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Urlaubsregelungen an Brückentagen/ "zwischen den Jahren"
Dakmer:
@BAT: Garantiert grenzwertig, wenn das erst Mitte September angekündigt wird. Da hat man dann halt nicht mehr soviel übrig. Und ohne Personalrat! Nur nehmen die Meisten das scheinbar so hin.
Kaiser80:
--- Zitat von: Dakmer am 07.11.2022 09:01 ---Wir haben diesmal vier Tage Zwangsurlaub,...
--- End quote ---
Wurde seitens unserer Diensstelle (Ende September) auch mal angekündigt und nach Intervention durch den PR dann wieder einkassiert. Im Ergebnis: Wer die 4 Tage komplett frei (auch mit Erlaubnis -Stunden zu machen; aber kein Vorgriff auf Urlaub 2023) nimmt bekommt einen "Tag zur freien Verfügung", der 2023 in Anspruch genommen werden kann. Von 4 Verwaltungsgebäuden bleibt eins offen, für
a) die die meinen sie seien unersetzlich
b) die die tatsächlich da sein "müssen" (Ordungsamt/Standesamt)
c) die die halt kein minus machen wollen
Wombeljones:
Grundsätzlich:
Das ist mitbestimmunspflichtig nach BayPVG (In anderen Landesgesetzen ähnlich) Art. 75, Absatz 4, Punkt 3
Außerdem muss nicht immer "der kinderlose" die Arschkarte ziehen, denn auch er hat Anspruch auf Urlaub.
Ich zitiere mal aus dem Kommentar vom Rehm zum Art. 75:
--- Zitat ---Zweck des Urlaubsplans ist, die Interessen der Beschäftigten und die Anforderungen des Geschäftsablaufs in der DSt unter sozialen Gesichtspunkten zu koordinieren, etwa dergestalt, dass Beschäftigte mit schulpflichtigen Kindern soweit als möglich ihren Erholungsurlaub in die Zeit der Schulferien legen können oder dass möglichst kein Beschäftigter ohne wichtigen Grund gezwungen wird, seinen Erholungsurlaub in eine erfahrungsgemäß schlechte Jahreszeit zu legen. Durch die Aufstellung von Urlaubsplänen sollen die Urlaubszeiten der Beschäftigten so koordiniert werden, dass nicht nur die Interessen aller Beschäftigten möglichst gleichrangig berücksichtigt werden, sondern dass vor allem auch der Dienstbetrieb der DSt, d. h. die Erfüllung der ihr obliegenden öffentlichen Aufgaben, durch urlaubsbedingte Personalausfälle möglichst wenig gestört wird und eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung trotz sich überschneidender Urlaubszeiten der in gleichen Sachbereichen tätigen Beschäftigten gewährleistet bleibt.
--- End quote ---
Hier spielen dann noch Verhältnismäßigkeit und andere Dinge mit rein.
Folgende Möglichkeiten:
1. Fachvorgesetzten ansprechen. Thema Führung, Gerechtigkeit, usw.
2. PR ansprechen. Ein guter(!) PR regelt das - auch wenn es nicht seine Aufgabe ist, dem einzelnen Beschäftigten als Anwalt zu dienen.
Zinc:
--- Zitat von: totoughtotame am 04.11.2022 12:00 ---Bei uns im Referat geht langsam wieder die Zeit der Urlaubsplanung für das kommende Jahr los und für die Zeit um Weihnachten herum ist sie bereits in vollem Gange. Hier gibt es z.B. für die Zeit zwischen den Jahren, aber auch sonst an Brückentagen die Ansage, dass nicht alle Personen gleichzeitig Urlaub nehme sollen, sondern dass vielmehr ein Grundstock von 2-3 Kollegen auf 25 Mitarbeitenden immer vor Ort sein muss.
Jetzt bin ich einer der ganz wenigen Mitarbeiter, die ledig und kinderlos sind, was zur Folge hat, dass ich quasi auf diesen "Notdienst" Dauerabonnent bin, da bei den anderen auf Grund der Schulferien die Betreuungssituation ja nicht sichergestellt wird. Das will ich nicht in Abrede stellen, nur nimmt mir dies bis auf weiteres jegliche Möglichkeit auch mal zwischen den Jahren Freunde und Familie auswärts zu besuchen oder Urlaub zu machen etc. Ich bin eigentlich nicht mehr gewillt diesen Umstand noch weitere Jahre hinzunehmen. Bevor ich das zum großen Thema mache, würde mich mal interessieren, wie dies in anderen Dienststellen gehandhabt wird.
--- End quote ---
Demjenigen würde ich aber was erzählen, der mir sagt, dass ich aufgrund meiner Lebensführung zwischen Weihnachten und Silvester keinen Urlaub nehmen soll/ darf. Da bist du doch selbst schuld, wenn du dir unberechtigterweise diese Möglichkeit nehmen lässt. Und wieso soll das ein großes Thema sein? Dir steht dein Urlaub zu, fordere ihn ein. Ich bin auch ledig sowie kinderlos und war seit 7 Jahren nicht mehr arbeiten zwischen Weihnachten und Silvester. Es findet sich immer einer, der diese Zeit als wohltuend empfindet und keinen Urlaub nimmt. Dann unterschreiben auch mal zwei oder drei Kollegen den Urlaub für 30 Mitarbeiter. Und sollte sich wirklich gar keiner finden (diesen Fall gab es ein einziges Mal), dann wird halt für paar Tage geschlossen.
Erzähl doch, dass du eine alleinerziehende Mutti mit 12 Kindern kennengelernt hast und jetzt die Betreuung abdecken musst.
"Es ist leider oft so, dass man in solch einer Konstellation "am Arsch" ist."
Wirklich selten so einen Schwachsinn gelesen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Zinc am 08.11.2022 08:58 --- dann wird halt für paar Tage geschlossen.
--- End quote ---
Oder der Urlaub nicht genehmigt und im nächsten Jahr ist man dann dran mit dem Urlaub, egal ob mit oder ohne 12 Kinder.
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