Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[NW] Neid-Artikel in der Presse: "10.171 Euro Nachzahlung für Beamte"

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WasDennNun:

--- Zitat von: Tagelöhner am 29.12.2022 15:33 ---
--- Zitat von: Schmitti am 29.12.2022 14:55 ---In dem gleichen Artikel fordert Werding, wenn auch auf lange Sicht, ein Renteneintrittsalter von 69 Jahren und kritisiert die "abschlagsfreie Frührente". Findet ein Tagelöhner diese Aussagen auch weise?

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Wenn das System der gesetzlichen Rente in seiner aktuellen Ausgestaltung aufgrund der bevorstehenden demografischen Entwicklung über diese Stellschrauben adjustiert werden muss, um es weiter überlebensfähig zu halten und weiterhin kein ernsthafter Wille zur Reform aufkommt, dann ist das halt so.

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Tja die Bereinigung durch C hat ja leider nicht geklappt  :o
Und ja, wenn man länger lebt dann muss man auch länger arbeiten.
Und wer es nicht kann weil die Knochen hin sind, muss halt mehr Geld erhalten, damit er früher gehen kann, oder die Erwerbsunfähigkeitsrente muss angepasst werden, oder so ähnlich....
Und wie man weiß, die Armen bekommen weniger lange die Rente ausgezahlt als die Reichen, weil sie halt früher sterben (zumindest statistisch gesehen), da könnte man ja auch ein Abschmelzfaktor einbauen  :-*


--- Zitat ---Das jedoch exorbitante Mindestpensionen im Vergleich zur tatsächlich geleisteten Dienstzeit und 71,75% Maximalpension des letzten ruhegehaltsfähigen übertragenen Amtes auf Lebzeiten in Stein gemeißelt sein soll, wenn überall sonst eine negative Anpassung an die neuen Lebenswirklichkeiten durchgezogen wird, dann halte ich das (jedenfalls auf Dauer) nicht für vermittelbar.
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So weit ich weiß wird und wurden da die Stellschrauben genauso an die Lebenswirklichkeit angepasst wie bei den Rentner.
Und ob die Mindestpension exorbitant ist oder ob die lebenslange angemessene Alimentation des Beamten und seine Familie das Problem ist...
Wenn schon ein A5er mit 2 Kindern kein H4 bekommt, aber unterhalb von h4-niveau lebt und somit unteralimentiert ist, wie soll dann so einer der in Frühpension gehen muss  überleben??


--- Zitat ---Ich bin aber guter Dinge, dass das die Mehrheitsbevölkerung genau so sieht und daher der Druck zur Reformierung auf das Beamtenwesen steigen wird.

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Durchaus:
Wesentlich weniger Verbeamtungen.
Absicherung der Kosten für Mindestpension, etc. durch Versicherungen o.ä. sicherstellen, dann kostet der Beamte nicht der Nachfolgegeneration das Geld, sondern wird durch aktuelle Einnahmen versorgt.

Diese Dinge wie MindestRente kann auch ein Angestellter freiwillig durch ein paar Euros im Monat erreichen.

Wie die Höhe der Pension auszusehen hat, ob da man da wie bei der Rente vorgehen könnte (und sich das mit dem GG vereinbaren lässt?)

DrStrange:

--- Zitat von: Tagelöhner am 29.12.2022 15:33 ---
--- Zitat von: Schmitti am 29.12.2022 14:55 ---In dem gleichen Artikel fordert Werding, wenn auch auf lange Sicht, ein Renteneintrittsalter von 69 Jahren und kritisiert die "abschlagsfreie Frührente". Findet ein Tagelöhner diese Aussagen auch weise?

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Wenn das System der gesetzlichen Rente in seiner aktuellen Ausgestaltung aufgrund der bevorstehenden demografischen Entwicklung über diese Stellschrauben adjustiert werden muss, um es weiter überlebensfähig zu halten und weiterhin kein ernsthafter Wille zur Reform aufkommt, dann ist das halt so.

Das jedoch exorbitante Mindestpensionen im Vergleich zur tatsächlich geleisteten Dienstzeit und 71,75% Maximalpension des letzten ruhegehaltsfähigen übertragenen Amtes anstatt einer faireren Durchschnittsgröße auf Lebzeiten in Stein gemeißelt sein soll, wenn überall sonst eine negative Anpassung an die neuen Lebenswirklichkeiten durchgezogen wird, dann halte ich das (jedenfalls auf Dauer) nicht für vermittelbar. Ich bin aber guter Dinge, dass das die Mehrheitsbevölkerung genau so sieht und daher der Druck zur Reformierung auf das Beamtenwesen steigen wird.

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"..exorbitante Mindestpensionen.." Aha. erstmal muss man die Jahre schaffen. Dann ist auch nicht jeder Beamte Ministerialrat und dann zieht man mal noch die PKV ab.

"faire Durchschnittsgröße" Wie wäre die denn deiner Meinung nach?
Dann bitte dem Beamten durchschnittsgemäß Streikrecht und ein zahnloses Disziplinarrecht (Wegfall von: Beförderungssperre, Degradierung, Verlust Pension etc...) einräumen. Dann sind alle gleich.

Tagelöhner:
Bei der GRV fragt doch auch keiner, wo eine faire Durchschnittsgröße liegt. Dort ist sie fester Bestandteil des Systems, das auf einem klaren Leistungsprinzip beruht. Wer lebenslang viel einzahlt, erhält auch mehr aus dem System.

Und dort wird kein Einzahler gefragt, ob er damit einverstanden ist, dass die Rente in 20 Jahren auf 42% des lebenslangen Durchschnitts zusammengekürzt werden soll und es wird auch kein Einzahler gefragt, ob sich sein monatlicher Beitrag zur GRV ständig weiter erhöhen soll, während die eigenen Ansprüche an das System weiter abgeschmolzen werden. Das wird einfach durchgezogen bevor das System auseinanderfällt.

Mit exorbitanter Mindestpension meine ich die Fälle, die nach 5-10 Dienstjahren aus dem Dienst ausscheiden und dann lebenslang höhere Pensionsansprüche haben, als einige Renter, die 40+ Jahre in ein System eingezahlt haben, und aufgrund höherer Sozialabgaben noch mit einem geringeren Nettolohn abgespeist wurden.

Außerdem wird die Bewirtschaftung der Planstellen im Beamtenbereich ja nicht selten "missbräuchlich" so durchgeführt, dass die höchsten Planstellen am Ende noch ideal und möglichst häufig durchrotiert werden, um möglichst vielen Beamten den höchsten Pensionsanspruch noch zukommen zu lassen. Ich finde, dass das System einfach maximal auf Ausbeutung des Steuerzahlers ausgelegt ist.

WasDennNun:

--- Zitat von: DrStrange am 29.12.2022 15:58 ---"faire Durchschnittsgröße" Wie wäre die denn deiner Meinung nach?

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Na so wie bei den Rentnern halt auch. Man erwirbt "Prozentpunkte" in Abhängigkeit seiner Besoldungsstufe.
"Warum" erhält ein Pensionäre, der 30 Jahre A11 war und dann die letzten 5 Jahre A12 wird  genauso viel wie einer der 5 Jahre A11 und 30 Jahre A12?
Einen tieferen Sinn hat es nicht, oder?

Tagelöhner:
Den Sinn dahinter wird er Dir bestimmt gleich erklären, es sind mal wieder die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Dem Beamten steht eine auskömmliche Pension auf Basis seines letzten ruhegehaltsfähigen übertragenen Amtes zu. Dies führt in nicht wenigen Behörden ja gerne dazu, dass die seltenen hohen Beamtenstellen immer kurz vor der Pensionierung so zugespielt werden, dass noch möglichst viele in den Genuss der höchstmöglichen Pension kommen.

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