Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Aufruf Warnstreik und HomeOffice
ITheini:
--- Zitat von: SVAbackagain am 28.02.2023 12:48 ---Also mit VKA-/KAV-Rundschreiben das machen, was man immer damit tun sollte: neben der Kloschüssel lagern, damit sie wenigstens einen Nutzen haben, falls mal die Rolle leer ist.
--- End quote ---
Es ist ja sehr schön, wenn man derlei Inhalte so dediziert analysieren kann wie Du es offenbar vermagst. Andere, auch ich, lesen solche Sätze wie "Diese von den Gewerkschaften vertretene Rechtsauffassung ist
unzutreffend. Das zitierte BAG-Urteil ist zu einer anderen Fragestellung ergangen und schlichtweg
nicht einschlägig." und können dann nicht beurteilen welche Rechtsmeinung nun eben "richtig ist". Wenn man nun in einem Betrieb sitzt in dem die Gewerkschaft nicht organisiert ist und damit quasi der einzige Streikende wäre, weiß man eben trotzdem nicht was man tun soll. Da helfen die Belehrungen hier nicht unbedingt weiter...
SVAbackagain:
Warum sollte man als Arbeitnehmer irgendwelchen Verlautbarungen der Koalition der Arbeitgeber Glauben oder gar Vertrauen schenken?
Opa:
Da es seit 2005 analog des zitierten Urteils in mehreren Streiks bei Behörden des öD von Gewerkschaftsmitgliedern gehandhabt wurde und es auch 18 Jahre später kein „einschlägigeres“ Urteil des BAG zu der Frage gibt, scheint der Hund mehr zu bellen als zu beißen.
Opa:
--- Zitat von: Börnie am 28.02.2023 19:11 ---
--- Zitat von: Opa am 28.02.2023 15:17 ---Nö. Für das Streikgeld reicht es aus, die Verdienstbescheinigung mit der entsprechend durch den AG vorgenommenen Gehaltskürzung sowie eine Erklärung darüber, wann man die Arbeit niedergelegt hat, vorzulegen. Dazu muss man kein „Streiklokal“ aufsuchen, welches es im Zweifel auch garnicht geben muss.
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In welcher Form eine Streikgelderstattung erfolgt legt die jeweilige Gewerkschaft fest. Häufig erfolgt die Auszahlung nur bei Teilnahme an einer Veranstaltung bzw. Streikkundgebung oder Besuch des Streikbüros (z.B. Geschäftsstelle des Bezirks), auf welcher ein Streikausweis gegengezeichnet wird btw. die Streikenden sich in eine Streikerfassungsliste eintragen. Da reicht nicht einfach nur der Nachweis eines Abzug im Anschluss.
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Es ist unerheblich, was „häufig erfolgt“. Allerdings ist richtig, dass die genauen Modalitäten in der Satzung der Gewerkschaft geregelt sind. Da es hier um den öD geht, sind jedoch nur die Gewerkschaften relevant, die Tarifvertragspartei sind. Und sowohl verdi als auch die mir bekannten dbb-Gewerkschaften zahlen das Streikgeld ohne die von dir beschriebenen Umständlichkeiten aus. Bei verdi z.B. kann man das Streikgeld einfach online beantragen.
Alien1973:
Bei uns gab es auch eine Sammel-E-Mail an alle. Wer bei irgendwelchen Streiks mitmachen will soll sich doch bitte beim Amtsleiter vorher melden, danach ausstempeln und die Amtsleiter mögen die Mitarbeiter doch bitte beim Personalamt melden, da ja keine Lohnzahlungen in der Zeit erfolgen.
Es gab darauf einen kleinen Shitstorm für das Personalamt. Passiert ist allerdings nichts, richtig gestellt wurde auch nichts.
In der E-Mail standen auch noch andere Dinge, einzig um die Mitarbeiter und Kollegen zu verunsichern und einzuschüchtern.
So läuft das in der Praxis ab....
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