Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Bundesbeamter
Bastel:
--- Zitat von: der Kardinal am 19.04.2023 07:38 ---Okay... das sind ja ganz neue Erkenntnisse.
Unser Personaler kommt zum Gespräch, jedoch bisher ohne Datum. Aufjedenfall werde ich diese Themen ansprechen weil E11 zu A7/8 wäre schon eine Hausnummer. Nur wundert mich das ich dann mit E11 eingruppiert wurde weil da heißt es auch Studium/Bachelor.
--- End quote ---
Du hast auf jeden Fall eine Menge Glück mit der E11. Bei vielen AGs im ÖD wäre mit dem Techniker oder Meister bei 9a Schluss.
der Kardinal:
Ja, Einstieg war als "anderer Bewerber". Nach kurzer Rücksprache mit meinem Abteilungsleiter soll auch aus E11 dann A11 werden, aber letztendlich entscheidet das die Personalabteilung. Nun ja... ich lass die dinge auf mich zukommen.
Ich gehe erstmal davon aus, das alles nach Plan läuft wobei ich wieder auf meine obengenannte Frage zurück kommen möchte zwecks Tipps und worauf ist zu achten.
Zum Beispiel muss ich mir dringen eine Anwartschaft holen, um meinen Gesundheitszustand quasi zu stoppen wenn es soweit ist mit der Privatversicherung... ???
PolareuD:
--- Zitat von: der Kardinal am 19.04.2023 14:50 ---Ja, Einstieg war als "anderer Bewerber". Nach kurzer Rücksprache mit meinem Abteilungsleiter soll auch aus E11 dann A11 werden, aber letztendlich entscheidet das die Personalabteilung. Nun ja... ich lass die dinge auf mich zukommen.
Ich gehe erstmal davon aus, das alles nach Plan läuft wobei ich wieder auf meine obengenannte Frage zurück kommen möchte zwecks Tipps und worauf ist zu achten.
Zum Beispiel muss ich mir dringen eine Anwartschaft holen, um meinen Gesundheitszustand quasi zu stoppen wenn es soweit ist mit der Privatversicherung... ???
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Da machst du mich aber extrem neugierig. Im welchen Bereich bis zu Tätig, um als sogenannte "Anderer Bewerber" in eine höherwertige Laufbahn eingestellt werden zu können? Ich vermute mal im IT-Bereich! Waren bei dir für die Anerkennung als "Anderer Bewerber" 2,5 oder 5 Jahre als Qualifikationsjahre notwendig?
Zu deinen eigentlichen Fragen habe ich folgenden Beitrag:
a) eine Anwartschaft ist notwendig, da je nach Gesundheitszustand ein Zugang zur PKV auch über die sogenannte Öffnungsklausel möglich ist (innerhalb eines Jahres nach Verbeamtung).
b) für die Auswahl einer PKV suchst du dir am besten einen unabhängigen Makler/Berater der eine anonymisierte Anfrage bei den für dich passenden Versicherungen macht.
c) persönlich halte ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel für sinnvoll
d) eine Diensthaftpflicht ist nicht generell notwendig und abhängig von der ausgeübten Tätigkeit
PolareuD:
Ups, ich meinte eine Anwartschaft ist NICHT notwendig.
EiTee:
Natürlich kann unter der E11 ein A11 DP liegen. Dass Du im gD verbeamtet wirst und das auch noch auf A11 ist ausgeschlossen. Die Einstellung als "anderer Bewerber", ändert daran nichts. Da die Notwendigkeit des Bachelors fehlt und einem Techniker diesem nicht gleichgestellt ist.
Der Rat kann an der Stelle nur ganz klar sein, dass dieses Vorhaben rechtskonform geprüft werden sollte und man aufhören muss den Mitarbeitern aus Unwissenheit irgendeinen Quatsch zu erzählen.
Eine geliebte Person nannte gerne, dass auch ein Schulabbrecher eine E15 Stelle erhalten kann, sowas lässt sich auf das Beamtentum jedoch nicht übertragen.
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