Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[NW] Neid-Artikel in der Presse: "10.171 Euro Nachzahlung für Beamte"
Schnarchnase81:
--- Zitat von: WasDennNun am 29.12.2022 18:01 ---
--- Zitat von: Schnarchnase81 am 29.12.2022 17:30 ---Also, man nimmt beim Beamten die letzten Bezüge für die Pension, da im Beamtentum die Gehaltsentwicklung wesentlich geringer innerhalb seiner Karriere ausfällt, als vergleichbar in der freien Wirtschaft. Auch ist das Brutto des Beamten ja deutlich geringer, da der Dienstherr den Pensionsbeitrag (müssten mittlerweile 15% sein) einfach einbehält, die Arbeitslosenversicherung (berechtigterweise) als überflüssig ansieht und die Krankenversicherung erst hinterher aus der Tasche des Beamten bezahlt wird. So tauchen diese Dinge nicht auf der Besoldungsmitteilung des Beamten auf und das Brutto ist geringer.
--- End quote ---
Und was hat das jetzt damit zu tun, dass die letzten Bezüge und nicht die Bezügeentwicklung als Maßstab für die Höhe der Pension genommen werden kann oder sollte?
Was spricht denn fachlich oder inhaltlich dagegen, dass sich die Einkommensentwicklung /Karriereweg des Beamten auf die Höhe seiner Pension auswirkt.
Da werden doch die Leistungsträger belohnt und nicht die die es geschafft sich in den letzten paar Jahren eine Beförderung erhalten haben.
--- End quote ---
Das ist doch ganz einfach: man nimmt die letzte Besoldung und nicht den Durchschnitt, weil die Besoldung am Ende des Karriereweges nicht so stark gestiegen ist und nicht die Höhe erreicht hat, wie vergleichbar in der freien Wirtschaft. Außerdem ist doch das Brutto des Beamten so schon deutlich niedriger. Brutto gesehen hat man vergleichbar in der freien Wirtschaft einfach grundsätzlich einen höheren Durchschnitt für seinen Berufsweg, als der Beamte….
WasDennNun:
--- Zitat von: DrStrange am 29.12.2022 18:08 ---
--- Zitat von: Tagelöhner am 29.12.2022 16:08 ---Mit exorbitanter Mindestpension meine ich die Fälle, die nach 5-10 Dienstjahren aus dem Dienst ausscheiden und dann lebenslang höhere Pensionsansprüche haben, als einige Renter, die 40+ Jahre in ein System eingezahlt haben, und aufgrund höherer Sozialabgaben noch mit einem geringeren Nettolohn abgespeist wurden.
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Wieviel Normalo-Beamten scheiden denn nach 5-10 Jahren aus?? Sprichst du von den höchsten Beamtenposten im Land?
Wir können hier auch zum x-ten Mal erörtern, warum Beamte nicht mit Arbeitnehmern vergleichbar sind.
MMn hat hier das Rentensystem ein Problem. Aber da es für alle viel einfacher ist, wird nicht das Problem behandelt, sondern über die Beamten geschimpft.
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ja sicher wird auf die Beamten geschimpft, weil die Vertreter der Beamten nicht die Lobby bei der BLöd haben, damit diese korrekte Zahlen nennen.
Trotzdem kann man über das Verfahren wie die Pensionshöhe ermittelt wird nachdenken und dieses reformieren.
Die Mindestpesnion ist da eher nicht das Problem, eher das genannte geschachere auf den letzten Metern, was Geld "abzocke" ist.
Tagelöhner:
Sie sind nicht mit Arbeitnehmern vergleichbar, wenn sie auch tatsächlich hoheitliche Aufgaben ausführen, die nur durch Beamte auszuführen sind. Alle anderen sind durchaus vergleichbar, denn es gibt in der alltäglichen Praxis zumeist überhaupt keinen Unterschied ob Person A einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat oder Person B eine Ernennungsurkunde empfangen hat. Hier liegt mal wieder der Fehler, der final behoben gehört.
Das Rentenproblem wurde z.B. in Österreich vor fast 20 Jahren angegangen, seither zahlen Beamte und Selbstständige ebenfalls in das System ein. Und dort funktioniert es komischerweise, in Deutschland scheut man derartige Veränderungen aber wie der Teufel das Weihwasser, weil an den vorhandenen Pfründen nicht gewackelt werden darf und sich die Beamtenlobby einig in der Bekämpfung derartiger Vorhaben ist.
Wenigstens streitet Dr. Strange die übliche Praxis der Zuspielung von statusrechtlichen Endämtern rechtzeitig vor Pensionsantritt nicht ab, weil es nun mal schlicht die Wahrheit in vielen Behörden ist.
WasDennNun:
--- Zitat von: Schnarchnase81 am 29.12.2022 18:11 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 29.12.2022 18:01 ---
--- Zitat von: Schnarchnase81 am 29.12.2022 17:30 ---Also, man nimmt beim Beamten die letzten Bezüge für die Pension, da im Beamtentum die Gehaltsentwicklung wesentlich geringer innerhalb seiner Karriere ausfällt, als vergleichbar in der freien Wirtschaft. Auch ist das Brutto des Beamten ja deutlich geringer, da der Dienstherr den Pensionsbeitrag (müssten mittlerweile 15% sein) einfach einbehält, die Arbeitslosenversicherung (berechtigterweise) als überflüssig ansieht und die Krankenversicherung erst hinterher aus der Tasche des Beamten bezahlt wird. So tauchen diese Dinge nicht auf der Besoldungsmitteilung des Beamten auf und das Brutto ist geringer.
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Und was hat das jetzt damit zu tun, dass die letzten Bezüge und nicht die Bezügeentwicklung als Maßstab für die Höhe der Pension genommen werden kann oder sollte?
Was spricht denn fachlich oder inhaltlich dagegen, dass sich die Einkommensentwicklung /Karriereweg des Beamten auf die Höhe seiner Pension auswirkt.
Da werden doch die Leistungsträger belohnt und nicht die die es geschafft sich in den letzten paar Jahren eine Beförderung erhalten haben.
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Das ist doch ganz einfach: man nimmt die letzte Besoldung und nicht den Durchschnitt, weil die Besoldung am Ende des Karriereweges nicht so stark gestiegen ist und nicht die Höhe erreicht hat, wie vergleichbar in der freien Wirtschaft. Außerdem ist doch das Brutto des Beamten so schon deutlich niedriger. Brutto gesehen hat man vergleichbar in der freien Wirtschaft einfach grundsätzlich einen höheren Durchschnitt für seinen Berufsweg, als der Beamte….
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Guckst due Tabellen Spreizung Beamte und Tarifangestellte, dann merkst du es selbst, was du da für ne Unlogik drin hast.
Also von A6 auf A8 oder A9 auf A12 ist durchaus eine Steigerung zu sehen!
Und was hat das mit dem Brutto zu tun zu tun?
Wo ist da der Sachzusammenhang, dass man einen Faktor einbaut, der besagt 20 Jahre a11 und 5 Jahre a12 führt zu einer anderen Pension als als 5 Jahre a11 und 20 Jahre a12?
Wenn das eingebaut werden würde, dann würde die unsäglichen last Minute A16+/ B-Besoldungs Beförderungen aufhören.
Tagelöhner:
--- Zitat von: Schnarchnase81 am 29.12.2022 18:11 ---Das ist doch ganz einfach: man nimmt die letzte Besoldung und nicht den Durchschnitt, weil die Besoldung am Ende des Karriereweges nicht so stark gestiegen ist und nicht die Höhe erreicht hat, wie vergleichbar in der freien Wirtschaft. Außerdem ist doch das Brutto des Beamten so schon deutlich niedriger. Brutto gesehen hat man vergleichbar in der freien Wirtschaft einfach grundsätzlich einen höheren Durchschnitt für seinen Berufsweg, als der Beamte….
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Auch immer wieder spannend sich mit irgendwelchen Fantasiegehältern in der Privatwirtschaft zu vergleichen. Höhere Gehälter erzielt man dort nicht selten auch nur durch mehrere Wechsel des Arbeitgebers und nicht durch Verharren in der gleichen Amtsstube. Außerdem ist jede Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses mit Aufgabe von Kündigungsschutz usw. verbunden, und wenn man bei dann verhandeltem höherem Gehalt nicht die gewünschte Leistung bringt, sitzt man auch wieder auf der Straße. Was soll also dieser hanebüchene Vergleich mit Angestellten der Privatwirtschaft, wenn all die negativen Begleiterscheinungen, mit denen man dort Gehaltssteigerungen erreichen kann, bei Beamtenverhältnissen nicht zum Tragen kommen.
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