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Aufruf Warnstreik und HomeOffice

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SVAbackagain:
Nein.

FearOfTheDuck:

--- Zitat von: SVAbackagain am 28.02.2023 08:10 ---Es ist keine Freizeit. Wie das BAG 2005 so treffend feststellte, verlöre ein Streik in der Freizeit seinen Sinn. Es handelt sich um Zeit mit einer grundsätzlichen Verpflichtung zur Arbeitsleistung, die ausnahmsweise durch den Streik suspendiert ist.

--- End quote ---

Aber wie man die freigewordene Zeit, bzw. die durch Suspendierung der Arbeitszeit entstandene Zeit nutzt, steht ganz im Ermessen des Streikenden, oder?

SVAbackagain:

--- Zitat von: Warnstreik2023 am 28.02.2023 08:53 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 28.02.2023 08:01 ---
--- Zitat von: Warnstreik2023 am 28.02.2023 07:58 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 28.02.2023 07:57 ---Meine Antwort ist hilfreich und abschließend. Wenn sie Dir nicht hilft, liegt das Problem zwischen Deinen Ohren.

--- End quote ---

Schon wieder in 80 Phrasen um die Welt ...

--- End quote ---

Nein, eine treffende Analyse Deines Problems. Vielleicht ist das Problem der Gewerkschaften ja überhaupt keine zu geringe Streikbereitschaft sondern vielmehr, dass streikbereite Arbeitnehmer zu dumm zum streiken sind…

--- End quote ---

Naja, scheint mir eher eine ausgeprägte Profilneurose auf Deiner Seite zu sein, aber egal ... tob Dich lieber bei anderen Forenbeiträgen aus ... Ich verzichte auf weitere Phrasen

Sofern irgendwer noch sinnreiche Beiträge zum Thema Gleitzeit, Zeiterfassung und Warnstreik hat wäre ich sehr dankbar.

--- End quote ---

Worauf Du verzichtest oder nicht verzichtest, ist belanglos.

SVAbackagain:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 28.02.2023 09:02 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 28.02.2023 08:10 ---Es ist keine Freizeit. Wie das BAG 2005 so treffend feststellte, verlöre ein Streik in der Freizeit seinen Sinn. Es handelt sich um Zeit mit einer grundsätzlichen Verpflichtung zur Arbeitsleistung, die ausnahmsweise durch den Streik suspendiert ist.

--- End quote ---

Aber wie man die freigewordene Zeit, bzw. die durch Suspendierung der Arbeitszeit entstandene Zeit nutzt, steht ganz im Ermessen des Streikenden, oder?

--- End quote ---

Ja.

Opa:

--- Zitat von: Keeper83 am 28.02.2023 08:55 ---Bin ich verpflichtet meinem AG mitzuteilen das ich streike, sodass er entsprechend darauf reagieren kann?

--- End quote ---
Der Arbeitgeber muss selbst herausfinden, wer streikt, wenn er die Bezüge entsprechend vermindern möchte. Wie er das insbesondere bei Homeoffice macht, ist sein Problem.

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