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Kündigung
MoinMoin:
Wenn der AG jemanden teures einstellt / höhergruppiert / bezahlt, dann ist diese kein Schaden den der Verlust meiner Arbeitskraft verursacht hat.
Den Schaden den ich verursache durch mein Fernbleiben, ist der der durch mein Fernbleiben entsteht.
Wenn also der AG nachweisen kann, dass um diesen Schaden abzuwenden, er jemanden teureres bezahlen musste und diese Kosten geringer sind, als die die durch mein Fernbleiben entstanden wäre, dann könntest du recht haben.
Um bei deinem seltsamen Vergleich zu bleiben:
Wenn ich dir ne Beule reinschlage, dann muss ich auch keine vergoldete oder neue Motorhaube bezahlen.
Ich muss die Ausbeulung bezahlen.
Und wenn keiner heute da ist, der eine Ausbeulung vornehmen kann, sondern nur jemand, der eine neue Haube (oder eine vergoldete) zur Hand hat, dann muss ich es trotzdem nicht bezahlen.
Ich muss dir den Nutzungsausfall womöglich zahlen, weil erst übermorgen jemand ausbeulen kann.
Wenn also der AG nur einen teureren Mitarbeiter zur Hand hat, dann dürfte das zunächst sein Problem sein.
und da mir keine Urteile bekannt sind, die deine These stützen, gehe ich davon aus, das meine These die gelebte Praxis ist, da die AGs eben keine Klage durchziehen, weil erfolglos.
Allerdings finde ich leider das Urteil nicht mehr, welches ich im Kopf habe, wo dem AG Organisationsversagen als Grund für den tatsächlich nachgewiesen Schaden um die Ohren gehauen wurde, war so eine BauIng - BauAbnahme - Nicht erschienen Geschichte und nichts mit Kündigung, sondern unentschuldigtes fernbleiben.
EDIT:
Also im Kern geht es doch darum:
Der AG hat seine Organisationspflichten verletzt und der AN seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen.
Was wird wie gegeneinander aufgewogen, bzgl. der Schadensersatzverpflichtungen
MrBurnz:
Seit 2008 im ÖD und dann wechseln ::)
Wozu das Theater um die Kündigung wenn du nach 1 Jahr eh wieder ausgebrannt zurück kommst?
Casa:
--- Zitat ---Wenn der AG jemanden teures einstellt / höhergruppiert / bezahlt, dann ist diese kein Schaden den der Verlust meiner Arbeitskraft verursacht hat.
--- End quote ---
Doch, genau das ist Kausalität. Denn ohne dein pflichtwidriges Verlassen, wäre die Übertragung der Aufgaben auf einen Anderen und dessen Höhergruppierung nicht notwendig gewesen.
Zum Weiterlesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kausalit%C3%A4t_(Recht)
https://www.juracademy.de/schuldrecht-bt3/haftungsbegruendende-kausalitaet.html
--- Zitat ---Also im Kern geht es doch darum:
Der AG hat seine Organisationspflichten verletzt und der AN seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen.
Was wird wie gegeneinander aufgewogen, bzgl. der Schadensersatzverpflichtungen
--- End quote ---
Der AG hat keine Pflicht verletzt, wenn er jemanden hat, der einspringt.
--- Zitat ---Ich muss die Ausbeulung bezahlen.
Und wenn keiner heute da ist, der eine Ausbeulung vornehmen kann, sondern nur jemand, der eine neue Haube (oder eine vergoldete) zur Hand hat, dann muss ich es trotzdem nicht bezahlen.
--- End quote ---
Wir sprechen nicht von einer Überkompensation des Schadens. Bleib einfach mal bei dem von mir genannten Beispiel, statt irgendetwas hinzu zu erfinden.
Es ging um die Frage, ob und in welcher Höhe sich ein Mitarbeiter SE-pflichtig macht, wenn er den Arbeitgeber verlässt. Dazu habe ich ein Beispiel genannt.
--- Zitat ---Aber nur wenn ein Schaden entstanden ist. Ohne Beule im Auto oder wenn der Lack aufgrund von Lotus-Effekt einfach abperlt, was gibt es dann zu ersetzen?
Nach den 3 Wochen spätestens zahlst du dem Abtrünnigen kein Gehalt mehr, oder?
--- End quote ---
Der Schaden besteht darin, dass ich dem anderen mehr bezahlen muss. Das habe ich aber schon gesagt.
MoinMoin:
Ich denke da stehst du mit deiner Rechtsmeinung alleine da, mir sind zumindest keine Urteile bekannt, die diese These von dir stützen.
Bei Gelegenheit werde ich mal Urteile raussuchen, die das Organisationsversagen des AGs - in Hinblick seiner fehlenden Vertretungsreglungen / Personaldecke - als Anlass nahmen, den Schaden als selbstverschuldet zu beurteilen.
Ich bleibe dabei: Der "Schaden" ist durch die gewollte, geringe Personaldecke und fehlenden Vertretungen entstanden, da er auch auch im Krankheitsfall entstanden wäre.
Dadurch wird mEn der AN nicht Schadensersatzpflichtig, für diese vom AG eingeplanten Mehrausgaben.
oder anders gesagt: Die Kausalität (also die Ursache die zu dem Schaden geführt hat) ist schon vor dem pflichtwidrigen Verhaltens vorhanden gewesen.
Casa:
--- Zitat ---Ich denke da stehst du mit deiner Rechtsmeinung alleine da, mir sind zumindest keine Urteile bekannt, die diese These von dir stützen.
--- End quote ---
Derartige Sachverhalte kommen nur sehr selten vor. Und ohne Rechtsprechnung muss man halt mal die Fähigkeiten aus dem Studium bemühen und das Gesetz anwenden. ;-)
--- Zitat ---Bei Gelegenheit werde ich mal Urteile raussuchen, die das Organisationsversagen des AGs - in Hinblick seiner fehlenden Vertretungsreglungen / Personaldecke - als Anlass nahmen, den Schaden als selbstverschuldet zu beurteilen.
Ich bleibe dabei: Der "Schaden" ist durch die gewollte, geringe Personaldecke und fehlenden Vertretungen entstanden, da er auch auch im Krankheitsfall entstanden wäre.
Dadurch wird mEn der AN nicht Schadensersatzpflichtig, für diese vom AG eingeplanten Mehrausgaben.
--- End quote ---
Das kannst du gern machen, nur hilft es hier nicht weiter. Wir diskutieren hier nicht den Fall, dass keine Vertretung vorliegt. Wir diskutieren hier SE für den Fall, dass die Vertretung mehr kostet. Kostet die Vertretung mehr, muss denklogisch schon eine Vertretung vorhanden sein.
Lies den Thread im Zweifel nochmal von vorn.
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