Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Neuverbeamtung vs Tarifbeschäftigung
Bastel:
--- Zitat von: Faunus am 05.04.2023 20:20 ---Wenn das Beamtenmodell so unglaublich vorteilhaft gegenüber dem Angestelltenmodell ist, warum hat der ÖD mit Bund, Land und Kommunen dann noch das Angestelltenmodell?
Beamte dürfen nicht streiken, Beamte müssen "im Notfall alles mögliche machen", Beamte auf Zeit müssen nicht übernommen werden und Beamte sind wirtschaftlicher und für die Pensionen werden Rücklagen gebildet.
Angestellte haben ja scheinbar nur Nachteile,: kosten mehr, sind in der Rente umlagefinanziert, sind mehrheitlich gesetzlich versichert - also warum gibt es diese noch?
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Ich kann mir vorstellen, dass „kleine“ Angestellte billiger als Beamte sind. Gerade wenn eine Familie dahinter steht, dürfte die GKV billiger sein, als 70-80% Beihilfe. Bei Pension/Rente könnte es ähnlich ausschauen.
Tagelöhner:
--- Zitat von: Bastel am 06.04.2023 09:07 ---Ich kann mir vorstellen, dass „kleine“ Angestellte billiger als Beamte sind. Gerade wenn eine Familie dahinter steht, dürfte die GKV billiger sein, als 70-80% Beihilfe. Bei Pension/Rente könnte es ähnlich ausschauen.
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Die seit kurzem mit Wachstumshormonen aufgepumpten Karnickelprämien bitte nicht vergessen, dann gibt's da sicherlich nicht mehr soviel zum "Vorstellen" sondern zum "Feststellen" ;D
Organisator:
--- Zitat von: Bastel am 06.04.2023 09:07 ---Ich kann mir vorstellen, dass „kleine“ Angestellte billiger als Beamte sind. Gerade wenn eine Familie dahinter steht, dürfte die GKV billiger sein, als 70-80% Beihilfe. Bei Pension/Rente könnte es ähnlich ausschauen.
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Beihilfe ist in Gesamtheit günstiger als GKV, allein schon weil Beamte hinsichtlich ihrer Gesundheit geprüft werden und somit große Gesundheitsrisiken (und damit verbundene Kosten) aussortiert werden.
GRV + Betriebsrente machen ca. 30 % des Bruttoeinkommens aus. In etwas so hoch sind auch die Rücklagen für Bundesbeamte (die allerdings vom Dienstherrn alleine getragen werden).
Opa:
Gibt es da belastbare Daten oder ist das nur gefühlt so? Immerhin wird die Behandlung für PKV-Versicherte mit dem 2,3- bis 3,5-fachen Satz abgerechnet plus die bereits erwähnte Beihilfe für Partner und Kinder. Ob das durch die Gesundheitsprüfung bei Einstellung (über-) kompensiert wird, stelle ich in Frage.
Organisator:
--- Zitat von: Opa am 06.04.2023 09:30 ---Gibt es da belastbare Daten oder ist das nur gefühlt so? Immerhin wird die Behandlung für PKV-Versicherte mit dem 2,3- bis 3,5-fachen Satz abgerechnet plus die bereits erwähnte Beihilfe für Partner und Kinder. Ob das durch die Gesundheitsprüfung bei Einstellung (über-) kompensiert wird, stelle ich in Frage.
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Dazu habe ich in der Vergangenheit mal belastbare Daten gelesen, ohne mich jedoch an eine Quelle zu erinnern.
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