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Aufruf Warnstreik und HomeOffice

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SVAbackagain:
Das hat keiner behauptet. Du kannst rumnölen, wie Du willst, es ändert nichts an der dargestellten Rechtslage.

Thomber:

--- Zitat von: SVAbackagain am 10.03.2023 07:09 ---Das hat keiner behauptet. Du kannst rumnölen, wie Du willst, es ändert nichts an der dargestellten Rechtslage.

--- End quote ---

Hatte auch keiner behauptet, dass nur die Mitgliedschaft das Streikrecht begründet.
Ich zielte auf die Bezahlung ab, denn wer keine Bezahlung bekommen hat, hat wohl eher weniger gestreikt. Das formale Recht hilft dann auch nicht sehr.
Imk Übrigen gilt:  Die Beteiligung an einem nicht von einer Gewerkschaft durchgeführten Streik kann Schadensersatz­forderungen auslösen und/oder als Kündigungs­grund dienen.   Auch das zeigt, welche wichtige Position die Gewerkschaften haben.    Natürlich kann man als Mitläufer sich den Beitrag sparen...  aber solche Kollegen braucht man nicht wirklich.

SVAbackagain:
Wer keinen Gewerkschaftsbeitrag gezahlt hat, hat dadurch ja mehr als genug Geld gespart, um zu streiken. Es gibt unzählige freie Arbeitnehmer, die sich an Streiks beteiligen. Beim Streik braucht man die Gewerkschaft nur zum Aufruf. Wer meint, die 2ct für Papier und Tinte, um einen solchen zu fertigen, seien es wert, mag Gewerkschafter werden. Brauchen wird man solche Kollegen aufgrund ihres offenkundigen Pechs beim Denken allerdings nicht wirklich.

Thomber:
Ohne Gewerkschaft gäbe es keinen rechtmäßigen (geschützten) Streik. Wir brauchen die Gewerkschaften also schon.

MoinMoin:
Ohne Gewerkschaft also keine Streik.
Zum streiken braucht es jedoch keine Gewerkschaft, dass darf dann jeder Betroffene, wie er will.
Wer während des Streikens Geld bekommen möchte, der muss halt in die Gewerkschaft.

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