Autor Thema: Tarifrunde 2023  (Read 291730 times)

tigertom

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1305 am: 15.04.2023 22:23 »
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/schlichtung-tarifstreit-oeffentlicher-dienst-100~amp.html


"Milbradt: Empfehlung für Arbeitgeber trotz "ungewöhnlicher Höhe" tragbar
Dieser Mix sei "ein fairer Interessenausgleich, für den natürlich auch viel Geld in die Hand genommen werden muss"



Mir kommen die Tränen... Ach deshalb schmeckt meine Fassbrause so salzig..

Bei dieser durchaus berechtigten Einschätzung Milbradt's ist mir gerade beim Verspeisen meines (gebutterten) Mortadellabrots vor lauter schlechtem Gewissen der Bissen im Halse stecken geblieben. Zurück in den Kühlschrank, Knäcke rausgeholt, Streichkäse. Muss auch gehen.

Im angeblich viertreichsten Land des Planeten sollte man doch mal erwarten dürfen, dass man einen zuverlässigen, stabilen und Ordnung schaffenden öD für nen schmalen Taler bekommt. Wo kommen wir denn sonst hin?!

Amtsschimmel

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1306 am: 15.04.2023 22:35 »
Mal eine etwas dusselige Frage: wird der Inflationsausgleich auch in Elternzeit/bei Elterngeldbezug gezahlt?

Weiß das jemand?

Seppo84

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1307 am: 15.04.2023 22:40 »
Mal eine etwas dusselige Frage: wird der Inflationsausgleich auch in Elternzeit/bei Elterngeldbezug gezahlt?

Weiß das jemand?

Vermutlich nicht

Ihr wisst schon

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1308 am: 15.04.2023 22:55 »
Noch trauriger finde ich, dass AN in der EG1 weiterhin keinen Mindestlohn erhalten werden.

Versuch

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1309 am: 15.04.2023 23:28 »
Noch trauriger finde ich, dass AN in der EG1 weiterhin keinen Mindestlohn erhalten werden.

Gesetzesbruch?
Doch nicht nach einem soooo tollen Abschluss

kungpaow

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1310 am: 16.04.2023 00:27 »
Mal eine etwas dusselige Frage: wird der Inflationsausgleich auch in Elternzeit/bei Elterngeldbezug gezahlt?

Weiß das jemand?

Vermutlich nicht

Wie kommst du darauf?

Nanum

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1311 am: 16.04.2023 00:35 »

TheBr4in

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1312 am: 16.04.2023 02:37 »
Du kapiert schon, das 1,07x1,07  weit über 10 Prozent, nämlich 14,5 Prozent ist und man hier tlw. mit 8 Prozent abgespeist wird?
Und das nach dem immensen Reallohnverlust letztes Jahr.

Immerhin kannst beleidigen...wundert mich bei so Leuten nicht.

Bei so Leuten also... klar. Du bestätigst was ich denke. Belassen wir es dabei. Zum Glück verhandeln Leute die rechnen können.

@TheBr4in: Danke für die Rechenbeispiele.
Für mich (A13, Stufe 7) handelte es sich, sofern der Schlichterspruch auf Landesbeamten 1:1 übertragen werden würde, um eine Brutto-Erhöhung von 9,2%; p.a. also 4,5%  - netto gerade mal 7% für beide Jahre.
Kann ich damit leben? Freilich. Muss ich ja wohl. Aber gut hört sich angesichts der aktuellen Preissteigerungen anders an.
(P.S. Ja, ich weiß, es gibt noch 3k Einmalzahlungen, steuerfrei. Die bringen aber langfristig nix.)

Es sind nicht 4,5% p.a. Wie oft muss man das noch erklären. Es sind in Deinem Fall 9,8% ab 1.3.24. Da kann man nix halbieren oder umrechnen auf Laufzeiten. Und bis dahin gibt es 220€ netto monatlich als "Brücke". Ob tabellenwirksam oder nicht, welche Rolle spielt das für Dich als Beamter?

Und warum sollte der Schlichterspruch auf Landesbeamte übertragen werden?

Du bist echt doof, sorry war jetzt kurz auf dein Niveau.

Natürlich muss man pro Jahr umrechnen, da die Inflation ja auch pro Jahr gerechnet wird

Für dich mal ganz langsaaam:
Wenn man beispielsweise (extrem übertrieben vom Zeitraum und Erhöhung) in 20 Jahren 20 Prozent Erhöhung bekommen würde, wäre es trotz 20 Prozent auch mies, da es dann auch nur 1 Prozent pa wären.
Vll verstehst es jetzt.

Ich hab es hier schon x mal vorgerechnet, aber wenns im Schädel nicht reicht, dann reicht es halt nicht.

Es wären nicht 1% p.a.! Es wären 20% ab 2043. Die Erhöhung wirkt unbefristet in die Zukunft. Völlig wurst wie lange die Laufzeit des Tarifvertrags ist.

Da durch die Inflationsausgleichsprämie der späte Erhöhungszeitpunkt kompensiert wird, spielt es einfach gar keine Rolle wann tabellenwirksam erhöht wird.

Nenn mir nur einen Nachteil von der Vorgehensweise die nun vorgeschlagen wurde, der so schlagend ist, dass man ablehnen müsste. Du brüllst die ganze Zeit "tabellenwirksam". Aber welche verdammte Rolle spielt das?!?!

Man geht mit 10% (+/- je nach Besoldungsgruppe) in die Runde 2025. Das ist das Wichtigste. Ob die Erhöhung zum 1.7.23, 1.1.24 oder 1.3.24 tabellenwirksam wird ist völlig belanglos.

Ein A10 Stufe 4 hat heute 3.719,80 brutto, 3025,55 netto.
bis 1.2.2024 erhält dieser nun 3245,55 netto. Das sind 7,37% mehr Nettogehalt.

Ab 1.3.2024 erhält dieser dann 4.135,39 brutto, das sind ca. 3.300€ Nettogehalt.

Damit steigt das tabellenwirksame Bruttogehalt ggü. heute um 11,17% und das Nettogehalt um 9,07%.

Und damit geht man als neue Basis in die Verhandlungsrunde 2025.

Was wäre nun der Vorteil für Dich, wenn dieses Jahr tabellenwirksam 5,87% und in 2024 5% gezahlt würden (ergäbe 11,17% Erhöhung)? Die Erhöhung wäre gleich. Aber brutto! Ergo hätten wir (immerhin tabellenwirksam ;-)) sogar weniger in der Tasche.

Und um Dich zu beruhigen: ich weiß welcher von uns beiden die Thematik nicht versteht.
Tipp: ich bins nicht.





Versuch

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1313 am: 16.04.2023 07:45 »
Ernsthaft?

Diese Erhöhung wäre auch schlecht, da für die Inflation ja eben dann nicht nur 7 Prozent dieses Jahr, sondern auch noch nächstes Jahr eingerechnet werden müsste (und bei 20 Jahren 20x Inflation).
Von daher ist die Laufzeit sehr entscheidend, da man die Inflation gegenrechnen muss.
10 Prozent nach einem Jahr wären gut, da man dann nächstes Jahr die nächste Erhöhung verhandelt.
Auf 2 Jahre ist es ein großer Reallohnverlust.
Die Inflationsprämie bringt nur kurzfristig etwas.
Sie ist für spätere Erhöhungen völlig irrelevant.
Beispiel: Erhöhung 10 Prozent auf 1 Jahr und dieses Jahr 7 Prozent Inflation: 3 % reallohngewinn.
Inflation nächstes Jahr 5 Prozent und Laufzeit 2 Jahre bei Erhöhung von 10 Prozent sind 2,35 Prozent Reallohnverlust.
(Bei 20 Jahren natürlich noch massiv mehr)

Nennt man Zinseszins Effekt oder 8. Weltwunder.
Das war es dann für mich, denn entweder du verstehst es nicht oder willst es nicht verstehen.

Big T

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1314 am: 16.04.2023 08:19 »
wenn "ich Gerwerkschaft wäre", würde ich einen Deal schon und einfach an der Laufzeit scheitern lassen.
Wann wenn nicht jetzt, in diesen besonderen Zeiten, sollte man endlich mal auf 12 Monate Laufzeit ernsthaft bestehen?

So wird's ja auch für die Arbeitgeber kalkulierbarer. Und im nächsten Jahr wieder, bei dann aktuellen Inflationsraten, verhandeln

Big T

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1315 am: 16.04.2023 08:30 »
@thebr4in:
für Angestellte ist es m.E. schon relevant, eine Erhöhung zum frühest möglichen Zeitpunkt durchzusetzen, da so mehr Punkte in der gesetzl. Rente und ggf. VBL angesammelt werden


Versuch

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1316 am: 16.04.2023 08:38 »
Eine letzte Anmerkung:
Bereits in den letzen beiden Jahren gab es massive Reallohnverluste.
Jetzt weitere und man hat tlw. über 10 Prozent weniger pro Monat..
Wie kann man das akzeptabel finden?
In schwierigen Zeiten mal 1, 2 Prozent wäre grenzwertig zu akzeptieren, aber das doch nicht!
Denn die Steuereinnahmen sind weiter massiv gestiegen und werden es auch weiterhin.

lotsch

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1317 am: 16.04.2023 09:03 »
Angesichts einer für das Gesamtjahr 2022 zu erwartenden Inflationsrate von 7,8 Prozent ergibt sich hieraus laut WSI jedoch ein durchschnittlicher Rückgang der Reallöhne von 4,7 Prozent. Dies sei ein „in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bislang einzigartiger Reallohnverlust“, sagte der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten.

AnVo

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1318 am: 16.04.2023 09:54 »
Mal eine etwas dusselige Frage: wird der Inflationsausgleich auch in Elternzeit/bei Elterngeldbezug gezahlt?

Würde mich auch sehr interessieren, da sich meine Frau bis Herbst noch in Elternzeit befindet. Eine Aussage wird aber vermutlich noch keiner treffen können, da noch nichts fix ist und es (jedenfalls für mich) noch nicht absehbar ist, wie das mit dem gestückelten Infaltionsausgleich übertragen werden soll.

Pensionär007

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1319 am: 16.04.2023 10:02 »
Kann ich mir absolut nicht vorstellen. Elterngeld wird bemessen nach deinem Vorverdienst, grob gesagt bekommst du da einen Prozentsatz, evtl. mit Boni, zumindest früher für Zwillinge. Inflationsausgleich wird als Teil oder Ersatz der Vergütung oder ggf. Besoldung gezahlt. Jetzt muss ich geschaut werden, wann und für welchen Zeitraum man in Beschäftigung stand mit Anspruch auf Besoldung oder Vergütung. Erfüllt man dann diese Vorraussetzungen, denke ich, bekommt man etwas. Das muss, wenn es denn so kommt, aber dann der Personaler wissen und berechnen. Die bekommen ja die Vorgaben