Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Aufruf Warnstreik und HomeOffice
Börnie:
--- Zitat von: Opa am 01.03.2023 11:38 ---
--- Zitat von: Börnie am 28.02.2023 19:11 ---
--- Zitat von: Opa am 28.02.2023 15:17 ---Nö. Für das Streikgeld reicht es aus, die Verdienstbescheinigung mit der entsprechend durch den AG vorgenommenen Gehaltskürzung sowie eine Erklärung darüber, wann man die Arbeit niedergelegt hat, vorzulegen. Dazu muss man kein „Streiklokal“ aufsuchen, welches es im Zweifel auch garnicht geben muss.
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In welcher Form eine Streikgelderstattung erfolgt legt die jeweilige Gewerkschaft fest. Häufig erfolgt die Auszahlung nur bei Teilnahme an einer Veranstaltung bzw. Streikkundgebung oder Besuch des Streikbüros (z.B. Geschäftsstelle des Bezirks), auf welcher ein Streikausweis gegengezeichnet wird btw. die Streikenden sich in eine Streikerfassungsliste eintragen. Da reicht nicht einfach nur der Nachweis eines Abzug im Anschluss.
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Es ist unerheblich, was „häufig erfolgt“. Allerdings ist richtig, dass die genauen Modalitäten in der Satzung der Gewerkschaft geregelt sind. Da es hier um den öD geht, sind jedoch nur die Gewerkschaften relevant, die Tarifvertragspartei sind. Und sowohl verdi als auch die mir bekannten dbb-Gewerkschaften zahlen das Streikgeld ohne die von dir beschriebenen Umständlichkeiten aus. Bei verdi z.B. kann man das Streikgeld einfach online beantragen.
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Das ist Bullshit. Auch bei Nutzung des digitalen Streikausweises von verdi wird verlangt, dass dieser durch eine Streikleitung ( durch scannen des QR Codes) bestätigt wird. Und diese Bestätigung erfolgt nur, wenn man als Mitglied zu der auf dem Streikaufruf genannten Kundgebung oder dem auf dem Streikaufruf genannten Streiklokal am Streiktag persönlich erscheint. Ich zitiere die verdi Seite zum digitalen Streikausweis:
--- Zitat ---Digitale Streikunterstützung über meine ver.di
Über meine ver.di kann die Beantragung von Streikunterstützung digital durchgeführt werden. Dazu bekommen Mitglieder eines Betriebs, der bestreikt wird, einen Hinweis durch ver.di-Kolleg*innen. Sie müssen dann den Antrag auf Streikunterstützung für eine Streikwoche ausfüllen und mit dem daraus erstellten QR-Code ihre Anwesenheit beim Streik vor Ort bestätigen. Der QR-Code gilt jeweils für eine ganze Streikwoche, wobei die Anwesenheit beim Streik täglich bestätigt werden muss.
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Auch die dbb Gewerkschaften Verfahren ähnlich.
Also nix mit "ich bleibe einfach zuhause und weise nachher meinen Abzug nach"...
SVAbackagain:
Wie könnte es denn überhaupt eine „Anwesenheit beim Streik vor Ort“ geben?
Thomber:
--- Zitat von: Flying am 02.03.2023 15:24 ---
--- Zitat von: Thomber am 02.03.2023 13:05 ---Es gibt aber Bereiche, wo produktiv gearbeitet wird oder es Sprechstunden gibt. Wenn dort jemand ohne Bescheid zu sagen einfach fernbleibt, klingt das nicht nach regulärem Streik oder? Früher: Streikende blieben nicht zu Hause, sondern versammelten sich vor der "Firma" und meldeten sich auch bei der Gewerkschaft wegen des Streikgeldes. Denn ohne Gewerkschaft streiken heißt - kein Lohn. Aber mag sein, dass das heute anders geregelt ist.
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Ist so ziemlich alles Quatsch..
Genau dann ist es ein regulärer Streik - heißt nichts anderes als Arbeit niederlegen und der Arbeit fern bleiben.
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Also brauchte man sich (zumindest früher) nicht bei der Gewerkschaft melden - sich in die Streikliste einzuschreiben, um Streikgeld zu erhalten. Interessant. Und vermutlich durfte damals auch jeder streiken, unabhängig von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft und niemand hat seinen Job verloren, wenn er/sie/es ohne Mitgliedsbuch gestreikt hat. Na, dann war ja alles schon damals gut.
SVAbackagain:
Es gab und gibt keinen Zusammenhang zwischen Streikrecht und Gewerkschaftsmitgliedschaft.
Thomber:
--- Zitat von: SVAbackagain am 10.03.2023 07:06 ---Es gab und gibt keinen Zusammenhang zwischen Streikrecht und Gewerkschaftsmitgliedschaft.
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Und Geld hat auch jeder bekommen. Genau.
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