Interessant, dass der Beitrag der EVG meint, bei Überzragung des Sockels werde das Abstandsgebot gewahrt. Allerdings ist es auch daneben, wegen des Abstandsgebots, den unteren Besoldungsgruppen einen recht niedrigen Prozentsatz zu zahlen, der weit hinter den 340 Euro für die TBs zurückbleibt.
Diese Position der EVG ist auf den ersten Blick spitzfindig, andererseits ist die Übertragung von Sockelbeträgen eben nicht systemgerecht. Der Besoldungsgesetzgeber hat bei der Ausgestaltung der Besoldung ein schlüssiges Gesamtkonzept zu verfolgen. Und einen Sockelbetrag zu übertragen nur weil binnen 5 Jahren noch nicht um 10% abgeschmolzen wurde, ist alles andere als stimmig.
Nun könnte man im BMI sagen, okay, uns ist doch sowieso die Rechtsprechung egal, wir machen es. Aber nein, man ist da noch zynischer und sieht plötzlich Sparpotential. Abstandsgebot ist nur bekannt, wenn es gerade passt...
Ich will keinen Sockel, ich will systemgerechte 11% für alle Besoldungsgruppen. Dann käme man gefühlt einigermaßen in die Nähe eines Inflationsausgleichs.