Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[NW] Neid-Artikel in der Presse: "10.171 Euro Nachzahlung für Beamte"
WasDennNun:
--- Zitat von: Tagelöhner am 29.12.2022 16:08 ---Mit exorbitanter Mindestpension meine ich die Fälle, die nach 5-10 Dienstjahren aus dem Dienst ausscheiden und dann lebenslang höhere Pensionsansprüche haben, als einige Renter, die 40+ Jahre in ein System eingezahlt haben, und aufgrund höherer Sozialabgaben noch mit einem geringeren Nettolohn abgespeist wurden.
--- End quote ---
Nun, also muss man nur noch halbtote in die Mindestpension schicken.
Wer nach dieser Zeit aus den Dienst ausscheidet ist entweder eine arme, kranke Sau oder ein geschickter Betrüger.
Diesen Weg könnten Angestellte doch auch gehen.
Wie ist mit solchen dienst/erwerbsunfähigen Beamten denn deiner Meinung umzugehen, 15% über H4? als Mindestpension?
Das schaffen ebenfalls nicht alle Renten die 40+ eingezahlt haben.
Wie hoch ist denn diese Mindestpension wenn einer als A9 (dann evtl. A10) in aus dem Dienst nach 5/10 Jahren ausscheidet ?
Wie hoch wäre da die Erwerbsunfähigkeitsrente? eines EG9ers?
Wenn man von exorbitant redet, dann müsste da ja das doppelt bei rumkommen, ist das so?
WasDennNun:
--- Zitat von: Tagelöhner am 29.12.2022 16:20 ---Den Sinn dahinter wird er Dir bestimmt gleich erklären, es sind mal wieder die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Dem Beamten steht eine auskömmliche Pension auf Basis seines letzten ruhegehaltsfähigen übertragenen Amtes zu. Dies führt in nicht wenigen Behörden ja gerne dazu, dass die seltenen hohen Beamtenstellen immer kurz vor der Pensionierung so zugespielt werden, dass noch möglichst viele in den Genuss der höchstmöglichen Pension kommen.
--- End quote ---
Letzteres könnte man durch noch längere Fristen locker erledigen.
(derzeit meist ja lächerliche 2 Jahre,oder?)
Ist aber nicht der Sinn, oder?
Eher doch, dass man das Niveau am Ende halten kann, wenn man in P geht.
Und das ist ja nunmal das Grundversprechen welches der Dienstherr einem gibt, oder nicht?
EDIT:
Arschig ist es , wenn einige Beamten 10-15 Jahre auf dem A13er Posten sitzen und nur die 12 gezahlt bekommen, solche Fälle gibt es ja auch, aber Gerechtigkeit für jeden?.....
Tagelöhner:
Ich denke Du machst dir keinen Reim darauf, wie dieses System in der Praxis ausgenutzt wird. Mir kommen da auf Anhieb die wildesten Geschichten in den Sinn, die ich hier jetzt aber nicht ausbreiten werde. Manche legen es tatsächlich maximal darauf an, aus dem Beamtenverhältnis als Frühpensionär auszuscheiden.
Die genauen Zahlen habe ich bei der Mindestpension nicht im Kopf, ich meine aber irgendwas um 1500€+ bzw. 35% gelesen zu haben. Eine durchschnittlich erworbene EU-Rente dürfte bei einer EG9 da eher im Bereich 400-600€ liegen?
Vielleicht können ja andere noch etwas Licht ins Dunkel der Zahlen bringen.
Ja, ruhegehaltsfähig wird es nach 2 Jahren der Ausübung, also ein Witz.
WasDennNun:
--- Zitat von: Tagelöhner am 29.12.2022 16:26 ---Ich denke Du machst dir keinen Reim darauf, wie dieses System in der Praxis ausgenutzt wird. Mir kommen da auf Anhieb die wildesten Geschichten in den Sinn, die ich hier jetzt aber nicht ausbreiten werde. Manche legen es tatsächlich maximal darauf an, aus dem Beamtenverhältnis als Frühpensionär auszuscheiden.
--- End quote ---
Also lauter Betrüger,.
--- Zitat ---Die genauen Zahlen habe ich bei der Mindestpension nicht im Kopf, ich meine aber irgendwas um 1500€+ bzw. 35% gelesen zu haben. Eine durchschnittlich erworbene EU-Rente dürfte bei einer EG9 da eher im Bereich 400-600€ liegen?
--- End quote ---
Ich glaube die isEU Rente ist deutlich höher, als erwartet, aber bin da auch kein Fuchs drin.
Schnarchnase81:
Also, man nimmt beim Beamten die letzten Bezüge für die Pension, da im Beamtentum die Gehaltsentwicklung wesentlich geringer innerhalb seiner Karriere ausfällt, als vergleichbar in der freien Wirtschaft. Auch ist das Brutto des Beamten ja deutlich geringer, da der Dienstherr den Pensionsbeitrag (müssten mittlerweile 15% sein) einfach einbehält, die Arbeitslosenversicherung (berechtigterweise) als überflüssig ansieht und die Krankenversicherung erst hinterher aus der Tasche des Beamten bezahlt wird. So tauchen diese Dinge nicht auf der Besoldungsmitteilung des Beamten auf und das Brutto ist geringer. Somit ergibt sich eine durchaus nachvollziehbare Rechtfertigung, für das Vorgehen bei den Pensionen, zumal ja von der Pension dann immer noch die teure Krankenversicherung bezahlt werden muss.
Warum die Durchschnittspension nicht mit der Durchschnittsrente zu vergleichen ist, wurde hier ja bereits erläutert (Beamtenkarriere in der Regel lückenlos etc.). Ob die Mindestpension tatsächlich immer noch so gezahlt wird, weiß ich allerdings nicht (bin schon etwas länger dabei), ich meine aber, zumindest in NRW hat sich da was geändert. Dennoch sollte man jetzt nicht großflächig unterstellen, der Beamte wäre nur auf seine Mindestpension nach 5 Jahren aus. Ich denke mal, die meisten haben die Absicht, die volle Pension zu erreichen und die gibt es z.B. in NRW erst nach mindestens 40 Jahren, wobei sich eine Pensionierung vor Erreichen der Regelaltersgrenze natürlich schlechter darstellt.
Ich weiß auch gar nicht, was man an der Pension kürzen sollte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dem A6er da noch irgendwas wegkürzen kann. Eine Hungerrente ist immer schlecht, aber gerade Staat und Land muss da Vorbild sein und muss eine angemessene Pension zahlen. Was bei dieser Neiddebatte immer vergessen wird, ist die Tatsache, dass die kleinste Pension angemessen sein muss und aus der ergeben sich dann auf Grund des Abstandsgebotes halt die höheren weiteren Pensionen. Man stelle sich mal vor, man würde die Renten der Manager bei VW auf ein Normalniveau kürzen und dies entsprechend auf den Kfz-Mechatroniker aus der Montage herunterbrechen. Ich denke, dann wird es mal wieder Zeit für einen Streik im VW-Werk, zumal der Mechatroniker dann vermutlich im Rentenalter unterhalb des Existenzminimums leben würde.
Genausowenig würde es sich der Manager aber gefallen lassen, wenn er auf das Niveau des Mechatronikers heruntergesetzt werden würde.
Eine dieser beiden Varianten fordert man nun aber bei den Beamten: entweder den bettelarmen A6er im Alter oder den A12er auf jetzigem A6er-Niveau (mal überspitzt dargestellt). Beides ist nicht möglich. Es gibt halt nicht nur A12er (und höher)-Pensionäre.
Dazu sei auch noch darauf verwiesen, dass es im Beamtentum keinerlei Betriebsrenten gibt.
Jedenfalls lässt sich feststellen, wenn sich die Propaganda dieser Zeitung durchsetzt, wäre das Beamtentum ausgehebelt und völlig verfassungswidrig. Ich denke, dass es sich dann auch mit dem Streikverbot erledigt haben sollte, denn dies ist an das Beamtenverhältnis geknüpft und das sehe ich dann nicht mehr. Dann wird es interessant, wenn Polizei und Feuerwehr (die Führungskräfte und die Berufsfeuerwehren sind Beamte) streiken oder vielleicht alle Ämter geschlossen haben, die Schule wochenlang ausfällt etc…..
Abschließend bin ich aber auch der Meinung, dass man überdenken sollte, welche Berufszweige zukünftig verbeamtet werden sollten und welche nicht….wobei das nicht zwingend billiger für den Staat wird, denn dann kann er die entsprechenden Abgaben nicht mehr woanders ausgeben, sondern muss diese mit dem Brutto auszahlen….
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version