Autor Thema: Tarifrunde 2023  (Read 291715 times)

wizzard

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1350 am: 16.04.2023 17:42 »
Ich denke ein Problem ist auch, dass es nächstes Jahr, für das gesamte Jahr keine wesentliche Erhöhung mehr gibt.

Für viele wird der Sockelbetrag plus 5,5% nicht höher sein, als jetzt die 220€ netto monatlich.

Ich, Bundesbeamter A8, letzte Altersstufe, bekäme dann im März 24  270€ netto mehr. Also faktisch eine Nullrunde 2024.


Amtsschimmel

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1351 am: 16.04.2023 18:08 »
Könnten wir kurz aufhören, den Sockelbetrag zu ignorieren und die tatsächliche Einigung abwarten? Und dann die tatsächliche Übertragung auf Beamte. Ich sehe nämlich - bei allem Misstrauen - keine ersatzlose Streichung des Sockels. Es handelt sich um ein integrales Element des Schlichterspruchs und ist systematisch ein Kernelement der potentiellen Einigung.

Ein Sockel von 200 Euro und darauf 5,5 Prozent ist sicherlich nicht prall, aber besser, als man hätte befürchten können. Das wurde jetzt auch mehrmals konkret vorgerechnet. Den Aufstand können wir proben, sollte das BMI die Beamten tatsächlich düpieren und mit 5,5 Prozent ohne Sockel abspeisen.


Der Inflationsbonus 2023 ist freilich auch nicht nachhaltig, wichtig ist aber, dass 2024 dann noch die nicht unerhebliche lineare Erhöhung kommt. Die ist wiederum Basis aller zukünftigen Verhandlungen.
An sich sehe ich nur noch Optimierungsbedarf bei den konkreten Zeitpunkten. Alles ein paar Monate nach vorne verlagern, dann ist das ein ganz fairer Kompromiss.

Systematisch zeigt sich dagegen, dass die Besoldung gar nicht an konkrete Tarifabschlüsse gekoppelt sein sollte. Entweder an die Inflation direkt oder die Gesamtlohnentwicklung. So gibt es doch nur immer wieder Probleme mit den Übertragungen, da die Besoldung nun einmal ein völlig anderes Rechtskonstrukt ist, als das Tarifentgelt. Würde man das neu erfinden, wäre die Idee irgendwie auch völlig Banane.

Knecht

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1352 am: 16.04.2023 18:28 »
Am Schlimmsten ist eigentlich diese endlose völlig unnötige Warterei. Bis man von dem Geld, welchem auch immer, was sieht, ist jetzt im besten Fall das halbe Jahr rum. Wenn's weitergeht wohl nicht vor Herbst. Und selbst ohne die Schlichtung wäre es wohl Ende Frühling geworden.

Dieses ganze Blabla von schneller Hilfe, weniger Bürokratie, mehr Wertschätzung, etc. pp. Dieses System zermürbt einen (mutmaßlich genau so gewollt).

sashr76

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1353 am: 16.04.2023 18:46 »
Hallo,

Ich lese hier immer nur von den 200€ Sockelbetrag + die 5,5%.
Aber sollten dann die 340€ (in Kombi 200+5,5) nicht erreicht werden, kommen die 340€ zum Zuge.. oder?


"Die Empfehlung der Schlichtungskommission sieht im Kern folgende Regelungen vor:

Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.
Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten abweichend von den oben genannten Regelungen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 110 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro angehoben.
Für Beschäftigte, die unter den TV-N (Nahverkehr) der kommunalen Arbeitgeberverbände in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fallen, erhöhen sich die Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent. Die Erhöhung beträgt in jedem Fall 340 Euro.
Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate ab Januar 2023."

Amtsschimmel

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1354 am: 16.04.2023 18:53 »
Genau. Das sollte bis analog mD oder so relevant sein.
Hallo,

Ich lese hier immer nur von den 200€ Sockelbetrag + die 5,5%.
Aber sollten dann die 340€ (in Kombi 200+5,5) nicht erreicht werden, kommen die 340€ zum Zuge.. oder?


"Die Empfehlung der Schlichtungskommission sieht im Kern folgende Regelungen vor:

Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.
Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten abweichend von den oben genannten Regelungen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 110 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro angehoben.
Für Beschäftigte, die unter den TV-N (Nahverkehr) der kommunalen Arbeitgeberverbände in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fallen, erhöhen sich die Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent. Die Erhöhung beträgt in jedem Fall 340 Euro.
Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate ab Januar 2023."

Bastel

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1355 am: 16.04.2023 18:57 »
%.
Aber sollten dann die 340€ (in Kombi 200+5,5) nicht erreicht werden, kommen die 340€ zum Zuge.. oder?




Bestimmt nicht für Beamte.

Blablublu

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1356 am: 16.04.2023 19:31 »
Das die 340 Euro wirksam werden ist nur bis 2500 Euro Brutto möglich. Dürfte keinen Beamten treffen, da die entsprechenden Stuffen im Rahmen des BBVAngG ohnehin abgeschaft werden sollen  (A3 1bis 4, A4 1+2, A5 1+2, A 6Stufe 1)

was_guckst_du

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1357 am: 16.04.2023 21:21 »
Der ganze Abschluss ist doch gekennzeichnet durch Blendwerk

1. 14 Monate Nullrunde bei nicht tabellenwirsamen 3000 €, die gestückelt gezahlt werden
2. 200 € Brutto ab März 2024
3. Ab April 2024 für alle, die bisher unter 2400€ bei Vollzeit haben, 5,5 % mehr ( alle, die mtl. drüber liegen  bekommen in Abhängigkeit zur Einkommenshöhe weniger als 5,5%, da diese auf 140 € gedeckelt sind)

Aber Viele lassen sich eben gerne blenden
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Amtsschimmel

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1358 am: 16.04.2023 21:30 »
Der ganze Abschluss ist doch gekennzeichnet durch Blendwerk

1. 14 Monate Nullrunde bei nicht tabellenwirsamen 3000 €, die gestückelt gezahlt werden
2. 200 € Brutto ab März 2024
3. Ab April 2024 für alle, die bisher unter 2400€ bei Vollzeit haben, 5,5 % mehr ( alle, die mtl. drüber liegen  bekommen in Abhängigkeit zur Einkommenshöhe weniger als 5,5%, da diese auf 140 € gedeckelt sind)

Aber Viele lassen sich eben gerne blenden

Moment... die 340 Euro sind doch ein Mindestbetrag, keine Deckelung, oder habe ich da was falsch verstanden?

emdy

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1359 am: 16.04.2023 21:39 »
alle, die mtl. drüber liegen bekommen in Abhängigkeit zur Einkommenshöhe weniger als 5,5%, da diese auf 140 € gedeckelt sind

Wo steht das denn?

sapere aude

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1360 am: 16.04.2023 21:46 »
"Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt."

Nach meiner Lesart ist keine Deckelung, sondern ein Mindestbetrag vorgesehen.

Amtsschimmel

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1361 am: 16.04.2023 21:49 »
Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.

Klang für mich ursprünglich wie ein Mindestbetrag, aber beim zweiten Lesen beschreibt der Wortlaut wohl tatsächlich eine exakte Erhöhung um in Summe 340 Euro. Was teleologisch betrachtet allerdings absurd anmutet... wieso kann ein Schlichterspruch nicht exakt sein?

BuBeamter

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1362 am: 16.04.2023 22:01 »
Soweit die Erhöhung nicht erreicht wird, wird der Betrag auf 340€ gesetzt… das ist genau.

Sonst würde erst heißen, der Betrag kann maximal 340€ betragen.

Amtsschimmel

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1363 am: 16.04.2023 22:03 »
Soweit die Erhöhung nicht erreicht wird, wird der Betrag auf 340€ gesetzt… das ist genau.

Sonst würde erst heißen, der Betrag kann maximal 340€ betragen.

Kurzer Schock am Abend.

Genau genommen würden 340 Euro auch "nicht erreicht", wenn man bei 341 Euro landet, aber wie gesagt, von der ganzen Auslegung her wäre das schwachsinnig.

maxg

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1364 am: 16.04.2023 22:05 »
Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.

Klang für mich ursprünglich wie ein Mindestbetrag, aber beim zweiten Lesen beschreibt der Wortlaut wohl tatsächlich eine exakte Erhöhung um in Summe 340 Euro. Was teleologisch betrachtet allerdings absurd anmutet... wieso kann ein Schlichterspruch nicht exakt sein?

Du hast das Wort "Soweit" in seiner Tragweite und mathematischen Bedeutung nicht richtig erfasst ;-) Die 340 EUR sind der Mindestbetrag aus der Summe von 200 EUR und 5,5% (auf das um 200 EUR erhöhte Entgelt).