Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
§ 28 TV-L
MarieH:
Gesetzt den Fall, der Arbeitgeber würde nicht zustimmen.
Würde sich eine Klage evtl. lohnen?
Da du geschrieben hast, der Arbeitgeber müsste nicht zustimmen, bin ich nun etwas verwirrt. Könntest du bitte erklären, wie du zu dieser Auffassung gelangst?
Lieben Dank
SVAbackagain:
Das Vorliegen eines wichtigen Grunds ist Voraussetzung dafür, dass Sonderurlaub gewährt werden kann. Dies eröffnet aber keinen Anspruch darauf, dass dieser auch gewährt wird. Du hast damit nur einen Anspruch darauf, dass über Dein Begehren entscheiden wird.
McOldie:
Ob Beschäftigten ein Sonderurlaub gewährt wird, steht im billigen Ermessen des Arbeitgebers. Dies erfordert eine faire Analyse und Bewertung der Interessen beider Teile durch den Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände des Einzelfalls.
Die Frage, ob sich eine Klage lohnt, kann erst beurteilt werden, wenn der Arbeitgeber einen Beurlaubungswunsch abgelehnt hat und die Gründe für eine Ablehnung vorliegen.
Hat der Arbeitgeber eine Entscheidung nach billigem Ermessen getroffen, hat er also die wesentlichen Umstände des Einzelfalls abgewogen und die Interessen des Arbeitnehmers und seine eigenen Interessen angemessen berücksichtigt, ist die getroffene Ermessensentscheidung des Arbeitgebers durch die Arbeitsgerichte nur noch eingeschränkt überprüfbar, nämlich dahingehend, ob der Arbeitgeber den Rechtsbegriff des billigen Ermessens verkannt, den äußeren Ermessensrahmen überschritten, innere Ermessensfehler begangen, unsachliche Erwägungen zugrunde gelegt oder wesentliche Tatsachen außer Acht gelassen hat.
Coffee86:
--- Zitat von: MarieH am 22.12.2022 18:38 ---Gesetzt den Fall, der Arbeitgeber würde nicht zustimmen.
Würde sich eine Klage evtl. lohnen?
Da du geschrieben hast, der Arbeitgeber müsste nicht zustimmen, bin ich nun etwas verwirrt. Könntest du bitte erklären, wie du zu dieser Auffassung gelangst?
Lieben Dank
--- End quote ---
Nur mal interessehalber. Welcher Tätigkeit gehst du denn aktuell bei deinem AG nach?
WasDennNun:
--- Zitat von: Coffee86 am 23.12.2022 07:15 ---
--- Zitat von: MarieH am 22.12.2022 18:38 ---Gesetzt den Fall, der Arbeitgeber würde nicht zustimmen.
Würde sich eine Klage evtl. lohnen?
Da du geschrieben hast, der Arbeitgeber müsste nicht zustimmen, bin ich nun etwas verwirrt. Könntest du bitte erklären, wie du zu dieser Auffassung gelangst?
Lieben Dank
--- End quote ---
Nur mal interessehalber. Welcher Tätigkeit gehst du denn aktuell bei deinem AG nach?
--- End quote ---
Und hätte dein AG einen Arbeitsplatz als Erzieherin mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation für dich über, wenn du zurück kommst?
Oder willst du nach deine Ausbildung weiter als Verwaltungskraft arbeiten?
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