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Rückerstattung VBL-Beiträge

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Organisator:

--- Zitat von: sabbi am 13.02.2023 16:27 ---
--- Zitat von: Organisator am 13.02.2023 14:28 ---
--- Zitat von: sabbi am 13.02.2023 14:02 ---Hi zusammen

Ich wurde vor einem Monat verbeamtet und würde mir nun gern meine bisherigen VBL-Beiträge rückerstatten lassen. Das entsprechende Formular habe ich schon gefunden, meine Frage ist eher, ob es da zu irgendwelchen Problemen etc. kommen könnte oder ich auf bestimmte Aspekte besonders achten sollte?

Danke schonmal für eure Antworten!

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Ich würde warten, bis du auf Lebenszeit verbeamtet bist und so lange auf die paar Kröten warten.

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Warum empfiehlst du das Warten? Gibt es da Vorteile?

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Wenn du oder dein Dienstherr die Probezeit nicht besteht und du wieder als Angestellte arbeiten würdest, ja.
Wenn das Risiko dafür absehbar ist, lass dir die Beiträge erstatten und versauf die Kohle  ;D

Rentenonkel:

--- Zitat von: sabbi am 13.02.2023 16:27 ---

Warum empfiehlst du das Warten? Gibt es da Vorteile?

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Es gibt ein paar Argumente für das Warten:

Sollte man aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig werden, bevor man auf Lebenszeit verbeamtet ist, wird man ohne Anspruch auf Versorgung entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Der eventuell dadurch entstehende Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung hängt vom Grunde nach davon ab, ob man damit auf 60 Monate kommt und der Höhe nach von den Beiträgen, die bis zum Eintritt der Erwerbsminderung eingezahlt wurden.

Daher kann eine Beitragserstattung vor dem Erreichen des Beamten auf Lebenszeit einem auch bei Invalidität einen Rentenanspruch zerschießen.

Darüber hinaus kann es auch grundsätzlich sinnvoll sein, die Beiträge bis zu Pensionierung stehen zu lassen. Um vorzeitig ohne Abschläge in den Ruhestand gehen zu können benötigt man 45 Jahre. In einigen Besoldungsbereichen zählen Vordienstzeiten in der Rentenversicherung dazu. Wenn man dann mit 65 Jahren eine Bescheinigung der Rentenversicherung über diese Zeiten benötigt, kann man die nur erhalten, wenn die Beiträge zu dem Zeitpunkt noch da sind. Da mit der Beitragserstattung diese Zeiten untergehen, kann es dann sein, dass man für den Fall der Beitragserstattung als Beamter länger arbeiten muss, um die 45 Jahre zu erreichen und somit eine volle Pension zu erhalten oder aber mit Abschlägen leben muss.

Es kann auch sein, dass im Falle einer Scheidung (Versorgungsausgleich) sich auch diese Zeiten sich in der Gesamtversorgung positiv bemerkbar machen würden.

Im Übrigen kann eine VBL Rente, die nach 36 Monaten unverfallbar ist, auch dann im Pensionsalter angerechnet werden, wenn man auf diese Rente verzichtet hat oder anstelle der Rente eine Kapitalleistung gezahlt wurde. Es ist daher denkbar, dass im Alter der Dienstherr bei der VBL nachfragt, wie hoch die VBL Rente gewesen wäre und diese fiktive Rente dann von der Pension abzieht. Ob die Aussicht auf 50 EUR weniger Pension die Einmalzahlung von jetzt 1400 EUR tatsächlich wett macht, bin ich mir nicht wirklich sicher. Dazu müsste man aus 1400 EUR bis zum Pensionsbeginn 12500 bis 15000 EUR machen und da kenne ich keine seriöse Anlagemöglichkeit, die das schaffen kann.

Organisator:

--- Zitat von: Rentenonkel am 14.02.2023 07:54 ---Darüber hinaus kann es auch grundsätzlich sinnvoll sein, die Beiträge bis zu Pensionierung stehen zu lassen. Um vorzeitig ohne Abschläge in den Ruhestand gehen zu können benötigt man 45 Jahre. In einigen Besoldungsbereichen zählen Vordienstzeiten in der Rentenversicherung dazu. Wenn man dann mit 65 Jahren eine Bescheinigung der Rentenversicherung über diese Zeiten benötigt, kann man die nur erhalten, wenn die Beiträge zu dem Zeitpunkt noch da sind. Da mit der Beitragserstattung diese Zeiten untergehen, kann es dann sein, dass man für den Fall der Beitragserstattung als Beamter länger arbeiten muss, um die 45 Jahre zu erreichen und somit eine volle Pension zu erhalten oder aber mit Abschlägen leben muss.

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Die Beiträge gehen zwar unter, sind aber weiterhin im Rentenversicherungskonto dokumentiert, nur halt als erstattete Beiträge. Wer eigene Nachweise nicht mehr erbringen kann (wozu schon ein Arbeitsvertrag oder Lohnabrechnungen reichen würden), sollte dennoch die benötigten Infos von der Rentenversicherung bekommen können.

Rentenonkel:

--- Zitat von: Organisator am 14.02.2023 08:05 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 14.02.2023 07:54 ---Darüber hinaus kann es auch grundsätzlich sinnvoll sein, die Beiträge bis zu Pensionierung stehen zu lassen. Um vorzeitig ohne Abschläge in den Ruhestand gehen zu können benötigt man 45 Jahre. In einigen Besoldungsbereichen zählen Vordienstzeiten in der Rentenversicherung dazu. Wenn man dann mit 65 Jahren eine Bescheinigung der Rentenversicherung über diese Zeiten benötigt, kann man die nur erhalten, wenn die Beiträge zu dem Zeitpunkt noch da sind. Da mit der Beitragserstattung diese Zeiten untergehen, kann es dann sein, dass man für den Fall der Beitragserstattung als Beamter länger arbeiten muss, um die 45 Jahre zu erreichen und somit eine volle Pension zu erhalten oder aber mit Abschlägen leben muss.

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Die Beiträge gehen zwar unter, sind aber weiterhin im Rentenversicherungskonto dokumentiert, nur halt als erstattete Beiträge. Wer eigene Nachweise nicht mehr erbringen kann (wozu schon ein Arbeitsvertrag oder Lohnabrechnungen reichen würden), sollte dennoch die benötigten Infos von der Rentenversicherung bekommen können.

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Man bekommt von der Rentenversicherung lediglich einen Bescheid (oder eine Kopie des Bescheides), dass sämtliche Zeiten durch die Rentenversicherung erstattet wurden. Diese erstatteten Zeiten werden dann nach meiner Kenntnis der aktuellen Rechtslage dann auch nicht mehr bei der Frage der 45 Jahre in der Beamtenversorgung berücksichtigt.

Es weiß ja auch niemand, wie die Gesetzeslage in 30 oder 35 Jahren sein wird. Daher kann eine Beitragserstattung vor Erreichen der Altersgrenze in der Beamtenversorgung auch im Einzelfall dort nachteilig sein.

Asperatus:

--- Zitat von: Rentenonkel am 14.02.2023 07:54 ---Darüber hinaus kann es auch grundsätzlich sinnvoll sein, die Beiträge bis zu Pensionierung stehen zu lassen. Um vorzeitig ohne Abschläge in den Ruhestand gehen zu können benötigt man 45 Jahre. In einigen Besoldungsbereichen zählen Vordienstzeiten in der Rentenversicherung dazu. Wenn man dann mit 65 Jahren eine Bescheinigung der Rentenversicherung über diese Zeiten benötigt, kann man die nur erhalten, wenn die Beiträge zu dem Zeitpunkt noch da sind. Da mit der Beitragserstattung diese Zeiten untergehen, kann es dann sein, dass man für den Fall der Beitragserstattung als Beamter länger arbeiten muss, um die 45 Jahre zu erreichen und somit eine volle Pension zu erhalten oder aber mit Abschlägen leben muss.
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Bei den 45 Jahren muss es sich um ruhegehaltsfähige Dienstzeiten handeln (§ 14 Abs. 1 S. 5 BeamtVG), nicht um Erwerbszeiten allgemein. Den Nachweis sollte man im eigenen Interesse bereits frühzeitig dem Dienstherrn gegenüber erbringen. Ob da eine Rentenauskunft ausreichend ist? Arbeitsverträge und -zeugnisse dürften beweiskräftiger sein und eher anerkannt werden.


--- Zitat von: Rentenonkel am 14.02.2023 07:54 ---Ob die Aussicht auf 50 EUR weniger Pension die Einmalzahlung von jetzt 1400 EUR tatsächlich wett macht, bin ich mir nicht wirklich sicher. Dazu müsste man aus 1400 EUR bis zum Pensionsbeginn 12500 bis 15000 EUR machen und da kenne ich keine seriöse Anlagemöglichkeit, die das schaffen kann.

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Shimanu war mit 21 verbeamtet worden. Bei einem angenommenen Pensionseintritt mit 67 Jahren hätte er also 46 Jahre Zeit, das Geld anzulegen. Um mit 67 Jahren auf 12.500 Euro vor Steuern zu kommen, bräuchte er einen Zinssatz von 4,874 Prozent. Dax oder MSCI World haben langfristig eine Rendite von 7 Prozent. Wenn man also in einen ETF investiert, der diese Indizes abbildet, schafft man locker auch 15.000 Euro, auch nach Steuern.

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