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"Eigene" Stelle (als zusätzlicher Kollege) zwei EG höher ausgeschrieben

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12Thomas12:
@MoinMoin bzw. @alle

Wie muss man sich das vorstellen, die schreiben dann alle ihre Tätigkeiten mit Prozentangaben auf und senden das mit einem Anschreiben an die Personalabteilung?

Oder lassen die sich einfach bestätigen, das die aktuelle TD noch den auzuführenden Arbeiten entspricht?

Wie könnte ein Anschreiben dazu aussehen? Wie formuliert man das um die zu reagieren zu bewegen? Bei uns ist die Persoalabteilung ein schwarzes Loch aus dem nie Antworten kommen.

Danke für Wegweisung.
Thomas

MoinMoin:

--- Zitat von: 12Thomas12 am 26.06.2023 10:20 ---@MoinMoin bzw. @alle

Wie muss man sich das vorstellen, die schreiben dann alle ihre Tätigkeiten mit Prozentangaben auf und senden das mit einem Anschreiben an die Personalabteilung?

--- End quote ---
Ja.
Sie nehmen ihre Tätigkeitsbeschreibung und aktualisieren sie, sofern sie neu Tätigkeiten zugewiesen bekommen haben.
Natürlich kann man zunächst auf Prozentangaben verzichten und erst, wenn sich durch die Zeitanteile etwas ergeben würde, kann diese hinterfragen oder bestätigen lassen.


--- Zitat ---Oder lassen die sich einfach bestätigen, das die aktuelle TD noch den auzuführenden Arbeiten entspricht?

Wie könnte ein Anschreiben dazu aussehen? Wie formuliert man das um die zu reagieren zu bewegen? Bei uns ist die Persoalabteilung ein schwarzes Loch aus dem nie Antworten kommen.

--- End quote ---
Der Trick ist doch der, Verwaltung wird mit Verwaltung geschlagen:

Du weißt die PA auf die vom Vorgesetzten gewünschte Tätigkeitsänderungen hin und hinterfragst, ob dies mit dem PA abgestimmt ist. (evtl. Vorgesetzter in cc)
Da hast du dann zwei Eskalierungsstufen.

Entweder du schreibst die PA direkt so an, dass du darauf hinweist, diese neuen Tätigkeiten nicht ausüben zu können, da du nicht weißt, ob diese zu einer HG führen (und du sie nicht ausüben dürftest) und von daher würdest du bis zur Bestätigung deine Tätigkeiten nicht ändern und die Arbeit würde liegen bleiben.
(und dann muss halt dein VG da Druck machen, dass es eine Klärung gibt und du musst nur den Druck standhalten, dass du die arbeiten nicht (dauerhaft) machst.)

Oder du schreibst sie so an, dass du davon ausgehst, dass diese aT mit dem PA abgestimmt sind und sofern kein Widerspruch seitens der PA kommt du davon ausgehen musst, dass es deine neuen aT sind.
(ob das dann vor Gericht, bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage, bestand hat, wird man dann sehen)

Beides sorgt dafür, dass aktenkundig ist, das dein Vorgesetzter dir neue Aufgaben gegeben hat.
Und dieses schleichende, höherwertige Tätigkeiten aufgeladen, aber nicht übertragen zu bekommen, weil VG keine Ahnung hat, ist zumindest fixiert.

Bastel:

--- Zitat von: ike am 05.06.2023 11:11 --- Mich spaßeshalber auf die Stelle bewerben?

--- End quote ---

Würde ich auf jeden Fall machen. Und dann mal abwarten, welche Rädchen sich in Bewegung setzen.

Garfield:

--- Zitat von: ike am 05.06.2023 11:11 ---

Was soll ich tun? Mich spaßeshalber auf die Stelle bewerben?

--- End quote ---

Wieso spaßeshalber? Im vollen Ernst. Du bist interner Bewerber und damit sogar bevorzugt zu behandeln.
Nach der Stellenbesetzung kann dein AG ja dann deine Altstelle zwei EG niedriger ausschreiben, da er einen Ersatz für dich benötigt.
Aber bewerben solltest du dich auf jeden Fall, wirst du nicht eingeladen hast du einen Klagegrund.

Und am besten deinen Personalrat über den Sachverhalt unterrichten.

MoinMoin:

--- Zitat von: Garfield am 26.06.2023 12:23 ---
Wieso spaßeshalber? Im vollen Ernst. Du bist interner Bewerber und damit sogar bevorzugt zu behandeln.
--- End quote ---
Wo steht das?
Bei uns werden interne Bewerber nicht bevorzugt behandelt.
Außer bei internen Ausschreibungen  8)

--- Zitat ---Nach der Stellenbesetzung kann dein AG ja dann deine Altstelle zwei EG niedriger ausschreiben, da er einen Ersatz für dich benötigt.
Aber bewerben solltest du dich auf jeden Fall, wirst du nicht eingeladen hast du einen Klagegrund.

--- End quote ---
Worauf beruht die Aussage, dass er einen Klagegrund hat?
Es wird doch Bestenauslese praktiziert und wenn er nicht zu den besten Bewerbern gehört, ...

--- Zitat ---Und am besten deinen Personalrat über den Sachverhalt unterrichten.

--- End quote ---
Na, der wird es hoffentlich wissen, aber da hast du natürlich 100% Recht, die sollte man dazu befragen.

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