Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 483814 times)

Rppzl

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1005 am: 05.06.2023 09:32 »
Unsere Gewerkschaft teilte uns heute zur Übertragung auf die Bundesbeamten u.a. folgendes mit:

Der Gesetzesentwurf zur Besoldungsanpassung 2023/2024 liegt den Ressorts und Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zur Stellungnahme vor.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor (§ 14 Absatz 2 Bundesbesoldungsgesetz-E; BBesG):

Ab dem 1. März 2024 sollen erhöht werden
•   das Grundgehalt zunächst um 200 Euro und sodann um 5,3 Prozent (die Erhöhung berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 und 2 BBesG in Höhe von 0,2 Prozentpunkten)
•   der Familienzuschlag um 11,3 Prozent und
•   die Amtszulagen um 11,3 Prozent.

Zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise ist für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 240 Euro vorgesehen. Für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von jeweils 220 Euro (§ 14 Absatz 4 BBesG-E). Insgesamt mithin ein Inflationsausgleich von 3 000 Euro.


MasterOf

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1006 am: 05.06.2023 10:41 »
Unsere Gewerkschaft teilte uns heute zur Übertragung auf die Bundesbeamten u.a. folgendes mit:

Der Gesetzesentwurf zur Besoldungsanpassung 2023/2024 liegt den Ressorts und Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zur Stellungnahme vor.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor (§ 14 Absatz 2 Bundesbesoldungsgesetz-E; BBesG):

Ab dem 1. März 2024 sollen erhöht werden
rsorgungsrücklage gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 und 2 BBesG in Höhe von 0,2 Prozentpunkten)
•   der Familienzuschlag um 11,3 Prozent und

Zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise ist für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 240 Euro vorgesehen. Für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von jeweils 220 Euro (§ 14 Absatz 4 BBesG-E). Insgesamt mithin ein Inflationsausgleich von 3 000 Euro.

Warum der Familienzuschlag um 11,3 %? Was ist denn nun mit dem Angemessenheitsgesetz?
Und wird die Inflationsprämie nun doch bereits zum Juli ausbezahlt?

Knecht

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1007 am: 05.06.2023 11:01 »
Unsere Gewerkschaft teilte uns heute zur Übertragung auf die Bundesbeamten u.a. folgendes mit:

Der Gesetzesentwurf zur Besoldungsanpassung 2023/2024 liegt den Ressorts und Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zur Stellungnahme vor.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor (§ 14 Absatz 2 Bundesbesoldungsgesetz-E; BBesG):

Ab dem 1. März 2024 sollen erhöht werden
•   das Grundgehalt zunächst um 200 Euro und sodann um 5,3 Prozent (die Erhöhung berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 und 2 BBesG in Höhe von 0,2 Prozentpunkten)
•   der Familienzuschlag um 11,3 Prozent und
•   die Amtszulagen um 11,3 Prozent.

Zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise ist für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 240 Euro vorgesehen. Für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von jeweils 220 Euro (§ 14 Absatz 4 BBesG-E). Insgesamt mithin ein Inflationsausgleich von 3 000 Euro.

Wenn's so kommt - gerne.

flip

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1008 am: 05.06.2023 12:09 »
Der Gesetzesentwurf zur Besoldungsanpassung 2023/2024 liegt den Ressorts und Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zur Stellungnahme vor.

Wo ist der neue Entwurf zur Besoldungsanpassung 2023/2024 online anbrufbar?
Das sollte doch vom BMI veröffentlicht sein! bzw. zumindest irgenwo durchgesickert, wenn es den Gewerkschaften vorliegt.

ghtz4

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« Antwort #1009 am: 05.06.2023 13:29 »
DPolG - Bundespolizei:

https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktu ... zeizulage/

Hier ist es inhaltsgleich zum BDZ zu finden.

Der Entwurf wird sicher nach der Stellungnahme der Gewerkschaften, veröffentlicht werden.
Ich gehe jedoch nicht von einer Zahlung der Prämie vor September aus. Es sei denn, es wird früher durch das Kabinett, als der hier mal genannte 12.07., abgestimmt und beschlossen. Danach kann ja sofort, vorbehaltlich der gesetzlichen Regelung, gezahlt werden. So wie in der Vergangenheit auch schon praktiziert.

Umlauf

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1010 am: 05.06.2023 13:40 »
Unsere Gewerkschaft teilte uns heute zur Übertragung auf die Bundesbeamten u.a. folgendes mit:

Der Gesetzesentwurf zur Besoldungsanpassung 2023/2024 liegt den Ressorts und Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zur Stellungnahme vor.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor (§ 14 Absatz 2 Bundesbesoldungsgesetz-E; BBesG):

Ab dem 1. März 2024 sollen erhöht werden
rsorgungsrücklage gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 und 2 BBesG in Höhe von 0,2 Prozentpunkten)
•   der Familienzuschlag um 11,3 Prozent und

Zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise ist für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 240 Euro vorgesehen. Für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von jeweils 220 Euro (§ 14 Absatz 4 BBesG-E). Insgesamt mithin ein Inflationsausgleich von 3 000 Euro.

Warum der Familienzuschlag um 11,3 %? Was ist denn nun mit dem Angemessenheitsgesetz?
Und wird die Inflationsprämie nun doch bereits zum Juli ausbezahlt?

11,3% erklären sich ganz einfach.
Alle Zulagen deren Höhe dynamisch sind, werden im neuen Tarifabschluss mit 11,5% erhöht.
Hier greifen wieder die 0,2-Prozentpunkte.

Zur Prämie: Das BVA soll sich nach einen Eintrag hier im Forum sich frühzeitig drauf vorbereitet haben.
« Last Edit: 05.06.2023 13:57 von Umlauf »

MasterOf

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« Antwort #1011 am: 05.06.2023 13:47 »
Unsere Gewerkschaft teilte uns heute zur Übertragung auf die Bundesbeamten u.a. folgendes mit:

Der Gesetzesentwurf zur Besoldungsanpassung 2023/2024 liegt den Ressorts und Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zur Stellungnahme vor.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor (§ 14 Absatz 2 Bundesbesoldungsgesetz-E; BBesG):

Ab dem 1. März 2024 sollen erhöht werden
rsorgungsrücklage gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 und 2 BBesG in Höhe von 0,2 Prozentpunkten)
•   der Familienzuschlag um 11,3 Prozent und

Zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise ist für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 240 Euro vorgesehen. Für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von jeweils 220 Euro (§ 14 Absatz 4 BBesG-E). Insgesamt mithin ein Inflationsausgleich von 3 000 Euro.

Warum der Familienzuschlag um 11,3 %? Was ist denn nun mit dem Angemessenheitsgesetz?
Und wird die Inflationsprämie nun doch bereits zum Juli ausbezahlt?

11,3% erklären sich ganz einfach.
Alle Zulagen deren Höhe dynamisch sind, werden im neuen Tarifabschluss mit 11,5% erhöht.
Hier greifen wieder die 0,2-Prozentpunkte.

Zur Prämie: Das BVA soll sich nach einen Eintrag hier im Forum sich früh drauf vorbereitet.

Okay danke.
Aber Lt dem BBVAngG soll doch der Familienzuschlag der Stufe 1 (verheiratet) abgeschafft werden, warum erhöhe ich ihn dann ab 01.03.24 wenn er bis dahin eh abgeschafft ist?  ;D

MO95

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« Antwort #1012 am: 05.06.2023 13:48 »
Was ist denn mit den Stellenzulagen wie (im milit. Dienst) Cyber IT, IT-Bw, Fliegerischer Dienst, KpFw, KpChef usw. Bleiben diese vorerst unangetastet?

PolareuD

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« Antwort #1013 am: 05.06.2023 13:55 »
Aber Lt dem BBVAngG soll doch der Familienzuschlag der Stufe 1 (verheiratet) abgeschafft werden, warum erhöhe ich ihn dann ab 01.03.24 wenn er bis dahin eh abgeschafft ist?  ;D

Nach aktuellen Aussagen hier im Forum sollen zwei Gesetzte kommen. Das Anpassungsgesetz kommt vor dem Angemessenheitsgesetz, dementsprechend könnte man den FamZ nochmal anheben, bevor man ihn wieder abschafft.  ;)

Matze1986

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« Antwort #1014 am: 05.06.2023 13:59 »
Okay danke.
Aber Lt dem BBVAngG soll doch der Familienzuschlag der Stufe 1 (verheiratet) abgeschafft werden, warum erhöhe ich ihn dann ab 01.03.24 wenn er bis dahin eh abgeschafft ist?  ;D

Bestandsschutz?!?!

Dunkelbunter

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« Antwort #1015 am: 05.06.2023 13:59 »
Aber Lt dem BBVAngG soll doch der Familienzuschlag der Stufe 1 (verheiratet) abgeschafft werden, warum erhöhe ich ihn dann ab 01.03.24 wenn er bis dahin eh abgeschafft ist?  ;D

Nach aktuellen Aussagen hier im Forum sollen zwei Gesetzte kommen. Das Anpassungsgesetz kommt vor dem Angemessenheitsgesetz, dementsprechend könnte man den FamZ nochmal anheben, bevor man ihn wieder abschafft.  ;)

Sogar drei. Dann kommt noch ein Gesetz für die Nachzahlung rückwirkend ab dem 01.01.2021

Umlauf

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« Antwort #1016 am: 05.06.2023 14:00 »
Was ist denn mit den Stellenzulagen wie (im milit. Dienst) Cyber IT, IT-Bw, Fliegerischer Dienst, KpFw, KpChef usw. Bleiben diese vorerst unangetastet?

Wenn diese nicht dynamisch sind, bleiben sie definitiv unverändert.

MasterOf

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« Antwort #1017 am: 05.06.2023 14:01 »
Aber Lt dem BBVAngG soll doch der Familienzuschlag der Stufe 1 (verheiratet) abgeschafft werden, warum erhöhe ich ihn dann ab 01.03.24 wenn er bis dahin eh abgeschafft ist?  ;D

Nach aktuellen Aussagen hier im Forum sollen zwei Gesetzte kommen. Das Anpassungsgesetz kommt vor dem Angemessenheitsgesetz, dementsprechend könnte man den FamZ nochmal anheben, bevor man ihn wieder abschafft.  ;)

Sorry, aber das ist doch alles so unnötig. Vor knapp nem Jahr kam ein Entwurf zur der (Wieder)Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, danach hörte man von diesem nichts mehr.
Dann kam der Entwurf des Angemessenheitsgesetzes, wieder hört man nichts.
Jetzt kommt ein neues (drittes!) Anpassungsgesetz, welches plötzlich die Ruhegehaltsfähigkeit der PolZ beinhaltet, dafür hört man von Angemessenheitsgesetz nichts mehr?  ;D ;D
Soll das alles jemand verstehen?

Knecht

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« Antwort #1018 am: 05.06.2023 14:15 »
Aber Lt dem BBVAngG soll doch der Familienzuschlag der Stufe 1 (verheiratet) abgeschafft werden, warum erhöhe ich ihn dann ab 01.03.24 wenn er bis dahin eh abgeschafft ist?  ;D

Nach aktuellen Aussagen hier im Forum sollen zwei Gesetzte kommen. Das Anpassungsgesetz kommt vor dem Angemessenheitsgesetz, dementsprechend könnte man den FamZ nochmal anheben, bevor man ihn wieder abschafft.  ;)

Sogar drei. Dann kommt noch ein Gesetz für die Nachzahlung rückwirkend ab dem 01.01.2021

Nicht ganz. Das wird eine Verordnung ;)

kimonbo

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« Antwort #1019 am: 05.06.2023 14:19 »
Wird die ministerial Zulage auch um 11,3 Prozent erhöht??