Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[NW] Neid-Artikel in der Presse: "10.171 Euro Nachzahlung für Beamte"
Schnarchnase81:
Noch so als Zusatz: das Pensionssystem ist bestimmt nicht perfekt und vielleicht sollten da Änderung vorgenommen werden. Man könnte ja z. B. einen längerer Zeitraum ansetzen, bis eine Beförderung ruhegehaltsfähig ist, vielleicht auch erst ab einer gewissen Besoldungsstufe und auch sollten die Berufsgruppen auf Beamtennotwendigkeit hin überprüft werden. Aber wenn man hier den Beamten grundsätzlich finanziell verschlechtert, verschlechtert man auch die Beamten, die sich wirklich den Allerwertesten aufreißen und nicht Modellflieger im Dienst bauen können (ich habe das im Bundesforum auch gelesen). Gegen diese schwarzen Schafe sollte man was unternehmen, da stimme ich Tagelöhner sogar vollends zu, aber der Beamte, der nicht A12 und aufwärts bekommt, der leidet da dann deutlich mehr und das haben die meisten wohl eher nicht verdient…und üppige Gehälter und Pensionen haben diese auch nicht.
DrStrange:
"Zuspielung von statusrechtlichen Endämtern"
" Lastminute Beförderungen nach A16+/B.."
Wovon redet ihr da?? Das betrifft doch wenn dann nur einen sehr engen Ausnahme-Personenkreis, der medienwirksam hier und da zu vernehmen ist.
Für eine Beförderung muss auch eine Planstelle da sein. Ihr wollt also, dass ein A11er, der seit 9 Jahren auf einer A12er Stelle sitzt (davor 9 Jahre als A10er) wegen zu niedriger Beurteilung (weil es müssen erstmal andere nach A12 ) und fehlenden Planstellen dann 5 Jahre vor Dienstzeitende noch in die A12 befördert wird (weil den nach A12 bewerteten Posten übt er auch schon 18 Jahre aus) keine Pension aus A12 erhält??
Schnarchnase81:
--- Zitat von: WasDennNun am 29.12.2022 18:19 ---
--- Zitat von: Schnarchnase81 am 29.12.2022 18:11 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 29.12.2022 18:01 ---
--- Zitat von: Schnarchnase81 am 29.12.2022 17:30 ---Also, man nimmt beim Beamten die letzten Bezüge für die Pension, da im Beamtentum die Gehaltsentwicklung wesentlich geringer innerhalb seiner Karriere ausfällt, als vergleichbar in der freien Wirtschaft. Auch ist das Brutto des Beamten ja deutlich geringer, da der Dienstherr den Pensionsbeitrag (müssten mittlerweile 15% sein) einfach einbehält, die Arbeitslosenversicherung (berechtigterweise) als überflüssig ansieht und die Krankenversicherung erst hinterher aus der Tasche des Beamten bezahlt wird. So tauchen diese Dinge nicht auf der Besoldungsmitteilung des Beamten auf und das Brutto ist geringer.
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Und was hat das jetzt damit zu tun, dass die letzten Bezüge und nicht die Bezügeentwicklung als Maßstab für die Höhe der Pension genommen werden kann oder sollte?
Was spricht denn fachlich oder inhaltlich dagegen, dass sich die Einkommensentwicklung /Karriereweg des Beamten auf die Höhe seiner Pension auswirkt.
Da werden doch die Leistungsträger belohnt und nicht die die es geschafft sich in den letzten paar Jahren eine Beförderung erhalten haben.
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Das ist doch ganz einfach: man nimmt die letzte Besoldung und nicht den Durchschnitt, weil die Besoldung am Ende des Karriereweges nicht so stark gestiegen ist und nicht die Höhe erreicht hat, wie vergleichbar in der freien Wirtschaft. Außerdem ist doch das Brutto des Beamten so schon deutlich niedriger. Brutto gesehen hat man vergleichbar in der freien Wirtschaft einfach grundsätzlich einen höheren Durchschnitt für seinen Berufsweg, als der Beamte….
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Guckst due Tabellen Spreizung Beamte und Tarifangestellte, dann merkst du es selbst, was du da für ne Unlogik drin hast.
Also von A6 auf A8 oder A9 auf A12 ist durchaus eine Steigerung zu sehen!
Und was hat das mit dem Brutto zu tun zu tun?
Wo ist da der Sachzusammenhang, dass man einen Faktor einbaut, der besagt 20 Jahre a11 und 5 Jahre a12 führt zu einer anderen Pension als als 5 Jahre a11 und 20 Jahre a12?
Wenn das eingebaut werden würde, dann würde die unsäglichen last Minute A16+/ B-Besoldungs Beförderungen aufhören.
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Der Vergleich mit den Tariflern ist ein schlechtes Beispiel, wenn du den Tarifler im ÖD meinst. Da sollten sich Bund und Länder besonders in den unteren Entgeldgruppen schämen!
Ja, ich sehe das Problem mit den last-minute-Beförderungen auch, da sollte sich was ändern. Wenn wir aber nun z.B. die Polizei in NRW nehmen, da beginnt man mit A9 und die Masse wird maximal A11, da ist die Steigerung auf 40 Dienstjahre gesehen nicht so groß. Und im mittleren Dienst, wie bei der Bundespolizei z. B. Ist die Steigerung sogar ein Witz. Man darf halt nicht immer davon ausgehen, dass Beamte automatisch A12 und besser werden….Es kann bei der Polizei sogar in den g,D. gehen, aber wie viele schaffen das?
Tagelöhner:
--- Zitat von: DrStrange am 29.12.2022 18:30 ---"Zuspielung von statusrechtlichen Endämtern"
" Lastminute Beförderungen nach A16+/B.."
Wovon redet ihr da?? Das betrifft doch wenn dann nur einen sehr engen Ausnahme-Personenkreis, der medienwirksam hier und da zu vernehmen ist.
Für eine Beförderung muss auch eine Planstelle da sein. Ihr wollt also, dass ein A11er, der seit 9 Jahren auf einer A12er Stelle sitzt (davor 9 Jahre als A10er) wegen zu niedriger Beurteilung (weil es müssen erstmal andere nach A12 ) und fehlenden Planstellen dann 5 Jahre vor Dienstzeitende noch in die A12 befördert wird (weil den nach A12 bewerteten Posten übt er auch schon 18 Jahre aus) keine Pension aus A12 erhält??
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Es ist schlicht gängige Praxis in vielen Behörden der unteren und mittleren Ebene, ich bin lange genug im Öffentlichen Dienst tätig um das definitiv bestätigen zu können. Danke auch an Schnarchnase81, der es ja bestätigt. Natürlich kann trotzdem nicht jeder davon profitieren, wenn der Stellenplan entsprechend schlecht ausgestaltet ist und die Altersstruktur der betroffenen Beamten nicht so ganz mitspielt. Dienstpostenbündelung ist doch sowieso ein eigenes Thema und ebenfalls eher ein schlechter Witz. Dadurch hält sich doch jeder 0815-Hanswurstbeamte für einen Überflieger, weil er ja vermeintlich viel höherwertigere Aufgaben wahrzunehmen hat und fühlt sich dann noch irgendwann veräppelt, wenn er länger auf eine Beförderung warten muss.
WasDennNun:
--- Zitat von: Tagelöhner am 29.12.2022 18:14 ---Sie sind nicht mit Arbeitnehmern vergleichbar, wenn sie auch tatsächlich hoheitliche Aufgaben ausführen, die nur durch Beamte auszuführen sind. Alle anderen sind durchaus vergleichbar, denn es gibt in der alltäglichen Praxis zumeist überhaupt keinen Unterschied ob Person A einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat oder Person B eine Ernennungsurkunde empfangen hat. Hier liegt mal wieder der Fehler, der final behoben gehört.
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Sehe ich auch so.
--- Zitat ---Das Rentenproblem wurde z.B. in Österreich vor fast 20 Jahren angegangen, seither zahlen Beamte und Selbstständige ebenfalls in das System ein. Und dort funktioniert es komischerweise, in Deutschland scheut man derartige Veränderungen aber wie der Teufel das Weihwasser, weil an den vorhandenen Pfründen nicht gewackelt werden darf und sich die Beamtenlobby einig in der Bekämpfung derartiger Vorhaben ist.
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So so Lösung? Der Beitragssatz liegt dort seit 1988 unverändert bei 22,8 Prozent.....
Da habe wir noch Luft nach oben.
Mehr Einzahler aktuell (temporäre Lösung), gleich mehr Rentenbezieher später (und da ist es wieder unser Problem)
Davon ab zahlt jeder Steuerzahler ja mit in die Rentenkasse durch die Zuschüsse aus dem Steuersäckle.
Aber anderes Thema..
Die Össis sind da sicherlich auf dem besseren Weg.
--- Zitat ---Wenigstens streitet Dr. Strange die übliche Praxis der Zuspielung von statusrechtlichen Endämtern rechtzeitig vor Pensionsantritt nicht ab, weil es nun mal schlicht die Wahrheit in vielen Behörden ist.
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Erlebe ich auch so,
aber die Mindestpension (s.o.) ist da kein großartiges Ding.
a) ist es nicht so oft das jemand diese erhält.
b) ist es nicht exorbitant was da an unterschied zum Angestellten ist.
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