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Aufruf Warnstreik und HomeOffice

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FearOfTheDuck:
Deshalb erschließt sich mir so gar nicht, warum man sich bei seiner Zeiterfassung anmelden soll.
Wenn der Betrieb bestreikt wird und der Beschäftigte hat sich weder AU noch tot oder bewusstlos o.ä. gemeldet, noch ist er arbeiten gegangen, dann wird er dem Steikaufruf gefolgt sein.

Ist vielleicht auch wieder eine sehr deutsche Ausprägung... ;)

Opa:
Wenn man sich nicht einstempelt, streikt man auch nicht. Streik bedeutet, dass man die Arbeitsleistung für den Streikzeitraum unmittelbar schuldet (durch einstempeln dokumentiert), sie aber tatsächlich nicht erbringt.
Im Gegenzug hat der Arbeitgeber das Recht, die Bezüge für den entsprechenden Zeitraum zu kürzen.

Flying:

--- Zitat von: Warnstreik2023 am 28.02.2023 08:53 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 28.02.2023 08:01 ---
--- Zitat von: Warnstreik2023 am 28.02.2023 07:58 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 28.02.2023 07:57 ---Meine Antwort ist hilfreich und abschließend. Wenn sie Dir nicht hilft, liegt das Problem zwischen Deinen Ohren.

--- End quote ---

Schon wieder in 80 Phrasen um die Welt ...

--- End quote ---

Nein, eine treffende Analyse Deines Problems. Vielleicht ist das Problem der Gewerkschaften ja überhaupt keine zu geringe Streikbereitschaft sondern vielmehr, dass streikbereite Arbeitnehmer zu dumm zum streiken sind…

--- End quote ---

Naja, scheint mir eher eine ausgeprägte Profilneurose auf Deiner Seite zu sein, aber egal ... tob Dich lieber bei anderen Forenbeiträgen aus ... Ich verzichte auf weitere Phrasen

Sofern irgendwer noch sinnreiche Beiträge zum Thema Gleitzeit, Zeiterfassung und Warnstreik hat wäre ich sehr dankbar.

--- End quote ---

Alles sinnvolle wurde gesagt.
Du legst deine Arbeit nieder und stempelst dich nicht aus.

Flying:

--- Zitat von: Opa am 28.02.2023 09:15 ---Wenn man sich nicht einstempelt, streikt man auch nicht. Streik bedeutet, dass man die Arbeitsleistung für den Streikzeitraum unmittelbar schuldet (durch einstempeln dokumentiert), sie aber tatsächlich nicht erbringt.
Im Gegenzug hat der Arbeitgeber das Recht, die Bezüge für den entsprechenden Zeitraum zu kürzen.

--- End quote ---

Nur dann ist der Arbeitgeber in der Pflicht rauszufinden, wer gestreikt hat.
Wenn ich mich nicht einstempel, muss ich im Nachgang den AG selbst über den Streik informieren und meine Zeit wird gutgeschrieben und ggf. das Geld gekürtzt.

So ist zumindest die Handhabe hier.

MoinMoin:

--- Zitat von: Opa am 28.02.2023 09:05 ---
--- Zitat von: Keeper83 am 28.02.2023 08:55 ---Bin ich verpflichtet meinem AG mitzuteilen das ich streike, sodass er entsprechend darauf reagieren kann?

--- End quote ---
Der Arbeitgeber muss selbst herausfinden, wer streikt, wenn er die Bezüge entsprechend vermindern möchte. Wie er das insbesondere bei Homeoffice macht, ist sein Problem.

--- End quote ---
Sprich wenn jemand im HO ist, sich einstempelt, nix macht, dann kann der AG ihn abmahnen oder im das Geld kürzen, sofern er im Streik ist.
Oder es nicht bemerken, weil seine Führungskräfte zu dämlich sind und keine merkt das man streikte.
Oder?

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