Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Verbeamtung noch lohnenswert?
cyrix42:
--- Zitat von: Icke am 14.09.2022 17:53 ---
--- Zitat von: cyrix42 am 09.09.2022 17:45 ---
*) gesetzl. Rente: ca. 47-49% des letzten Bruttos
--- End quote ---
Das stimmt nicht, die gesetzliche Rente wird nicht aufgrund des letzten Bruttogehalts berechnet, sondern "resultiert aus Ihrem gesamten Versicherungsleben" (Zitat DRV-FAQ).
--- End quote ---
Ach ne... Und nun lies noch einmal nach, was es mit dem Begriff des Eck-Rentners und des Renten-Niveaus auf sich hat. Und wenn du damit durch bist, verstehst du die obige Rechnung.
cyrix42:
--- Zitat von: WasDennNun am 14.09.2022 18:45 ---Habe mal bei meinem Bruder (im Kern so immer EG13er als WiMi, hat jetzt 30 jahre eingezahlt und dürfte noch 12 Jahre vor sich haben) den Rentenbescheid mir angeschaut:
Da steht:
2.266,77 € bei gleicher Einzahlung
2.580,00 € (1% Rentensteigerung)
2.930,00 € (2%)
Brutto EG13 ~5900
Netto ~3400
Weiß jemand was da dann als Netto Rente raus kommt? Netto Rente?
Und was Netto Pension raus kommt, die müssen doch voll versteuern oder?.
(Den scheiß auf Brutto, netto ist das Konto gefüllt)
--- End quote ---
Naja, die zukünftige Entwicklung von Einkommensteuer- und Sozialversicherungssätzen vorhersagen zu wollen, ist doch schon recht viel Glaskugel-Leserei.
Wenn man vom Status Quo ausgeht und annimmt, dass sich die Einkommensteuer so entwickelt wie die Inflation (aka "keine kalte Progression"), so wird bei einem Jahres-Brutto von 12*2,27k€ für einen Alleinstehenden ohne weitere steuerlich geltend gemachten Abzüge ein Durchschnittssteuersatz von ca. 15% fällig. Hinzu kämen 7% AN-Anteil für die GKV und ca. 1,5% für die Plegeversicherung. Insgesamt gibt es also Abzüge von ca. 20-25%, je nach genauer Höhe der Brutto-Rente. (Hierbei habe ich aber die volle Versteuerung der Rente angenommen. Das soll zwar Stand jetzt erst ab 2040 greifen. Bis dahin wird der steuerfreie rentenanteil aber immer weiter abgeschmolzen, sodass davon in 12 Jahren auch nicht mehr so viel übrig sein sollte, als dass ich die Rechnung damit verkomplizieren wollte.
Schlussendlich läge man, setzt man weiterhin Lohn- und Rentensteigerungen auf Inflationsniveau voraus, bei einer Netto-Rente mit der gleichen Kaufkraft wie derzeit ca. 2,27k* (0,75 bis 0,8), also ca. 1,7k bis 1,8k; oder etwa 50% bis 53% vom derzeitigen Netto-Gehalt.
(Hinweis: Oben hatte ich eine Brutto-Rechnung aufgemacht. Durch den progressiven Verlauf der Einkommensteuer gilt beim Vergleich von Brutto-Rente zu Brutto-Lohn und Netto-Rente zu Netto-Lohn, dass das zweitgenannte Verhältnis leicht besser ist, eben weil der Durchschnittssteuersatz auf die geringere Brutto-Rente niedriger ist als beim Brutto-Lohn, also weniger Abzüge vorliegen.)
Die Höhe der Netto-Pension für A13 nach Abzug von PKV sollte aber eher jemand ausrechnen, der davon mehr versteht, insbesondere, was die Beihilfe-Höhe für Pensionäre angeht...
WasDennNun:
--- Zitat von: cyrix42 am 14.09.2022 22:05 ---
--- Zitat von: Icke am 14.09.2022 17:53 ---
--- Zitat von: cyrix42 am 09.09.2022 17:45 ---
*) gesetzl. Rente: ca. 47-49% des letzten Bruttos
--- End quote ---
Das stimmt nicht, die gesetzliche Rente wird nicht aufgrund des letzten Bruttogehalts berechnet, sondern "resultiert aus Ihrem gesamten Versicherungsleben" (Zitat DRV-FAQ).
--- End quote ---
Ach ne... Und nun lies noch einmal nach, was es mit dem Begriff des Eck-Rentners und des Renten-Niveaus auf sich hat. Und wenn du damit durch bist, verstehst du die obige Rechnung.
--- End quote ---
Und der Eckpensionär bekommt
*) Pension: 71,x% des letzten Bruttos
Oder einfach nur die meisten Pensionäre?
Wenn man Pensionäre und Rentner miteinander vergleicht, dann sollte man vergleichbare Gruppen nehmen.
Also Gesamtheit der Rentner und Gesamtheit der Pensionäre (was ein Schwachsinnsvergleich wäre, aber nun denn)
und dann kommt man nicht auf 71,x% des letzten Bruttos bei den Pensionären.
Es ist aber so, dass "Studierte" wegen späten eintritt in öD (so mit 25) natürlich eine geringere Rente haben und gegenüber den Pensionären abfallen. Jeweils 40-45 Jahre Einzahler,
während Menschen die eine Lehre (im öD) gemacht haben, da schon wesentlich besser im Vergleich stehen.
cyrix42:
--- Zitat von: WasDennNun am 14.09.2022 22:26 ---Es ist aber so, dass "Studierte" wegen späten eintritt in öD (so mit 25) natürlich eine geringere Rente haben und gegenüber den Pensionären abfallen. Jeweils 40-45 Jahre Einzahler,
während Menschen die eine Lehre (im öD) gemacht haben, da schon wesentlich besser im Vergleich stehen.
--- End quote ---
Ich bin in meiner Modellrechnung von 45 Arbeits- bzw. Dienstjahren und Lohnsteigerungen auf Inflationsniveau ausgegangen. Die absolute Höhe des Verdiensts ist dann dabei egal. Das Szenario besagt aber, dass der berechnete AN von Beginn an in der Enfstufe seiner EG, die er am Ende seines Berufslebens erreicht hat, war. Da das offenbar nicht der Realität entspricht, sind die Zahlen für die AN-Seite noch entsprechend abzuwerten. (Allerdings ist man -- von Höherstufungen einmal abgesehen -- auch die längste Zeit des Berufslebens -- sofern man es ausschließlich im öD absolviert -- in der Endstufe, d.h., so groß ist der dadurch gemachte Fehler nicht.) Die Lücke zwischen Rente und Pension ist also tatsächlich größer als die entsprechend des Szenarios ermittelten Zahlenwerte. (Wenn auch wohl nicht viel.)
WasDennNun:
--- Zitat von: cyrix42 am 14.09.2022 22:23 ---
Naja, die zukünftige Entwicklung von Einkommensteuer- und Sozialversicherungssätzen vorhersagen zu wollen, ist doch schon recht viel Glaskugel-Leserei.
--- End quote ---
Fein, dann ist das Thema damit beendet, weil wir auch die Pensionshöhe somit nicht erkugeln können....
8)
--- Zitat ---Wenn man vom Status Quo ausgeht und annimmt, dass sich die Einkommensteuer so entwickelt wie die Inflation (aka "keine kalte Progression"), so wird bei einem Jahres-Brutto von 12*2,27k€ für einen Alleinstehenden ohne weitere steuerlich geltend gemachten Abzüge ein Durchschnittssteuersatz von ca. 15% fällig.
Hinzu kämen 7% AN-Anteil für die GKV und ca. 1,5% für die Plegeversicherung. Insgesamt gibt es also Abzüge von ca. 20-25%, je nach genauer Höhe der Brutto-Rente. (Hierbei habe ich aber die volle Versteuerung der Rente angenommen. Das soll zwar Stand jetzt erst ab 2040 greifen.
--- End quote ---
Sind wohl 5% Rentenfreibetrag wenn man in 12 Jahren in Rente geht. wenn ich es richtig erinnere...
--- Zitat ---Bis dahin wird der steuerfreie rentenanteil aber immer weiter abgeschmolzen, sodass davon in 12 Jahren auch nicht mehr so viel übrig sein sollte, als dass ich die Rechnung damit verkomplizieren wollte.
Schlussendlich läge man, setzt man weiterhin Lohn- und Rentensteigerungen auf Inflationsniveau voraus, bei einer Netto-Rente mit der gleichen Kaufkraft wie derzeit ca. 2,27k* (0,75 bis 0,8), also ca. 1,7k bis 1,8k; oder etwa 50% bis 53% vom derzeitigen Netto-Gehalt.
(Hinweis: Oben hatte ich eine Brutto-Rechnung aufgemacht. Durch den progressiven Verlauf der Einkommensteuer gilt beim Vergleich von Brutto-Rente zu Brutto-Lohn und Netto-Rente zu Netto-Lohn, dass das zweitgenannte Verhältnis leicht besser ist, eben weil der Durchschnittssteuersatz auf die geringere Brutto-Rente niedriger ist als beim Brutto-Lohn, also weniger Abzüge vorliegen.)
Die Höhe der Netto-Pension für A13 nach Abzug von PKV sollte aber eher jemand ausrechnen, der davon mehr versteht, insbesondere, was die Beihilfe-Höhe für Pensionäre angeht...
--- End quote ---
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version