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Wechsel innerhalb TV-L und Eingruppierung entspricht nicht der Ausschreibung

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MoinMoin:
Ja, wenn du die Voraussetzung in der Person nicht erfüllst, bist du eine EG niedriger eingruppiert.
Wenn du die Voraussetzung in der Person irgendwann erfüllst, wirst du automatisch höhergruppiert.
Ob du sie nicht erfüllst oder ab wann du sie erfüllst ist alles ein reines rumgewürfel, Rechtsmeinung genannt, solange nicht ein Gericht es feststellt, wie es wirklich ist (soweit in der Theorie).
Das sagt der TdL :
"Die „besondere praktische Erfahrung“ muss in dem zu übertragenden Aufgabengebiet erworben worden sein, also in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogenen entsprechenden Tätigkeit. Die Erfahrung kann auch außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben worden sein. Berufsanfänger verfügen regelmäßig nicht über eine solche Erfahrung."
Aber auch das ist nur deren Rechtsmeinung, es ist stets individuell zu prüfen.


Achtung: Es geht nicht um Weisungsbefugnis, es geht um fachliche Weisungsbefugnis.

"Fachliche Weisungsbefugnis (Protokollerklärung Nr. 1 zu EG 11 - 2. Alternative). Hierfür genügt die Weisungsbefugnis gegenüber einer einzigen Person. Es ist nicht erforderlich, dass es sich hierbei um eine beim selben Arbeitgeber beschäftigte Person handeln muss; die Weisungsbefugnis kann auch gegenüber Externen bestehen. Das Adjektiv „fachlich“ meint, dass es keine disziplinarische, organisatorische oder eine - das komplette Direktionsrecht - umfassende Weisungsbefugnis sein muss, sondern dass die auf die Aufgabe bezogene - eben „fachliche“ - Weisungsbefugnis ausreicht, durch die der Beschäftigte die Arbeit der anderen Person in eine bestimmte Richtung lenkt. In der Regel ist dies bei der ersten Führungsebene zu erwarten, muss aber nicht zwangsläufig mit einem echten Unterstellungsverhältnis verbunden sein. Gerade im IKT-Bereich, wo Projektstrukturen die Arbeit prägen, kann es auch ohne strukturelle Unterstellungsverhältnisse „fachlich Weisungsbefugte“ geben."

Oder anders gesagt: Wenn der Hausmeister den externen Gärtner sagt, wie und wo er Rasen mähen soll, dann ist das fachliche Weisungsbefugnis.

und ich denke ein "IT-Koordinators (Sicherheit und Datenschutz)" dürfte eine solche fachliche Weisungsbefugnis durchaus haben in seinen Tätigkeiten haben.



aronzo:
Soweit ich Dich richtig verstehe, möchtest Du eine Eskalation vermeiden. Ist nachvollziehbar!
Was spräche dagegen, folgendes schriftlich festzuhalten:
1. Dies Stelle ist mit EG 11 einzugruppieren.
2. Du erfüllst derzeit die Voraussetzungen für die EG 10 Stufe 3, da dir die notwendigen praktischen Erfahrungen fehlen.
3. Nach zwei Jahren (Zeitpunkt datieren) in der Rolle als IT-Koordinator wirst Du in EG 11 Stufe 3 eingruppiert. (Gerne auch unter Anrechnung Stufenlaufzeit von 2.)

Wenn es klappt investierst Du maximal zwei Jahre Stufenlaufzeit in Stufe 3, welche Du so wahrscheinlich mit einer Höhergruppierung eh nicht bekommen hättest. Wäre gesichtswahrend für beide Seiten und so verstehe ich auch das Angebot der Personal(?)-Abteilung.

Kowl:

--- Zitat von: aronzo am 20.09.2023 07:50 ---Soweit ich Dich richtig verstehe, möchtest Du eine Eskalation vermeiden. Ist nachvollziehbar!
Was spräche dagegen, folgendes schriftlich festzuhalten:
1. Dies Stelle ist mit EG 11 einzugruppieren.
2. Du erfüllst derzeit die Voraussetzungen für die EG 10 Stufe 3, da dir die notwendigen praktischen Erfahrungen fehlen.
3. Nach zwei Jahren (Zeitpunkt datieren) in der Rolle als IT-Koordinator wirst Du in EG 11 Stufe 3 eingruppiert. (Gerne auch unter Anrechnung Stufenlaufzeit von 2.)

Wenn es klappt investierst Du maximal zwei Jahre Stufenlaufzeit in Stufe 3, welche Du so wahrscheinlich mit einer Höhergruppierung eh nicht bekommen hättest. Wäre gesichtswahrend für beide Seiten und so verstehe ich auch das Angebot der Personal(?)-Abteilung.

--- End quote ---

Die Eskalation bezog sich auf meinen derzeitigen Dienstherrn, ohne dabei preiszugeben, wohin ich gehen würde, falls ich mich für eine Kündigung entscheide. Die Frage lautete, ob ich mich durch Kündigung oder Versetzung von meiner aktuellen Position entfernen sollte. Angesichts der Tatsache, dass ich bei einer Kündigung aufgrund meiner begrenzten Erfahrung in diesem Tätigkeitsbereich auf Stufe 1 eingestuft werden müsste, erscheint die Versetzung als die bessere Option.

2. Ich erfülle EG 10 Stufe 2 mit den neuen Tätigkeiten über eine Versetzung. Denn aktuell bin ich E9b Stufe 3
3. Nach weiteren 2 Jahren wäre eine erneute Höhergruppierung vorgesehen, und ich würde dann in die EG11 eingruppiert, jedoch erneut beginnend mit der Stufe 2.

Ursprünglich wurde mir mitgeteilt, dass ich in die Entgeltgruppe 10 Stufe 3 eingestuft werden könnte. Allerdings wurde diese Entscheidung nach einer gründlichen Prüfung revidiert, und man verwies auf meine mangelnde praktische Erfahrung im neuen Aufgabenbereich.

Ich habe erneut um eine Überprüfung in Bezug auf die "Fachliche Weisungsbefugnis" gebeten, da meine Tätigkeiten auch die Koordination und Anweisung von Aufgaben an andere Personen, sei es intern oder extern, umfassen.

Sollte ich in Bezug auf die Stufenzuordnen mehr als 2 bekommen, dann gilt dies als §16.5, widerrufliche Zulagen, wenn ich mich nicht täusche. Die Stufenzuordnung bleibt jedoch weiterhin die 2 bei einer Höhergruppierung, nur werde ich nach Stufe X bezahlt.

Kowl:
Kurz zur Klarstellung:

Um sicherzustellen, dass das Tarifrecht korrekt angewendet wird, möchte ich sicherstellen, dass ich alle notwendigen Informationen im Voraus kläre. Ich möchte nicht in einer neuen Stelle sein und nachträglich bedauern, dass ich nicht von Anfang an alles ordnungsgemäß geklärt habe. Dank diesem großartigen Forum und eurer Unterstützung, wurde mir bewusst, dass die tariflichen Regelungen mehr ermöglichen als das was einem vorgelegt wird. Ohne diese Hinweise hätte man mir wahrscheinlich nicht einmal die EG11 in Aussicht gestellt, da sie anscheinend immer noch die alte EGO von vor 2021 anwenden.

Wenn ich die Anforderungen für "Besondere Leistungen" nicht erfülle, akzeptiere ich das selbstverständlich ohne weitere Diskussion. Sollte ich jedoch diese Kriterien erfüllen, erwarte ich, dass meine Eingruppierung entsprechend angepasst wird. Wie MoinMoin schon richtig gesagt hatte, Rechte durchsetzen oder Kröte schlucken!

MoinMoin:

--- Zitat von: Kowl am 20.09.2023 13:59 ---2. Ich erfülle EG 10 Stufe 2 mit den neuen Tätigkeiten über eine Versetzung. Denn aktuell bin ich E9b Stufe 3
3. Nach weiteren 2 Jahren wäre eine erneute Höhergruppierung vorgesehen, und ich würde dann in die EG11 eingruppiert, jedoch erneut beginnend mit der Stufe 2.

--- End quote ---
Nach 2 Jahren bist du dann in der EG10S3 und würdest bei der HG in die EG11S3 kommen.

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