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[BY] Beamte mit 40?

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Johann:

--- Zitat von: Beamter am 24.04.2023 19:32 ---
--- Zitat von: Johann am 24.04.2023 16:50 ---
Im Vergleich zu erwerbsunfähigen Angestellten mit etwa 900€ netto Erwerbsunfähigkeitsrente sind dienstunfähige Beamte nach 5 Jahren Dienstzeit mit ca. 1,8k Brutto schon ganz gut dabei. Besonders wenn man noch bedenkt, dass der deutsche Medianrentner etwa 1,6k Brutto Rente erhält. Je geringer das Amt des dienstunfähigen Beamten, umso besser wirkt die Mindestversorgung wohl. Ein B4 Beamter sieht wahrscheinlich Arno Dübel vor dem geistigen Auge in Anbetracht der Mindestversorgungshöhe.

Meine subjektive Beobachtung hat bei einer bestimmten Behörde gezeigt, dass zumindest der eine Fall jetzt nach 3 Jahren durchgehender Arbeitsunfähigkeit seinen Ruhestand antreten darf (muss), nachdem er zuvor für etwa zehn Jahre jeweils mindestens 120 Krankentage pro Jahr hatte. In all der Zeit gab es zu jedem Zeitpunkt volle Bezüge.

Ich glaube bei Angestellten wäre man in keinem Fall so geduldig gewesen. Weder in den letzten drei Jahren, noch in den zehn Jahren zuvor. ;D

--- End quote ---

Ungeachtet dessen, dass Sie an meiner, wie ich finde, weitreichenden Antwort, einen Aspekt herauspicken, ist ihre rudimentäre Betrachtung ebenfalls unzutreffend. Dazu habe ich bereits einen korrekten Vergleich angestellt. Was den Vergleich Pension und Rente betrifft, bei dem Sie wohl die Gesamtheit aller in der gesetzlichen Rentenversicherung betrachten, bedienen Sie sich leider wie so oft, den Argumenten der Bildzeitung aus dem Sommerloch, der ganz schnell verpufft, wenn man sich auch nur kurz einem sachlichen Vergleich widmet.
Darüber hinaus unterschlagen Sie erstens die Zusatzversorgung der Angestellten des ÖD sowie das erweiterte Krankengeld des Tarifwerks abseits der gesetzlichen Sozialleistungen.

--- End quote ---

Korrekt. Ich habe mir hier explizit den Abschnitt ausgewählt, der sich um die frühzeitige Erwerbs-/Dienstunfähigkeit dreht.

Und da ist es ganz offensichtlich, dass Beamte (nach min. 5 Jahren) einen ziemlichen Vorteil ggü. Angestellten haben. Die Erwähnung mit der Medianrentenhöhe eines Angestellten habe ich herangezogen, um eine Relation zur Mindestversorgungshöhe zu schaffen.

Ob und inwieweit du insgesamt als Beamter oder Angestellter oder Angestellter im öD mit oder ohne VBL im Alter besser darstehst, ist von mir unbetrachtet geblieben.

Beamter:
Können Sie weiterhin behaupten, ist aber falsch. Mindestpension ist bewusst Grundsicherungsniveau.

Viky81:
Hallo zusammen,

darf ich mich diesem Thema vielleicht kurz anschließen? Eventuell könntet ihr mir ein paar Fragen beantworten.

Zu meiner Person.

42 Jahre alt, angestellt in einer Kommune in Niedersachsen. Derzeit eingruppiert in die 9c Stufe 5 TVÖD.
(Angestelltenlehrgang II absolviert).

Heute wurde uns ein wenig um drei Ecken mitgeteilt, dass eventuell die Verbeamtung angeboten wird, um den Fachkräftemangel etwas entgegenzuwirken und "etwas zu bieten".
Bisher gab es bei uns keine Möglichkeiten vom Angestelltenverhältnis ins Beamtenverhältnis zu wechseln. Ob dies überhaupt für alle gilt oder nur für einige, wird sich wohl in den nächsten Wochen zeigen.

Für mich gäbe es ua folgende Frage. Ich sitze derzeit auf einer Stelle: E9c / A10.
Wie würde es dann weitergehen? (Sorry, mein Beamtenrecht ist über 15 Jahre her). Ich müsste in A9 beginnen. Stufe 1? Oder gäbe es die Möglichkeit in der Stufe höher anzufangen?

Vielen Dank im Voraus!

cfischer:

--- Zitat von: Viky81 am 27.04.2023 14:20 ---Hallo zusammen,

darf ich mich diesem Thema vielleicht kurz anschließen? Eventuell könntet ihr mir ein paar Fragen beantworten.

Zu meiner Person.

42 Jahre alt, angestellt in einer Kommune in Niedersachsen. Derzeit eingruppiert in die 9c Stufe 5 TVÖD.
(Angestelltenlehrgang II absolviert).

Heute wurde uns ein wenig um drei Ecken mitgeteilt, dass eventuell die Verbeamtung angeboten wird, um den Fachkräftemangel etwas entgegenzuwirken und "etwas zu bieten".
Bisher gab es bei uns keine Möglichkeiten vom Angestelltenverhältnis ins Beamtenverhältnis zu wechseln. Ob dies überhaupt für alle gilt oder nur für einige, wird sich wohl in den nächsten Wochen zeigen.

Für mich gäbe es ua folgende Frage. Ich sitze derzeit auf einer Stelle: E9c / A10.
Wie würde es dann weitergehen? (Sorry, mein Beamtenrecht ist über 15 Jahre her). Ich müsste in A9 beginnen. Stufe 1? Oder gäbe es die Möglichkeit in der Stufe höher anzufangen?

Vielen Dank im Voraus!

--- End quote ---

Mit einem Angestelltenlehrgang II erfüllt man nicht die Bildungsvoraussetzungen für die 3. QE.

Ein Einstieg wäre in der 2. QE in A6 möglich, höhere Einstufungen nur in besonderen Ausnahmefällen.

anonymus1453:

--- Zitat von: Viky81 am 27.04.2023 14:20 ---Hallo zusammen,

darf ich mich diesem Thema vielleicht kurz anschließen? Eventuell könntet ihr mir ein paar Fragen beantworten.

Zu meiner Person.

42 Jahre alt, angestellt in einer Kommune in Niedersachsen. Derzeit eingruppiert in die 9c Stufe 5 TVÖD.
(Angestelltenlehrgang II absolviert).

Heute wurde uns ein wenig um drei Ecken mitgeteilt, dass eventuell die Verbeamtung angeboten wird, um den Fachkräftemangel etwas entgegenzuwirken und "etwas zu bieten".
Bisher gab es bei uns keine Möglichkeiten vom Angestelltenverhältnis ins Beamtenverhältnis zu wechseln. Ob dies überhaupt für alle gilt oder nur für einige, wird sich wohl in den nächsten Wochen zeigen.

Für mich gäbe es ua folgende Frage. Ich sitze derzeit auf einer Stelle: E9c / A10.
Wie würde es dann weitergehen? (Sorry, mein Beamtenrecht ist über 15 Jahre her). Ich müsste in A9 beginnen. Stufe 1? Oder gäbe es die Möglichkeit in der Stufe höher anzufangen?

Vielen Dank im Voraus!

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Egal in welche Besoldungsgruppe Du eingruppiert wirst (max. A9, denke ich) kann ich Dir nur raten es nicht anzunehmen, vor allem nicht mit 42 Jahren, da du einen hohen Monatsbeitrag in die private Krankenversicherung leisten wirst, wenn Du erst mit 42 Jahren privat versichert wirst und so groß sind die Gehaltsunterschiede zwischen einem Beamten und Angestellten gar nicht, dass es sich da noch lohnt zu wechseln.

Der einzige Vorteil wäre hier die Pension, aber ich finde die Nachteile überwiegen!

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