Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Höhe des Familienzuschlags
flip:
--- Zitat von: Träumer am 01.02.2023 22:22 ---
--- Zitat von: flip am 01.02.2023 21:49 ---Jeder bekommt den halben Zuschlag. Was sich ja je nach Besoldungsgesetz unterscheiden kann.
Familienzuschlag wird nicht um die Teilzeit gemindert.
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Jeder bekommt den halben verheirateten Zuschlag und die Frau bekommt den vollen Familienzuschlag für die Kinder, oder was meinst du mit halben Zuschlag?
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Ja en halben verheirateten Zuschlag. Im dem Fall lohnt es sich, das Kindergeld an die Landesbeamtin NRW auszahlen zu lassen. Somit gibts den kinderbezogenen Anteil von NRW und der ist deutlich höher.
Träumer:
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Ja en halben verheirateten Zuschlag. Im dem Fall lohnt es sich, das Kindergeld an die Landesbeamtin NRW auszahlen zu lassen. Somit gibts den kinderbezogenen Anteil von NRW und der ist deutlich höher.
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Danke schön für die Antworten. Bei dem Rechner hier auf der Seite habe ich aber keine Möglichkeit das auszurechnen, oder?
FausSH:
So, jetzt möchte ich als ehemalige Besolderin vom BVA etwas zum Thema Familienzuschlag beisteuern. Mit einfachen Worten.
Nach § 40 Bundesbesoldungsgesetz hat Anspruch auf den vollen Familienzuschlag.
1. Verheiratete
2. Verwitwet
3. Geschieden und dem Ex Ehegatten zum Unterhalt verpflichtet
4. Haushaltsaufnahme des leiblichen Kindes.
Zu 1. und 3. zu 50% wenn der Partner oder Ex Partner ebenfalls Beamter oder Soldat ist.
Der kinderbezogene Anteil bekommt vorrangig derjenige, der auch das Kindergeld erhält.
Bei mehreren leiblichen oder unehelichen Kindern, kommt es darauf an, ob es ein Zahl- oder Zählkind ist.
xap:
Also gemäß Eingangsfrage 131,52 € in der Annahme die Dame wäre nicht frisch vom genannten Lebensgefährten geschieden und zum Unterhalt verpflichtet.
bgler:
Nein, nicht nur die 131,52, sondern den vollen FZ. Denn es erfolgte ja eine Haushaltsaufnahme des leiblichen Kindes.
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