Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Abmahnung wegen Teilnahme am internen Vorstellungsgespräch während Krankheit

<< < (5/7) > >>

Fragmon:

--- Zitat von: maiklewa am 02.08.2023 21:25 ---
--- Zitat von: PiA am 02.08.2023 20:57 ---
Ich suche noch immer ... aus welchen Rechtsgrundlagen ergibt es sich, dass interne Vorstellungsgespräche Arbeitzeit sind, wenn der Bewerber krank ist? Geht doch gar nicht! Interne Vorstellungsgespräche sind dann Arbeitszeit, wenn der Bewerber an dem Tag auch arbeitet. Das Gespräch ist ja auch keine Arbeitszeit, wenn der Bewerber an dem Tag Urlaub hat.


--- End quote ---

Da muss man in die internen Regelung zu Fortbildung und Qualifizierung / Arbeitszeit schauen. Wenn interne Ausschreibungsverfahren als Maßnahme der beruflichen "Fortbildung" gelten und demnach auch in der Arbeitszeit wahrgenommen werden (können), dann kann die Abmahnung schon (zwar schwachsinnig) rechtmäßig sein.
--- End quote ---

Thomber:
Teilnahme an Internem Bewerbungsgespräch = Arbeitszeit


Sorry, das ist absolut irrelevant für den Sachverhalt.
Wenn ich im Dienst bin in Referat 1 und im Referat 2 an Gespräch teilnehme, muss ich dafür keinen Urlaub/"Plusminuten" opfern.   Fein. Das ist damit gesagt, mehr nicht!   Diese Regelung hat keine Wirkung nach außen. Ob jemand frei nehmen muss oder diese Zeit geschenkt bekommt vom AG kann keine Auswirkung darauf haben, ob die Teilnahme eines Kranken arbeitsrechtliche Auswirkung hat oder nicht.

Die Frage ist noch immer die selbe....  "Das man krank am Gespräch teilnehmen?"   Und, was man krank tun darf hat im Einzelfall der Arzt zu entscheiden.    Ich darf z.B. auch krank in den Urlaub fahren, sollte das aber vorab mir vom Arzt bescheinigen lassen....     

was_guckst_du:
Genau...die pragmatische Lösung sieht doch eher so aus, dass ich an internen Auswahlverfahren während der Arbeitszeit teilnehmen kann, ohne mich auszuloggen

...nehme ich aber während meines Urlaubes teil oder - weil ich mich dazu in der Lage fühle - während der Krankschreibung, kann das keine Arbeitszeit sein (verlangt der AG im Anschluß etwa einen neuen Urlaubsantrag oder leitet eine Abmahnung ein, weil ich dem Grundgedanken des Erholungsurlaubes durch Teilnahme am VSG zuwidergehandelt habe?)...außerdem kennt der AG doch gar nicht die Gründe der Krankschreibung, wenn ich zB aufgrund einer Sehnenscheidenentzündung keine Tastatur bedienen kann etc, kann ich an einem Gespräch während der Krankschreibung durchaus teilnehmen...

...die ganze Abmahnung ist an den Haaren herbeigezogen

MoinMoin:
und wenn das Referat2 100km entfernt ist, ist es ein bezahlter Dienstgang?

was_guckst_du:
...natürlich...die Teilnahme ist schließlich auch im Interesse des AG...

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version