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Aufruf Warnstreik und HomeOffice

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Sozialarbeiter:
An Streiktagen mache ich gar nichts. Kein Einloggen/Einstempeln/Bescheid geben oder sonst etwas in der Art. Streikgelderfassung läuft online.
Wenn ich im Nachhinein gefragt werde, sage ich natürlich, dass ich gestreikt habe.
Fragen im Voraus beantworte ich nicht.
Ich hatte schon mehrfach die Situation, dass ich sowohl volles Gehalt als auch Streikgeld erhalten habe.

Britta2:

--- Zitat von: Sozialarbeiter am 01.03.2023 21:40 ---Ich hatte schon mehrfach die Situation, dass ich sowohl volles Gehalt als auch Streikgeld erhalten habe.

--- End quote ---

 8) - vermutlich optimalst im Homeoffice machbar und Dank der DSGVO auch ggü der Kollegen :-)

ITheini:

--- Zitat von: Opa am 01.03.2023 11:28 ---Da es seit 2005 analog des zitierten Urteils in mehreren Streiks bei Behörden des öD von Gewerkschaftsmitgliedern gehandhabt wurde und es auch 18 Jahre später kein „einschlägigeres“ Urteil des BAG zu der Frage gibt, scheint der Hund mehr zu bellen als zu beißen.

--- End quote ---

Also auch die Gewerkschaften teilen explizit mit, dass "für die Teilnahme am Warnstreik, bei der es zu einer Arbeitsniederlegung der Tarifbeschäftigten kommt gilt: keine Arbeitsaufnahme, kein Ein- und Ausstempeln".

Thomber:
Es gibt aber Bereiche, wo produktiv gearbeitet wird oder es Sprechstunden gibt.  Wenn dort jemand ohne Bescheid zu sagen einfach fernbleibt, klingt das nicht nach regulärem Streik oder?     Früher: Streikende blieben nicht zu Hause, sondern versammelten sich vor der "Firma" und meldeten sich auch bei der Gewerkschaft wegen des Streikgeldes.  Denn ohne Gewerkschaft streiken heißt  - kein Lohn.      Aber mag sein, dass das heute anders geregelt ist.

SVAbackagain:
Genau das ist ein regulärer Streik: man legt seine Arbeit nieder. Das war auch seit dem Bestehen der Bundesrepublik nie anders geregelt noch hätte man sich je dafür irgendwo versammeln müssen.

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