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Rückerstattung VBL-Beiträge

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Isie:
Die Unverfallbarkeitsfrist von 36 Monaten bzw. 3 Jahren  gilt seit dem 01.01.2018. Zusätzlich ist allerdings erforderlich, dass der Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis das 21. Lebensjahr vollendet hat.

shimanu:
Nochmal meine Anmerkung zum zuvor geschriebenen.
Die Unverfallbarkeit ist unerheblich, wenn ihr den beschriebenen Weg in Kombination mit 210 SGB VI geht.

Asperatus:

--- Zitat von: shimanu am 13.02.2023 16:15 ---Ich habe nur 3 Jahre Ausbildung als Angestellter verbracht und bin mit 21 verbeamtet worden. Für mich waren es ca 4000 Euro Erstattung DRV und 1400 Euro Erstattung VBL.
Von der DRV hätte ich mangels der 5 Jahre Wartezeit nie einen Rentenanspruch erworben, bzw bei Einzahlung von freiwilligen Beiträgen auf eine etwaigen Pensionsanspruch die Rente der DRV angerechnet bekommen.

--- End quote ---

Grundsätzlich sollte man den Schritt jedoch nur gehen, wenn man sich 100-prozentig sicher ist, nie mehr rentenversicherungspflichtig zu werden. Wer mag in Anfang 20 schon beurteilen, was in 40 Jahren ist? Neben der freiwilligen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis könnte ggf. auch ein Fehltritt dazu führen? Oder man ändert sein Lebenskonzept doch nochmal radikal? Die ausgezahlten Beiträge und damit Rentenversicherungszeiten sind jedenfalls dann unwiderbringlich verloren.

Kimonbo:

--- Zitat von: Asperatus am 13.02.2023 20:21 ---
--- Zitat von: shimanu am 13.02.2023 16:15 ---Ich habe nur 3 Jahre Ausbildung als Angestellter verbracht und bin mit 21 verbeamtet worden. Für mich waren es ca 4000 Euro Erstattung DRV und 1400 Euro Erstattung VBL.
Von der DRV hätte ich mangels der 5 Jahre Wartezeit nie einen Rentenanspruch erworben, bzw bei Einzahlung von freiwilligen Beiträgen auf eine etwaigen Pensionsanspruch die Rente der DRV angerechnet bekommen.

--- End quote ---

Grundsätzlich sollte man den Schritt jedoch nur gehen, wenn man sich 100-prozentig sicher ist, nie mehr rentenversicherungspflichtig zu werden. Wer mag in Anfang 20 schon beurteilen, was in 40 Jahren ist? Neben der freiwilligen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis könnte ggf. auch ein Fehltritt dazu führen? Oder man ändert sein Lebenskonzept doch nochmal radikal? Die ausgezahlten Beiträge und damit Rentenversicherungszeiten sind jedenfalls dann unwiderbringlich verloren.

--- End quote ---

Deswegen wollte man als gute Beamtin eines verinnerlicht haben bzw. erlernen: Aussitzen

shimanu:
Diese Entscheidung zu treffen seine rentenrechtlichen Zeiten auszahlen zu lassen muss wohl überlegt sein. Ich selbst tat dies erst nach 10 Jahren Tätigkeit als Beamter.

In diesem Beitrag geht es um die Fragestellung, die VBL Beiträge auszahlen zu lassen. Auch hier gehen Rentenanwartschaften unwiderruflich verloren. Ich gehe davon aus, dass dies dem Fragesteller bewusst ist.

Wenn man sich der Sache sicher ist, erhält man als Gegenwert eine nicht unerhebliche Einmalzahlung. Gerade in jungen Jahren ist dies verlockend. Ich rate dazu das Geld nicht unüberlegt zu verprassen und anzulegen, zB Immobilienfinanzierung, ETF etc.

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