Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 483557 times)

Desaster

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #2010 am: 19.03.2024 18:21 »
Das Referenten-Entwürfe i.d.R. nicht ohne Änderungen bleiben sollte klar sein, das sagt alleine schon die Bezeichnung "Entwurf".
Warten wir einfach mal ab, wie sich das im Laufe des Jahres dann entwickelt......

Rollo83

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #2011 am: 20.03.2024 06:27 »
Das Referenten-Entwürfe i.d.R. nicht ohne Änderungen bleiben sollte klar sein, das sagt alleine schon die Bezeichnung "Entwurf".
Warten wir einfach mal ab, wie sich das im Laufe des Jahres dann entwickelt......
Alles gut, ich bin da total entspannt. Da ich eh nicht ansatzweise damit rechne habe ich auch 0,0 Erwartungen und kann somit auch gar nicht enttäuscht werden.
Passend zum Topic gab es diesen Monat ja das erste Mal die Erhöhung der Bezüge der Besoldungsrunde 2023/24, das hat zumindest funktioniert. Denke damit kann das Topic hier auch abgeschlossen werden, für die Besoldungsrunde 2024/25 gibt es ja schon ein eigenes Topic.

Eukalyptus

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #2012 am: 20.03.2024 20:33 »
Das finanzielle Volumen für das Gesetz wurde doch schon im Rahmen der Auswirkungen (bzw. der Koalitionslösung zur Umsetzung..) des BVerfG-Urteil zur Schuldenbremse deutlich zusammengestrichen. Da wäre eine deutliche Systemveränderung hin zum AEZ (und den weiteren vorgesehenen Veränderungen) quantitativ nur Fassade gewesen. Vom AEZ hätte schon entsprechend der alten Fassung nur eine geringe Minderheit der Beamten mit Kindern profitiert (Ich sage nur: "Abschmelzbeträge" für "höhere" Besoldungen). Nach den o.g. Kürzungen hätten (meine stumpfe Behauptung) vielleicht noch einbeinige Beamte der Besoldungsgruppe A5 und geringer ab mindestens 6 Kindern die in München wohnen profitiert.

Keiner der hier die Meinung vertritt "Ein wenig ist besser als nichts" hat die konkreten Tabellen gesehen nach! der Umsetzung des Schuldenbremse-Urteils. Vermutlich wäre er beim "nichts" gelandet.

Insofern empfehle ich Abwarten oder sich z.B. aktiv darüber zu freuen, dass der Verheiratetenzuschlag (noch) nicht gestrichen wird wie geplant.
« Last Edit: 20.03.2024 20:39 von Eukalyptus »

Einigung2023

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #2013 am: 20.03.2024 20:50 »
Das finanzielle Volumen für das Gesetz wurde doch schon im Rahmen der Auswirkungen (bzw. der Koalitionslösung zur Umsetzung..) des BVerfG-Urteil zur Schuldenbremse deutlich zusammengestrichen. Da wäre eine deutliche Systemveränderung hin zum AEZ (und den weiteren vorgesehenen Veränderungen) quantitativ nur Fassade gewesen. Vom AEZ hätte schon entsprechend der alten Fassung nur eine geringe Minderheit der Beamten mit Kindern profitiert (Ich sage nur: "Abschmelzbeträge" für "höhere" Besoldungen). Nach den o.g. Kürzungen hätten (meine stumpfe Behauptung) vielleicht noch einbeinige Beamte der Besoldungsgruppe A5 und geringer ab mindestens 6 Kindern die in München wohnen profitiert.

Keiner der hier die Meinung vertritt "Ein wenig ist besser als nichts" hat die konkreten Tabellen gesehen nach! der Umsetzung des Schuldenbremse-Urteils. Vermutlich wäre er beim "nichts" gelandet.

Insofern empfehle ich Abwarten oder sich z.B. aktiv darüber zu freuen, dass der Verheiratetenzuschlag (noch) nicht gestrichen wird wie geplant.


Es sollten doch „nur“ 150 Millionen eingespart werden, bei einem Volumen von über 1,4 Milliarden ist das jetzt nicht so viel.

Pendler1

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« Antwort #2014 am: 23.03.2024 12:48 »
Das Geld (nicht nur die 150 Mio.)wird halt anderswo gebraucht.

Militär, Waffen, Munition, Ukraine Unterstützung, Vorbereitung auf Russland Abwehr.

Da ist ja wohl die Beamtenbesoldung gaaaaanz weit hinten dran?

Rollo83

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« Antwort #2015 am: 24.03.2024 08:22 »
Das Geld (nicht nur die 150 Mio.)wird halt anderswo gebraucht.

Militär, Waffen, Munition, Ukraine Unterstützung, Vorbereitung auf Russland Abwehr.

Da ist ja wohl die Beamtenbesoldung gaaaaanz weit hinten dran?
Die Männer und Frauen die dann das alles „bedienen“ müssen wollen aber auch rechtmäßig und gesetzlich passend alimentiert werden.
Denn ohne die fachliche Handhabe bringen Waffen und Munition auch nicht all zu viel.

Pendler1

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« Antwort #2016 am: 24.03.2024 11:58 »
Habe gerade Schreiben von meiner PKV erhalten (elektronisches Postfach)

Ab 01.05.24 :

€ 50,00 mehr pro Monat.

Da kommt Freude auf.

Bastel

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« Antwort #2017 am: 24.03.2024 12:08 »
Aha, warum?

PolareuD

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« Antwort #2018 am: 24.03.2024 12:13 »
Habe gerade Schreiben von meiner PKV erhalten (elektronisches Postfach)

Ab 01.05.24 :

€ 50,00 mehr pro Monat.

Da kommt Freude auf.

https://anwalt-kg.de/bankenrecht/pkv-beitragserstattung/

Kann hilfreich sein. Hat in meinem Fall geklappt.

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« Antwort #2019 am: 24.03.2024 14:28 »
@PolareuD

Danke für die Info. Habe der Kanzlei gleich mal gemailt.

Bin ja mal gespannt.

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« Antwort #2020 am: 24.03.2024 14:41 »
@Bastel

" .. warum? ..."

Möchte ich auch gerne wissen. Habe von denen etliche Seiten an Infos bekommen (Juristerei)

Aber als "Nichtverwaltungs Mensch" steige ich da nicht durch.

Mal sehen, was die Anwaltskanzlei dazu sagt.


PolareuD

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« Antwort #2021 am: 24.03.2024 14:45 »
@ Pendler1

Gerne.

Zu unrecht erhobene Beitragserhöhungen kann für die letzten 3 Jahre zurückfordern. Hat mir in meinem Fall knapp 5000€ inkl. Verzinsung eingebracht. Hat sich gelohnt, da die Kosten zu 90% von der Beklagten zu tragen waren und die restlichen 10% durch meine Rechtschutzversicherung.

Ozymandias

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« Antwort #2022 am: 24.03.2024 14:53 »
Im Jahr 2024 sollte da nichts mehr zu holen sein, da die PKVen die Erhöhungen jetzt noch ausführlicher begründen.
Von ca. 2017-2020 hat das noch geklappt die unwirksamen Beitragserhöhungen zurückzufordern.


Pendler1

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« Antwort #2024 am: 24.03.2024 15:04 »
@Ozymandias

Ja, so sieht es wohl aus. Ich habe die Kanzlei nur mal angefragt wg. de aktuellen Erhöhung um 50 € pro Monat.

Sind immerhin € 600 pro Jahr. Nur für die Krankenversicherung. Und da kommt ja bestimmt noch das eine oder andere an Preiserhöhungen hinzu.

Wobei ich wieder bei der Besoldungsthematik wäre😁

PS: Bin Pensionär ohne irgendwelche Aussichten und Ansprüche auf AEZ (der ja anscheinend doch nicht kommt?)