Autor Thema: Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität  (Read 109399 times)

Matti101

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #705 am: 30.12.2022 09:56 »
Darum geht es nicht. Es geht um Vertragsbrecher, Arbeitszeitbetrüger und ähnlichen Abschaum, deren verwerfliches Tun und die moralische Verderbtheit ihrer Apologeten.

...wer die psychosozialen Wirkungszusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen, Arbeitsengagement und vertragwidrigem Verhalten (auch unter sozialwissenschaftlichen Aspekten) kennt, ist klar im Vorteil.

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #706 am: 30.12.2022 09:57 »
Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht.

...eine "Gesundschreibung" im amtlichen Sinne gibt es tatsächlich nicht. Aber es muss bei unserem Arbeitgeber ein Attest vorgelegt werden, wenn man vor Ende des ursprünglichen AU - Zeitraumes an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte.
Schön wenn du einen Unfähigen AG hast, müssen muss man so etwas aber nicht bzw. auf welcher Grundlage soll man es müssen?
Fragt der AG denn auch sonst nach einen Arbeitsfähigkeitsbescheingung vom Arzt ZB. wenn du mal hustest?

Nein?

SVAbackagain

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #707 am: 30.12.2022 09:58 »
Darum geht es nicht. Es geht um Vertragsbrecher, Arbeitszeitbetrüger und ähnlichen Abschaum, deren verwerfliches Tun und die moralische Verderbtheit ihrer Apologeten.

...wer die psychosozialen Wirkungszusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen, Arbeitsengagement und vertragwidrigem Verhalten (auch unter sozialwissenschaftlichen Aspekten) kennt, ist klar im Vorteil.
Wer meint, sich als Apologet für Vertragsbrecher, Arbeitszeitbetrüger und ähnlichen Abschaum betätigen zu müssen, offenbart seine moralische Degeneriertheit.

Matti101

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« Antwort #708 am: 30.12.2022 09:59 »
Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht.

...eine "Gesundschreibung" im amtlichen Sinne gibt es tatsächlich nicht. Aber es muss bei unserem Arbeitgeber ein Attest vorgelegt werden, wenn man vor Ende des ursprünglichen AU - Zeitraumes an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte.
Schön wenn du einen Unfähigen AG hast, müssen muss man so etwas aber nicht bzw. auf welcher Grundlage soll man es müssen?
Fragt der AG denn auch sonst nach einen Arbeitsfähigkeitsbescheingung vom Arzt ZB. wenn du mal hustest?

Nein?


...ich habe mich gerade in unseren Vorschriften kurz belesen. Es handelt sich um eine Kannregelung, dass ein Attest verlangt werden kann, z. B. zur Sicherung des Infektionsschutzes.

SVAbackagain

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« Antwort #709 am: 30.12.2022 10:00 »
Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht.

...eine "Gesundschreibung" im amtlichen Sinne gibt es tatsächlich nicht. Aber es muss bei unserem Arbeitgeber ein Attest vorgelegt werden, wenn man vor Ende des ursprünglichen AU - Zeitraumes an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte.
Schön wenn du einen Unfähigen AG hast, müssen muss man so etwas aber nicht bzw. auf welcher Grundlage soll man es müssen?
Fragt der AG denn auch sonst nach einen Arbeitsfähigkeitsbescheingung vom Arzt ZB. wenn du mal hustest?

Nein?

Witzig ist ja, dass jemand, der zu Arbeitszeitbetrug und Vertragsbruch aufruft, sich andererseits jeden Scheiß von seinem Arbeitgeber gefallen lässt. Bestes Stammtischniveau!

Matti101

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #710 am: 30.12.2022 10:06 »
Darum geht es nicht. Es geht um Vertragsbrecher, Arbeitszeitbetrüger und ähnlichen Abschaum, deren verwerfliches Tun und die moralische Verderbtheit ihrer Apologeten.

...wer die psychosozialen Wirkungszusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen, Arbeitsengagement und vertragwidrigem Verhalten (auch unter sozialwissenschaftlichen Aspekten) kennt, ist klar im Vorteil.
Wer meint, sich als Apologet für Vertragsbrecher, Arbeitszeitbetrüger und ähnlichen Abschaum betätigen zu müssen, offenbart seine moralische Degeneriertheit.

...ich sehe Dir nach, dass Du offensichtlich infolge fehlender generalistischer Handlungsfähigkeit nicht weit "über den Tellerrand hinaus" kommst.

Generalistische Handlungsfähigkeit meint in diesem Zusammenhang die Fähigkeit zur Analyse von Wirkungszusammenhängen, die über ein Fachgebiet hinausgehen. Man spricht auch vom multiperspektivischen bzw. interdisziplinären Blick. Weiter möchte es an dieser Stelle nicht vertiefen, weil Du wahrscheinlich intellektuell an Deine Grenzen geraten würdest.

SVAbackagain

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #711 am: 30.12.2022 10:12 »
Und ich sehe Dir nach, dass Du Verbrecher und Menschen, die unsere Zivilrechtsordnung mit Füßen treten, zu exkulpieren versuchst, weil Dir jeglicher moralischer Kompass fehlt und Dir in der Erziehung vermittelt worden ist, dass für moralisch degeneriertes Verhalten nie das Individuum, sondern immer „die Gesellschaft“ verantwortlich ist.

DNFF

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #712 am: 30.12.2022 10:38 »
Nette Unterhaltung zum Freitag.

Ich wünsche mir übrigens 25 % zum 01.01.2023 (ggfs. rückwirkend) und weitere 25 % zum 01.03.2023.
Laufzeit: 6 Monate.
Steuer- und Abgabefreie Einmalzahlung von 3.000 EUR versteht sich von selbst.
Alles darunter wäre ein Schlag ins Gesicht für uns High-Performer und Spezialisten im öD.

JC83

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #713 am: 30.12.2022 10:46 »


Sehe ich auch so, wenn ich das gemaule höre und die Resultate, nix mit weggegangen.
Selbst einige ITler, denen beim Pokerspiel um die TV-L 16.5 Zulage diese verwehrt wurden, sind dann doch geblieben.
Die Masse im öD ist halt risikoarm.
Mir ist das Tarifergebnis zwar nicht egal (nehme gerne jeden Cent mit) aber da ich eh nicht wg. der "guten" Bezahlung meinen Job ausübe, dürfte es 0 Auswirkungen auf meine Leistungsbereitschaft oder Wechselwilligkeit haben.

Ebenda. Die, die permanent über das Entgelt meckern, würden vermutlich auch bei 10%-Abschlüssen Kritikpunkte finden.

Davon ab: Der öD ist außerhalb der IT-Blase (und selbst da gibt es nicht nur Gehälter >80 k) mMn gehaltsmäßig und bei den "soften Faktoren" z.T. extrem gut dabei. Kommt natürlich auf die Stelle an, aber das ist ja überall der Fall.

Ich persönlich bin mit meiner Anstellung im öD sehr zufrieden - keinen Stress, gutes Gehalt, keine Sorge über Arbeitsplatzverlust, mittlerweile auch sehr modernes Arbeiten und Technik, flexible Teilzeitmöglichkeiten... was will man mehr?!

SVAbackagain

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #714 am: 30.12.2022 10:55 »
Das gilt insbesondere für den Bereich der Un- und Angelernten, aber auch für auf Berufsausbildung aufbauende Bürotätigkeiten. Man muß ja nur mal die Verdienste der Rechtsanwaltsfachangestellten oder Bürokaufleuten mit dem Entgeltgruppen E5 bis E9a vergleichen.

DNFF

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« Antwort #715 am: 30.12.2022 11:08 »
Wohl wahr.
Allerdings scheint das Aufgabengebiet eines Rechtsanwaltsfachangestellten auch nicht komplexer als eine typische Vorzimmertätigkeit im öD zu sein (wenn man der Aufgabenbeschreibung der Arbeitsagentur Glauben schenken darf).

WasDennNun

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« Antwort #716 am: 30.12.2022 11:08 »


Sehe ich auch so, wenn ich das gemaule höre und die Resultate, nix mit weggegangen.
Selbst einige ITler, denen beim Pokerspiel um die TV-L 16.5 Zulage diese verwehrt wurden, sind dann doch geblieben.
Die Masse im öD ist halt risikoarm.
Mir ist das Tarifergebnis zwar nicht egal (nehme gerne jeden Cent mit) aber da ich eh nicht wg. der "guten" Bezahlung meinen Job ausübe, dürfte es 0 Auswirkungen auf meine Leistungsbereitschaft oder Wechselwilligkeit haben.

Ebenda. Die, die permanent über das Entgelt meckern, würden vermutlich auch bei 10%-Abschlüssen Kritikpunkte finden.

Davon ab: Der öD ist außerhalb der IT-Blase (und selbst da gibt es nicht nur Gehälter >80 k) mMn gehaltsmäßig und bei den "soften Faktoren" z.T. extrem gut dabei. Kommt natürlich auf die Stelle an, aber das ist ja überall der Fall.

Ich persönlich bin mit meiner Anstellung im öD sehr zufrieden - keinen Stress, gutes Gehalt, keine Sorge über Arbeitsplatzverlust, mittlerweile auch sehr modernes Arbeiten und Technik, flexible Teilzeitmöglichkeiten... was will man mehr?!
Korrekt.
Ein Bewerbermangel wg. des Geldes ist halt nur in den MINT Bereichen (insbesondere IT und BauIng) zu finden
oder weil man Menschen die "nur" eine Ausbildung kein Studium haben nicht höherwertige Dinge (>EG10) übertragen will.
Beim Rest steht der öD im Vergleich zu den Alternativen in der freien Wirtschaft nicht so schlecht da, wie es einige hier immer behaupten.
Und auch bei mir sind die persönlichen Arbeitsbedingungen unschlagbar (Anfahrt, HomeOffice, Zeitkonto, Stress nur wenn ich ihn mir selbst mache, Null Existenz-,Versetzungsängste, grandioses Aufgabengebiet, tolle, hochmotivierte Kollegen und kreative, mitdenkende Leitungseben)
Exotisch halt.

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« Antwort #717 am: 30.12.2022 11:17 »
Wohl wahr.
Allerdings scheint das Aufgabengebiet eines Rechtsanwaltsfachangestellten auch nicht komplexer als eine typische Vorzimmertätigkeit im öD zu sein (wenn man der Aufgabenbeschreibung der Arbeitsagentur Glauben schenken darf).

Es handelt sich bei Rechtsanwaltsfachangestellten und Verwaltungsfachangestellten um dreijährige Berufsausbildungen. Sie sind also tariflich gleichwertig. Da bei einer Vorzimmertätigkeit bspw. in der Terminvereinbarung selbständige Leistungen anfallen und bei bspw. Standesbeamten nicht, erschließt sich mir die Vorbringung nicht. Zumal eine Vorzimmertätigkeit im öD zumeist auch weder das Berechnen von Forderungen noch das Fertigen von Schriftsätzen gehören dürfte.

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« Antwort #718 am: 30.12.2022 11:22 »
Wohl wahr.
Allerdings scheint das Aufgabengebiet eines Rechtsanwaltsfachangestellten auch nicht komplexer als eine typische Vorzimmertätigkeit im öD zu sein (wenn man der Aufgabenbeschreibung der Arbeitsagentur Glauben schenken darf).

Es handelt sich bei Rechtsanwaltsfachangestellten und Verwaltungsfachangestellten um dreijährige Berufsausbildungen. Sie sind also tariflich gleichwertig. Da bei einer Vorzimmertätigkeit bspw. in der Terminvereinbarung selbständige Leistungen anfallen und bei bspw. Standesbeamten nicht, erschließt sich mir die Vorbringung nicht. Zumal eine Vorzimmertätigkeit im öD zumeist auch weder das Berechnen von Forderungen noch das Fertigen von Schriftsätzen gehören dürfte.

Papalapap.

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #719 am: 30.12.2022 11:23 »
Es steht Dir frei, meine Ausführungen zu widerlegen.