dich nicht darauf ein, dass du erstmal eingestellt wird und später alles mit deiner neuen FK klärst. Sonst kann dir genau das passieren, was mir auch passiert ist.

Nun habe ich mich wegbeworben und eine entsprechende Stelle erhalten, in dem ich es direkt offensiv angesprochen habe und im Vorfeld mit der zukünftigen FK außerhalb des VG geklärt haben.

Tagelöhner:
Die Meinungen gehen ja ziemlich auseinander, jetzt also mein Rat:

Auf keinen Fall mit offenen Karten beim Vorstellungsgespräch spielen! Dies mag in wenigen Einzelfällen der richtige Weg sein, wenn man keine festgefahrenen Entscheidungsträger vor sich hat, aber in der Mehrheit der Fälle wird eine bereits zu Beginn gewünschte Teilzeit negativ ausgelegt. Vor allem, wenn der Teilzeitwunsch von einem männlichen Bewerber formuliert wird, der keinerlei familiäre Verpflichtungen zu erfüllen hat.

Der Hinweis in den Ausschreibungen ist oft nur eine Formalität, da die Öffentlichen Arbeitgeber durch gesetzliche Vorgaben z.B. zur Chancengleichheit dazu verpflichtet sind, in den Ausschreibungen darauf hinzuweisen. Dies bleibt aber nur ein Lippenbekenntnis, in der Praxis ist trotzdem nur Vollzeit gewünscht.

Einfach von den rechtlichen Ansprüchen nach Tarifvertrag bzw. Teilzeitbefristungsgesetz nach 6 Monaten Zugehörigkeit Gebrauch machen und wenn sich der AG bzw. seine verkorksten Vertreter quer stellen, den Anspruch gerichtlich durchsetzen.

clarion:
Und wie verträgt sich ein im Vorstellungsgespräch vorgetragenen Teilzeitwunsch als KO Kriterium mit der Bestenauswahl? Und kann man es sich überhaupt  leisten, auf gute Leute zu verzichten, nur weil diese Teilzeit arbeiten wollen? Wer hat denn noch heutzutage eine solche Bewerberschwemme, dass mehrere in etwa gleich gute Bewerber Schlange stehen?

Bei uns würde man mit der Stirn runzeln, wenn just nach Ende der Probezeit der Teilzeitantrag auf den Tisch kommt.

@Sparschwein, hast Du Dich mit mündlicher Auskunft abspeisen lassen, oder schriftlich einen TZ Antrag gestellt.? Die Betriebswirtschaftlichen Erfordernisse müssen schon nachvollziehbar belegt sein.

WasDennNun:

--- Zitat von: clarion am 24.05.2022 06:15 ---Und wie verträgt sich ein im Vorstellungsgespräch vorgetragenen Teilzeitwunsch als KO Kriterium mit der Bestenauswahl? Und kann man es sich überhaupt  leisten, auf gute Leute zu verzichten, nur weil diese Teilzeit arbeiten wollen?
--- End quote ---
Naja, wenn einer nur 90%ige Leistung aber 100% der Zeit erbringt und einer 100%ige Leistung nur mit 60% der Zeit, dann kann man sich schnell ausrechnen wer der Beste für den Posten ist.
Aber KO Kriterium niemals bei uns.
Kriterium aber durchaus.


--- Zitat ---Wer hat denn noch heutzutage eine solche Bewerberschwemme, dass mehrere in etwa gleich gute Bewerber Schlange stehen?
--- End quote ---
In einigen Bereichen (>Eg9a) ist die Schlange immer noch lang genug. Allerdings der ausschuß auch schnell ermittelt.

--- Zitat ---Bei uns würde man mit der Stirn runzeln, wenn just nach Ende der Probezeit der Teilzeitantrag auf den Tisch kommt.

--- End quote ---
Ja, Stirnrunzeln ist der richtige Ausdruck.
Aber genehmigt werden würde es trotzdem, allerdings in der langfristigen Planung bzgl. Förderung für höhere Weihen ist es natürlich ein Minuspunkt, da nicht verlässlich und nicht transparent dieser Mensch zu sein scheint (außer wenn Gründe für die TZ erkennbar sind, die nach dem VG aufploppten)

--- Zitat ---@Sparschwein, hast Du Dich mit mündlicher Auskunft abspeisen lassen, oder schriftlich einen TZ Antrag gestellt.? Die Betriebswirtschaftlichen Erfordernisse müssen schon nachvollziehbar belegt sein.

--- End quote ---
Naja, wenn der AG so arschig ist und unbegründet die 10% nicht zulässt, warum soll man sich noch mit so einem unzuverlässigen AG rumstreiten. Ab dafür...

E15TVL:

--- Zitat von: Tagelöhner am 23.05.2022 19:05 ---Auf keinen Fall mit offenen Karten beim Vorstellungsgespräch spielen! Dies mag in wenigen Einzelfällen der richtige Weg sein, wenn man keine festgefahrenen Entscheidungsträger vor sich hat, aber in der Mehrheit der Fälle wird eine bereits zu Beginn gewünschte Teilzeit negativ ausgelegt. Vor allem, wenn der Teilzeitwunsch von einem männlichen Bewerber formuliert wird, der keinerlei familiäre Verpflichtungen zu erfüllen hat.

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Exakt das! In einer idealen Welt mit offenen und aufgeschlossenen Vorgesetzten und Personalern mag das offene Ansprechen funktionieren und dort sicher auch von Vorteil sein. Allerdings ist das idealtypisch und scheint mir in der Praxis eher die Ausnahme zu sein. Externe Bewerber kennen die Leute vom VG ja nicht. Genauso wenig wie die Mitbewerberlage.

Wenn der Teilzeitwunsch wirklich kein Problem darstellt, dann wird der AG danach auch kein Problem damit haben wenn er vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Mit dem Dienstvorgesetzten kann man ja trotzdem vorher noch einmal sprechen.

Eine 25 jährige Bewerberin würde sicher auch niemals im VG ansprechen, dass sie gerade dabei ist ein Kind zu produzieren und dann erstmal wegen Elternzeit fehlen wird.

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