Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Flying:
--- Zitat von: Thomber am 02.03.2023 13:05 ---Es gibt aber Bereiche, wo produktiv gearbeitet wird oder es Sprechstunden gibt. Wenn dort jemand ohne Bescheid zu sagen einfach fernbleibt, klingt das nicht nach regulärem Streik oder? Früher: Streikende blieben nicht zu Hause, sondern versammelten sich vor der "Firma" und meldeten sich auch bei der Gewerkschaft wegen des Streikgeldes. Denn ohne Gewerkschaft streiken heißt - kein Lohn. Aber mag sein, dass das heute anders geregelt ist.
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Ist so ziemlich alles Quatsch..
Genau dann ist es ein regulärer Streik - heißt nichts anderes als Arbeit niederlegen und der Arbeit fern bleiben.
Sozialarbeiter:
--- Zitat von: Britta2 am 02.03.2023 06:50 ---
--- Zitat von: Sozialarbeiter am 01.03.2023 21:40 ---Ich hatte schon mehrfach die Situation, dass ich sowohl volles Gehalt als auch Streikgeld erhalten habe.
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8) - vermutlich optimalst im Homeoffice machbar und Dank der DSGVO auch ggü der Kollegen :-)
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Tatsächlich nicht vor Corona und Homeoffice so gewesen. Manchmal frage ich mich auch, wer da wie schläft, dass es dazu kam.
brian:
Gab es bei uns auch schon. da hakte es aber wohl an der Kommunikation Jobcenter-Arbeitgeber Kommune.
Saggse:
--- Zitat von: Sozialarbeiter am 01.03.2023 21:40 ---An Streiktagen mache ich gar nichts. Kein Einloggen/Einstempeln/Bescheid geben oder sonst etwas in der Art. Streikgelderfassung läuft online.
Wenn ich im Nachhinein gefragt werde, sage ich natürlich, dass ich gestreikt habe.
Fragen im Voraus beantworte ich nicht.
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Bei uns gibt es die allgemeine Aufforderung an alle Mitarbeiter, Zeiten, in denen man gestreikt hat, im Anschluss zu melden. Ich denke mal, damit sind alle Beteiligten auf der sicheren Seite:
- Der Arbeitgeber erfährt (im Nachgang) zuverlässig, wer wann wie lange gestreikt hat, ohne sich selbst weiter bemühen zu müssen.
- Der Arbeitnehmer ist wirksam(?) verpflichtet, Zeiten, in denen er gestreikt hat, zu melden.
--- Zitat ---Ich hatte schon mehrfach die Situation, dass ich sowohl volles Gehalt als auch Streikgeld erhalten habe.
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Mein subjektives Rechtsempfinden sagt mir, dass das irgendwie rechtswidrig sein müsste, aber ich kann mir vorstellen, dass es Konstellationen gibt, in denen das tatsächlich nicht der Fall ist... ;-)
Opa:
Wenn sich die Gewerkschaft die Gehaltskürzung nachweisen lässt, kann das eigentlich nicht passieren.
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