Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Steuerschaden nach Gehaltsnachzahlung aufgrund Eingruppierungskorrektur?

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SVAbackagain:
Die Abgrenzungsproblematik war schon häufiger Gegenstand der Rechtsprechung. Im Grenzbereich zwischen der Zuständigkeit zwischen Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit fallen privatrechtliche Ansprüche im Binnenverhältnis AG-AN in den Bereich der Arbeitsgerichte und öffentlich-rechtliche Ansprüche aus dem Binnenverhältnis Arbeitgeber-SV-Träger in den Bereichen der Sozialgerichtsbarkeit. Hier geht es um einen privatrechtlichen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf das nicht um Sozialversicherungsbeiträge verminderte Entgelt und somit ist das Arbeitsgericht zuständig.

Isie:
Okay, dann sollte Toas also seinem Arbeitgeber gegenüber den Anspruch auf Auszahlung der einbehaltenen SV-Arbeitnehmeranteile geltend machen, sofern der Arbeitgeber sie komplett einbehalten hat. Wenn der Arbeitgeber die Auszahlung verweigert, müsste Toas sich überlegen, ob er den Arbeitsgerichtsweg beschreiten will, d. h. wie groß das Risiko ist, dass der Schuss nach hinten losgeht.

toas:
Ich habe nochmal drauf geschaut. Es wurden in der Tat SV-Beiträge abgezogen.
Die neue Bewertung gilt ab 2017. 2019 war ich länger erkrankt. Die die Beiträge erhöht wurden, müsste dann doch da Krankengeld auch erhöht werden. Gibt es da eine Rechtsgrundlage?

toas:

--- Zitat von: FrankFurter am 19.12.2022 11:04 ---Hallo,

um welche Summen reden wir hier eigentlich? Eine Höhergruppierung um eine Gruppe? Bis E8 oder drüber? Sind das dann noch unter 10.000 €?

Danke FrankFurter

--- End quote ---

"Die Auszahlung der Beträge musste stufenweise vorgenommen werden"
Ich bekam eine Rate im Sept und eine im Nov. Eine soll jetzt noch im Dez kommen.
D.h. bisher kenne ich den Betrag noch nicht. Im September war das Arbeitgebernetto sofort über 1.000,- Euro geringer. Ich vermute mal wegen der Progression. Deswegen bin ich ja so an der fünferregelung interessiert

Isie:
Der sonstige Bezug wird im Zuflussmonat versteuert und zv-verbeitragt. Der Steuerabzug und der VBL-Abzug müssten in der Spalte für den laufenden Monat ausgewiesen sein. Die Nachzahlung selber ist vermutlich in der Spalte für Nachzahlungen ausgewiesen, ebenso die SV-Beiträge. Das führt dazu, dass nicht auf einen Blick ersichtlich ist, wie hoch die Nettonachzahlung ist. Ich nehme außerdem an, dass die Aufteilung in 3 Zahlungen darauf beruht, dass das laufende Jahr und das Vorjahr durch das Bezügeprogramm berechnet werden konnten, die davorliegenden Jahre aber nicht. Zumindest wäre das in dem mir bekannten Programm KIDICAP so, dass von vielen Bundesländern verwendet wird.

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