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Aufruf Warnstreik und HomeOffice
brian:
Ich habe noch nie gestreikt, deshalb weiß ich das nicht. Aber kann man beim Streik zu hause bleiben, in den Freizeitpark fahren oder sonstwas? Muss man nicht in sowas wie Streiklokal oder so?
flip:
--- Zitat von: brian am 28.02.2023 14:02 ---Ich habe noch nie gestreikt, deshalb weiß ich das nicht. Aber kann man beim Streik zu hause bleiben, in den Freizeitpark fahren oder sonstwas? Muss man nicht in sowas wie Streiklokal oder so?
--- End quote ---
Falls du Mitglied in der Gewerkschaft bist, die zum Streik aufruft und diese auch bei Warnstreik Streikgeld zahlt, solltest du dich In der Regel im Streiklokal, als Streikender registrieren lassen. Frage nach, ob das bei Homeoffice auch online geht ;D
Opa:
Nö. Für das Streikgeld reicht es aus, die Verdienstbescheinigung mit der entsprechend durch den AG vorgenommenen Gehaltskürzung sowie eine Erklärung darüber, wann man die Arbeit niedergelegt hat, vorzulegen. Dazu muss man kein „Streiklokal“ aufsuchen, welches es im Zweifel auch garnicht geben muss.
Börnie:
--- Zitat von: Opa am 28.02.2023 15:17 ---Nö. Für das Streikgeld reicht es aus, die Verdienstbescheinigung mit der entsprechend durch den AG vorgenommenen Gehaltskürzung sowie eine Erklärung darüber, wann man die Arbeit niedergelegt hat, vorzulegen. Dazu muss man kein „Streiklokal“ aufsuchen, welches es im Zweifel auch garnicht geben muss.
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In welcher Form eine Streikgelderstattung erfolgt legt die jeweilige Gewerkschaft fest. Häufig erfolgt die Auszahlung nur bei Teilnahme an einer Veranstaltung bzw. Streikkundgebung oder Besuch des Streikbüros (z.B. Geschäftsstelle des Bezirks), auf welcher ein Streikausweis gegengezeichnet wird btw. die Streikenden sich in eine Streikerfassungsliste eintragen. Da reicht nicht einfach nur der Nachweis eines Abzug im Anschluss.
SVAbackagain:
Offenbar gilt auch hier: Augen auf bei der Auswahl! Hier bei der Auswahl der Gewerkschaft, die Streik nicht mit Warnwestenfolklore verwechselt und das Streikgeld unbürokratisch auszahlt.
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