Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wechsel des Arbeitsgeber inkl. Wechsel der Entgeldgruppe - Welche Stufe?
Kaiser80:
--- Zitat von: WasDennNun am 14.09.2022 15:15 ---
Wenn man sich dafür ein paar Wochen Zeit lässt, ist es missbräuchlich?
--- End quote ---
Das wird, wie ja eigtl. immer, auf die Umstände des Einzelfalls ankommen
JesuisSVA:
--- Zitat von: WasDennNun am 14.09.2022 15:15 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 14.09.2022 14:01 ---Du hast die Stufe nicht so wie Kaiser80 interpretiert. Du hast ausgeführt, die bisherige Stufe in E6 bei Einstellung in E6 übernehmen und sodann im Augenblick danach in E8 höhergruppieren zu wollen.
--- End quote ---
Dann reden wir also aneinander vorbei. Ich stellte auf Kaisers vorgehen ab.
--- Zitat von: WasDennNun am 14.09.2022 12:28 ---Ja, aber es ist doch nur ein Rechtsmeinung, dass die Vorgehensweise von kaiser80 fehlerhaft ist, solange es keine Klärung vor dem Verwaltungsgericht gibt, wie die Stufen in diesem Fall tariflich zu werten sind, oder?
--- End quote ---
--- End quote ---
Und ich differenzierte zwischen beiden Vorgehensweisen:
--- Zitat von: JesuisSVA am 14.09.2022 13:29 ---Ich bin nicht davon ausgegangen, dass das so ohne weiteres irgendwem auffällt, und zwar weder Kommunalaufsicht noch Rechnungshof o.ä. Es gibt zwar immer mal aufsehenerregende Prüfungen oder vielmehr Prüfungsergebnisse, aber das kommt ja nur selten vor. Aufhänger war ja auch nicht Euer Irrtum, sondern WasDennNuns bewusst mißbräuchlich ausgestaltetes Konstrukt.
--- End quote ---
--- Zitat von: WasDennNun am 14.09.2022 15:15 ---Also ist es nicht missbräuchlich, wenn man so wie Kaiser80 es macht.
Man interpretiert die Stufe als Stufe und stellt direkt in EG8 Stufe 6 ein, weil man so den Tariftext interpretiert und die Rechtsmeinung sich gebildet hat, dass es korrekt ist.
Dann kann jemand wie Kaiser, dass solange machen kann, solange nicht ihm seitens einer Aufsichtsbehörde es untersagt wird oder er eine andere gefestigte Rechtsmeinung sich bildet. korrekt? Und es ist nicht missbräuchlich, da es aus Ahnungslosigkeit so gemacht wird/wurde.
--- End quote ---
Bis zu dem Zeitpunkt, wo einem Zweifel an der Rechtmäßigkeit des eigenen Vorgehens kommen.
--- Zitat von: WasDennNun am 14.09.2022 15:15 ---Oder gibt es Urteile (die einem bekannt sein müssten), die eben diese Vorgehensweise als falsche Interpretation des Tariftextes klarstellen.
--- End quote ---
Die braucht es nicht. Im Binnenverhältnis zwischen öffentlichem Arbeitgeber und Arbeitnehmer befinden wir uns im Arbeitsrecht und somit in der zivilrechtlichen Sphäre, in der (grob vereinfacht, aber im Grundsatz zutreffend) erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Des öffentlichen Arbeitgebers diesbezügliches Handeln hat aber außerhalb dieses Binnenverhältnisses eine verwaltungsrechtliche Dimension, ähnlich vereinfachend ist in der verwaltungsrechtlichen Sphäre verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Bereits der Zweifel an einer Ermächtigung zu solchem Handeln muss also zurückschrecken lassen und zu einer Überprüfung des eigenen Handelns führen.
--- Zitat von: WasDennNun am 14.09.2022 15:15 ---Meine Variante (falls es eben nicht tarifkonform wäre, so wie es Kaiser machte):
Man stellt in der EG6 ein (also Stufe 6) ein und überträgt zu einem spätere Zeitpunkt höherwertige Tätigkeiten, so dass dann die EG8 S6 erreicht wird.
Wenn man das unmittelbar macht, wäre es deiner Meinung nach missbräuchlich. Verstanden.
Wenn man sich dafür ein paar Wochen Zeit lässt, ist es missbräuchlich?
--- End quote ---
Besteht denn ein in sich sachlicher Grund (die Tätigkeit wird jetzt noch nicht benötigt, in ein paar Wochen schon; die Tätigkeit macht jetzt ein anderer, der dann in ein paar Wochen wohin auch immer geht; Bundes- oder Landesgesetzgeber beglücken die kommunale Ebene mal wieder überraschend mit einem von dieser Ebene zu vollziehenden und kurzfristig in Kraft tretenden Gesetz und man überträgt die hieraus erwachsende Aufgabe demjenigen; ...), so zu verfahren? Wenn ja, kein Problem. Wenn nein, wirst Du die Antwort selbst kennen.
WasDennNun:
--- Zitat von: JesuisSVA am 14.09.2022 16:00 ---
--- Zitat ---Dann kann jemand wie Kaiser, dass solange machen kann, solange nicht ihm seitens einer Aufsichtsbehörde es untersagt wird oder er eine andere gefestigte Rechtsmeinung sich bildet. korrekt? Und es ist nicht missbräuchlich, da es aus Ahnungslosigkeit so gemacht wird/wurde.
--- End quote ---
Bis zu dem Zeitpunkt, wo einem Zweifel an der Rechtmäßigkeit des eigenen Vorgehens kommen.
--- End quote ---
Und was macht man dann?
Rückversichern bei der Aufsichtsbehörde, dass es korrekt ist?
--- Zitat ---
--- Zitat von: WasDennNun am 14.09.2022 15:15 ---Oder gibt es Urteile (die einem bekannt sein müssten), die eben diese Vorgehensweise als falsche Interpretation des Tariftextes klarstellen.
--- End quote ---
Die braucht es nicht. Im Binnenverhältnis zwischen öffentlichem Arbeitgeber und Arbeitnehmer befinden wir uns im Arbeitsrecht und somit in der zivilrechtlichen Sphäre, in der (grob vereinfacht, aber im Grundsatz zutreffend) erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Des öffentlichen Arbeitgebers diesbezügliches Handeln hat aber außerhalb dieses Binnenverhältnisses eine verwaltungsrechtliche Dimension, ähnlich vereinfachend ist in der verwaltungsrechtlichen Sphäre verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Bereits der Zweifel an einer Ermächtigung zu solchem Handeln muss also zurückschrecken lassen und zu einer Überprüfung des eigenen Handelns führen.
--- End quote ---
naja, dann überprüft man es findet keine eindeutig Antwort in der Literatur, Kommentierung, Urteilen und macht was?
Rückversichern bei der Aufsichtsbehörde, dass es korrekt ist?
Oder einfach weiter so, eigenes Handel überprüft. Begründung für die eigenen Rechtsmeinung niedergeschrieben und basta?
--- Zitat ---
--- Zitat von: WasDennNun am 14.09.2022 15:15 ---Meine Variante (falls es eben nicht tarifkonform wäre, so wie es Kaiser machte):
Man stellt in der EG6 ein (also Stufe 6) ein und überträgt zu einem spätere Zeitpunkt höherwertige Tätigkeiten, so dass dann die EG8 S6 erreicht wird.
Wenn man das unmittelbar macht, wäre es deiner Meinung nach missbräuchlich. Verstanden.
Wenn man sich dafür ein paar Wochen Zeit lässt, ist es missbräuchlich?
--- End quote ---
Besteht denn ein in sich sachlicher Grund (die Tätigkeit wird jetzt noch nicht benötigt, in ein paar Wochen schon; die Tätigkeit macht jetzt ein anderer, der dann in ein paar Wochen wohin auch immer geht; Bundes- oder Landesgesetzgeber beglücken die kommunale Ebene mal wieder überraschend mit einem von dieser Ebene zu vollziehenden und kurzfristig in Kraft tretenden Gesetz und man überträgt die hieraus erwachsende Aufgabe demjenigen; ...), so zu verfahren? Wenn ja, kein Problem. Wenn nein, wirst Du die Antwort selbst kennen.
--- End quote ---
Nun, da kann man eine Einarbeitungszeit vereinbaren, in der man eingewiesen wird und noch nicht vollumfänglich die Tätigkeiten übertragen bekommt.
JesuisSVA:
Im Zweifelsfall lassen und ansonsten macht melden frei.
Wenn man tatsächlich einarbeiten möchte, ein Konzept dafür hat, tatsächlich einarbeitet und der nicht übertragene Teil der Tätigkeit derweil von jemand anderem erledigt, ist das okay. Wenn man sowas nur vereinbart, um tarifliche Regelungen zu umgehen, hingegen nicht. Egal, ob man damit die Entgeltgruppe zunächst drücken möchte, wie einige Arbeitgeber, oder man das nutzen möchte, um eine tariflich nicht intendierte höhere Stufe zu erzielen. Die Intention ist zumindest dem Handelnden bekannt.
WasDennNun:
--- Zitat von: JesuisSVA am 14.09.2022 19:02 ---Im Zweifelsfall lassen und ansonsten macht melden frei.
--- End quote ---
Ich sehe schon, wie Kaiser der Aufsichtsbehörde schreibt:
Wir beabsichtigen Person A, die eine EG6 Stufe 6 beim vorherigen AG (TV-L) hatte, einzustellen für Tätigkeiten die zu einer EG8 führe. Wir beabsichtigen den §16.2a anzuwenden und die Person mit EG8 Stufe 6 einzustellen, sofern es dafür Versagungsgründe gibt, bitte ich um Rückmeldung bis zum x.x.xxxx, Fehlanzeige nicht notwendig.
:o
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version