Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Steuerschaden nach Gehaltsnachzahlung aufgrund Eingruppierungskorrektur?
SVAbackagain:
Da der Fragesteller über rechtliche Schritte gegenüber seinem Arbeitgeber nachdenkt, ist sehr wohl relevant, ob überhaupt und wenn ja, welcher Anspruch wann wie entstanden ist. Nach den derzeitigen Informationen lautet die Antwort: keiner. Damit erledigt sich auch die Möglichkeit, einen solchen durchzusetzen.
Isie:
Das ist weder für die Frage, ob die Fünftelregelung anzuwenden ist, noch für einen Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens relevant. Die Voraussetzungen für die Anwendung der Fünftelregelung liegen zweifelsfrei vor. Ob und in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist, wäre zu prüfen. Ob ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, wäre ggf. arbeitsgerichtlich zu klären.
SVAbackagain:
Und für die Frage, ob ein überhaupt ein Schaden entstanden ist, ist es essentiell, ob überhaupt ein Anspruch bestand und/oder besteht.
toas:
--- Zitat von: SVAbackagain am 18.12.2022 15:58 ---2015 konnte kein Antrag auf Höhergruppierung gestellt werden.
--- End quote ---
Bei der damaligen Stellenausschreibung lag nur eine Bewertungsvermutung vor. Durch meinen Antrag wurde die Stelle dann überhaupt erst bewertet
Isie:
Nachdem der Arbeitgeber 7 Jahre gebraucht hat, um die Bewertungsvermutung, d.h. seinen Eingruppierungsirrtum zu korrigieren, dürfte die Eingruppierung unstrittig sein. Damit dürfte das Risiko gering sein, dass das Arbeitsgericht die Feststellung trifft, dass die Nachzahlung nicht zugestanden hat.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version