Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Steuerschaden nach Gehaltsnachzahlung aufgrund Eingruppierungskorrektur?
toas:
--- Zitat von: Isie am 20.12.2022 21:48 ---Der sonstige Bezug wird im Zuflussmonat versteuert und zv-verbeitragt. Der Steuerabzug und der VBL-Abzug müssten in der Spalte für den laufenden Monat ausgewiesen sein. Die Nachzahlung selber ist vermutlich in der Spalte für Nachzahlungen ausgewiesen, ebenso die SV-Beiträge. Das führt dazu, dass nicht auf einen Blick ersichtlich ist, wie hoch die Nettonachzahlung ist. Ich nehme außerdem an, dass die Aufteilung in 3 Zahlungen darauf beruht, dass das laufende Jahr und das Vorjahr durch das Bezügeprogramm berechnet werden konnten, die davorliegenden Jahre aber nicht. Zumindest wäre das in dem mir bekannten Programm KIDICAP so, dass von vielen Bundesländern verwendet wird.
--- End quote ---
"nicht auf einen Blick ersichtlich ist, wie hoch die Nachzahlung ist"
Genau so ist es. Der Arbeitgeber hat mir die Summe der Nachzahlung auch nicht genannt. Sieht der die / kennt der die? Oder ist das ein größerer Aufwand, mir das auszurechnen? Ich war schon verwundert, dass die mir die Summe nicht nennen.
Isie:
Du musst die Nachzahlungen addieren, die auf den Gehaltsmitteilungen ausgewiesen sind. Das ist die Bruttonachzahlung. Für den sogenannten Historikzeitraum, also das laufende Jahr und das Vorjahr müsste die Nachzahlung in Folgeblättern aufgeschlüsselt sein. Für die Jahre vor 2021 dürfte die Nachzahlung separat außerhalb des Bezügeabrechnungsverfahrens berechnet worden sein. Diese Berechnung sollte dir dein Arbeitgeber zur Verfügung stellen können. Die hohen Steuern, die vermeintlich von deinem Monatsentgelt einbehalten wurden, beziehen sich vermutlich auf den sonstigen Bezug des Vorjahres. Achte bei deiner Gehaltsmitteilung für Dezember darauf, ob ein sonstiger Bezug für mehrere Kalenderjahre angegeben ist und wie hoch der sonstige Bezug für ein Kalenderjahr ist. Dieser darf nur die Jahressonderzahlung und die EPP enthalten. Die Nachzahlungen für die vergangenen Jahre müssen als sonstiger Bezug für mehrere Kalenderjahre ausgewiesen werden.
toas:
so,
nun ist eine neue Frage aufgetaucht. In der Abrechung gehen Beiträge für die Krankenkasse ab. Nun habe ich die Kasse angerufen. Da heißt es, dass das Krankengeld nachträglich nicht erhöht wird. Das ist ja nicht logisch.
Gibt es eine Möglichkeit, dass zu kippen?
SVAbackagain:
Wie meinen?
Isie:
Der Tarifvertrag trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
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