Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Aufruf Warnstreik und HomeOffice

<< < (13/17) > >>

Thomber:

--- Zitat von: SVAbackagain am 10.03.2023 09:39 ---
--- Zitat von: Thomber am 10.03.2023 09:33 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 10.03.2023 09:08 ---Ohne Gewerkschaft also keine Streik.
Zum streiken braucht es jedoch keine Gewerkschaft, dass darf dann jeder Betroffene, wie er will.
Wer während des Streikens Geld bekommen möchte, der muss halt in die Gewerkschaft.

--- End quote ---

Streik ohne Gewerkschaft zählt nicht als offizieller Streik. Hatte ich schon geschrieben und wer alleine streikt kann entlassen werden.  Viel Spaß beim Streiken

--- End quote ---
Natürlich kann Streiken ohne Gewerkschaft ein völlig regulärer Streik sein. Zum Streiken braucht man, wie MoinMoin zutreffend ausführt, keine Gewerkschaft. Es muß nur im Vorhinein eine Gewerkschaft dazu aufrufen. Das hat MoinMoin mit seinem ersten Satz zutreffend abgebildet.

--- End quote ---

Vielleicht sollte ich in einer Sprache schreiben, die man hier versteht.   
Also nochmal gaaanz langsam:  "Streik ohne Gewerkschaft zählt nicht als offizieller Streik." bedeutet --> Zum Streik muss durch Gewerkschaft aufgerufen werden, sonst halt wohl eher unünstig.
(NEIN, mann muss nicht Mitglied sein, richtig. Nur, wenn man Streikgeld haben will.) 

SVAbackagain:
Du hast die Sprache nicht gewechselt. Du hast nur einmal nicht das geschrieben, was Du meinst. Das ist Dein Versagen als Sender und nicht der Fehler der Empfänger.

Börnie:

--- Zitat von: SVAbackagain am 10.03.2023 06:31 ---Wie könnte es denn überhaupt eine „Anwesenheit beim Streik vor Ort“ geben?

--- End quote ---

Damit ist die Anwesenheit am Kundgebungsort (z.B. Kundgebung VOR dem Rathaus auf öffentlichen Gelände) und/oder Streikbüro/-lokal (z.B. Bezirk bei ver.di) gemeint und keine Anwesenheit im Betrieb, die ja sowieso nicht erfolgen darf, da der AG im Rahmen seines Hausrechts ja Streikende auf seinem Betriebsgelände nicht dulden muss und auch in der Regel nicht dulden wird.

Thomber:

--- Zitat von: SVAbackagain am 10.03.2023 09:45 ---Du hast die Sprache nicht gewechselt. Du hast nur einmal nicht das geschrieben, was Du meinst. Das ist Dein Versagen als Sender und nicht der Fehler der Empfänger.

--- End quote ---


Nun MoinMoin hatte geschrieben: 
"Ohne Gewerkschaft also keine Streik.
Zum streiken braucht es jedoch keine Gewerkschaft, dass darf dann jeder Betroffene, wie er will...."

Diese unklare Sendung war Grund meiner Reaktion. Du musst immer auch sehen, worauf man reagiert hat. Man kann nicht in jede Diskussion zwischendrin sich einen Text schnappen und den wörtlich neutral auslegen.  Der Zusammenhang muss beachtet werden.   

SVAbackagain:

--- Zitat von: Börnie am 10.03.2023 09:47 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 10.03.2023 06:31 ---Wie könnte es denn überhaupt eine „Anwesenheit beim Streik vor Ort“ geben?

--- End quote ---

Damit ist die Anwesenheit am Kundgebungsort (z.B. Kundgebung VOR dem Rathaus auf öffentlichen Gelände) und/oder Streikbüro/-lokal (z.B. Bezirk bei ver.di) gemeint und keine Anwesenheit im Betrieb, die ja sowieso nicht erfolgen darf, da der AG im Rahmen seines Hausrechts ja Streikende auf seinem Betriebsgelände nicht dulden muss und auch in der Regel nicht dulden wird.

--- End quote ---
Und warum schreibt man nicht, was gemeint ist, sondern etwas völlig anderes? Muss so ein Gewerkschafterproblem sein…

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version