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"Eigene" Stelle (als zusätzlicher Kollege) zwei EG höher ausgeschrieben

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teclis22:

--- Zitat von: Tagelöhner am 08.06.2023 10:55 ---Einfach Bewerbung einreichen...und abwarten was passiert.

--- End quote ---

sehe ich auch so. bewerbung in den ring werfen. so viel arbeit ist das nicht, und warten was dabei raus kommt.

florena:
Du müsstest Deinen Vorgesetzten bitte, dass Deine TD angepasst wird, oder Du bewirbst Dich auf die Stelle.

Bei uns (Hochschulsektor) ist man auf die Gunst des Vorgesetzten angewiesen, meine TD ist in der IT mehr als 10 Jahre alt und dementsprechend veraltet, meine KollegInnen bekommen min. eine Entgeldgruppe mehr als ich, mein Vorgesetzter "schafft es nicht" meine TD anzupassen, somit scheiterte dann auch der Antrag auf Höhergruppierung bei mir.

Ich wünsche Dir viel Glück!

MoinMoin:

Bullshit- niemand ist auf die Gunst seines Vorgesetzten angewiesen, wenn es um die korrekte Umsetzung des Arbeitsvertrages geht..

Was hindert dich daran eine aktualisierte TD zu schreiben und deine Vorgesetzten zur Unterschrift z geben?
Oder - was wesentlich sinnvoller wäre - deiner Personalabteilung vorlegen und von denen bestätigen lassen, dass dies deine aktuellen auszuübenden Tätigkeiten sind.
Sofern sie das nicht machen, machst du auch nur das, was dir nachweislich übertragen wurde, und nicht etwas anderes.

FearOfTheDuck:
@florena

Da gebe ich MoinMoin ganz recht. Du müsstest dir die Frage stellen, warum dein AG hier überhaupt handeln soll, also wieso sollte der Vorgesetzte deine TD in den nächsten 100 Jahren anpassen?

Du bist anhand deiner nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeit eingruppiert. Ändert sich die Tätigkeit, also werden dir wirksam neue Aufgaben übertragen und führt dies in eine andere EG, dann bist du dort eingruppiert; weder ist das Wohlwollen von irgendjemand noch ein Antrag dafür erforderlich oder vorgesehen.

Hast du im Laufe der Zeit andere Aufgaben übernommen, die dir aber gar nicht durch den AG übertragen worden, so ist das streng genommen sogar abmahnungswürdig.

MoinMoin:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 26.06.2023 06:53 ---Hast du im Laufe der Zeit andere Aufgaben übernommen, die dir aber gar nicht durch den AG übertragen worden, so ist das streng genommen sogar abmahnungswürdig.

--- End quote ---
Was in der Theorie stimmt, aber im kern eigentlich zu einer Abmahnung des Vorgesetzten führen müsste, der übergriffig wurde, weil er aus Unwissenheit seine Kompetenzen überschritten hat.

Ich sag meinen Kollegen immer, schreibt auf, was ihr macht, lasst es euch regelmäßig von der Personalstelle absegnen, dass dies noch die auszuübenden Tätigkeiten sind, dann lernen Vorgesetzte auch besser, was sie dürfen und was nicht.

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