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[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV

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Max:

--- Zitat von: Monodon am 29.10.2023 15:30 ---Bei der Lebenszeitverbeamtung mache ich mir wenig Sorgen, aber was würde denn im schlimmsten Fall passieren: Es ist doch nicht so, dass ich dann schon in der PKV "gefangen" bin und dann ohne Beihilfe sogar 100% absichern muss, oder?

--- End quote ---
Ich schätze deine Schule würde dich dann als Angestellten behalten. Wenn du dann über der Versicherungspflichtgrenze verdienst,  wovon ich ggf. fälschlicherweise Weise ausging,  bleibst du prinzipiell in der PKV mit normalen 100% Tarif, ansonsten kannst du wählen.
Wenn du einfach ausscheidet,  also kein Angestelltenvertrag angeboten wird wartet je nach Familienkonstellation und Geld auf der hohen kante ggf. der PKV Basistarif womit man sich als Patient Dritter Klasse einordnen darf.

Saxum:
Erstmal solltest du vor allem anonyme Risikovorabfragen bei allen in Frage kommenden Versicherern ableisten bzw. machen lassen, denn die Versicherer bewerten das Risiko tatsächlich sehr unterschiedlich und nicht pauschal gleich. Es kommt natürlich auch darauf was man alles angeben musste, es vernünftig erklären kann und bestenfalls behandlungsfreiheit / vollständige Genesung besteht. Selbst wenn man die Öffnungsaktion ziehen muss, die Aussage ist ja nur "bis zu 30%" und nicht automatisch "immer 30%".

Aber ja grundsätzlich werden die 30% auf den Grundtarif (ambulant und stationär) darauf geschlagen.

Selbst wenn du die Öffnungsaktion ziehen musst, gleich ob 30% oder weniger als 30%, und keinen Beihilfeergänzungstarif bekommst, ist das nicht die schlechteste Wahl, denn du erhält ja bestenfalls immer noch die gleichen "Beihilfe/PKV Leistungen" wie die Kolleg*in am nächsten Tisch.

Denn der Beihilfeergänzungstarif sichert bei den meisten Versichern grundlegend vor allem "Material- und Laborkosten", "Heilpraktiker" und "Auslandskrankenversicherung".

Natürlich gibt es einige bessere Beihilfeergänzungstarife, die darüber hinaus gehen können und etwa beispielsweise über Höchstsatz erstatten, Einbettzimmer darauf legen und ggf. 100 € für die Brille zusätzlich bezuschussen und mEn am Sinnvollsten die Restkosten bei Hilfsmittel mit übernehmen, sofern vorhanden.

Den fehlenden Beihilfeergänzungstarif kannst du anderweitig absichern, beispielsweise gibt es eine "Zahnzusatzversicherung für privat Krankenversicherte" die bei Zahnersatz bei Privatversicherten den Eigenbehalt bis zu glaube ich 20% absichern kann womit man den Eigenbeteiligung weiter vermindern kann. Auslandskrankenschutz kann man mit den bekannten Anbietern auch gut absichern, etwa beispielsweise mit dem "großen Automobilclub".

Damit hättest du auch anderweitig einen separaten einfachen "Beihilfeergänzungstarif" der auf dem üblichen Grundabsicherungsniveau bewegt bzw. kannst auch bei den Versichern anfragen / nachschauen ob die einen "abgespeckten" Beihilfeergänzungstarif anbieten.

Ob du doch einen "besseren" Beihilfeergänzungstarif bekommst der mehr Leistungen absichert, kannst du nur mittels der anonymen Risikovorabfragen herausfinden.

Sofern deine Beihilfevorschriften auch Wahlleistungen zulassen, hast du im übrigen auch über die Öffnungsaktion Anspruch auf einen Wahlleistungstarif (idR Zweibett + Privatarzt bis Höchstsatz). Bzw. kannst du auch den Wunsch nach einem Zwei- / Einbettzimmer auch über die "Krankenhaustagegeldverischerung" abschließen oder eben es von der laufenden Besoldung bezahlen.

Jedoch werden deine Grundlegenden Leistungen im sinne der Beihilfevorschriften, auch mit Öffnungsaktion, nicht schlechter als die deiner Kolleg*innen sein.

Was den Fall angeht, dass du aus der Beihilfe fällst, da gibt es vereinfacht gesagt sieben Optionen:

- Aufnahme einer beliebigen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit die über der Mindestjobgrenze liegt
- Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze drücken, z.B. durch Teilzeit / Ansparkonto o.ä.
- Familienversicherung nach § 10 SGB V wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
- Erstmalige Schwerbehinderung bis ca max. 45 mit einem GdB von mind. 50
- Arbeitslosengeld I (nicht Arbeitslosengeld II bzw. "Hartz 4")
- Umzug / Beschäftigung im EU Ausland
- GKV Versicherung bestand noch innert der letzten 5 Jahre

Die Aufnahme einer "beliebigen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit" ist etwa beispielsweise das, was Max geschrieben hat, für den Fall dass die Schule dich als Angestellten weiter behält und dein Einkommen unter der JAEG liegt - wovon wohl auszugehen ist, ansonsten kann man es etwa durch Teilzeit entsprechend reduzieren.

Vom Wechsel in den Basistarif sollte man nach aktuellem Stand eher abraten, auch wenn die Möglichkeit natürlich besteht.

Saxum:
Als Nachtrag zum Post eben noch:

Online habe ich nachfolgende Übersicht gefunden, in denen auch Versicherer aufgelistet werden, die bei "Psyche" nur 5 Jahre abfragen sollen. Allerdings ist hier anzumerken, dass die Liste wohl mit Stand vom 30.11.2017 nicht zu den aktuellsten zählt und man das natürlich selbst nachprüfen sollte.

https://www.pkv.wiki/cms/pkv/info/abgefragte-zeitraeume-in-den-antraegen-zur-krankenvollversicherung-2018

Laut der Liste (von 2017) wären das also unter anderem z.B. Allianz, Axa, Central, Continentale, DBV, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, LKH, LVM, Münchener Verein.

Wie Max es treffend erklärt hat, wäre es vorteilhafter den Tag +1 abzuwarten, wo die 5 Jahre um wären. Dann würde zumindest "dieser Punkt" bei den Gesundheitsfragen bei den entsprechenden Versicherern entfallen. Also diesen einen Monat würde ich für die dafür in Frage kommenden Gesellschaften noch abwarten um ein "besseres Risikobild" darzustellen.

Für alle anderen gilt, den Arztbesuch und die Beweggründe bestmöglich zu erläutern, erklären bzw. Genesung / Behandlungsfreiheit bescheinigen zu lassen oder sogar dass nie eine Behandlung erforderlich war. Ein beliebtes Beispiel ist etwa die vorübergehende begleitende "Trauerbewältigung". Da der Tod eines nahen Angehörigen für viele Menschen einen Schock darstellen kann und daher ein Besuch hilfreich sein könnte.

Das etwa wird "positiver" bewertet, wenn es abgeschlossen ist, als etwa beispielsweise eine "Störung" die natürlich "negativer" im Sinne der Risikobetrachtung ausfällt und nichts über den Menschen an sich aussagt aber versicherungsmathematisch wohl so kalkuliert wird.

Monodon:
Der Makler hat nun Voranfragen bei einigen Versicherern gemacht und meint, dass ich wohl nur über die Öffnungsaktion reinkomme. Er hat mich nun schon nach einem Auftrag zur Honorarberatung gefragt.

Ist es nicht eher üblich, gleich bei allen bzw. vielen Versicherern Voranfragen zu stellen?

Kann ich die Zusammenarbeit eigentlich so abbrechen und über einen anderen Makler "neu starten". Ich bin grad etwas unzufrieden mit der Zusammenarbeit und überlege, ob das vlt. die bessere Wahl wäre.

EvtlAnwärter:
@Monodon:
Mir geht es leider ähnlich wie Dir, ich habe noch nicht mal einen Studienplatz, aber gucke gerade deshalb frühzeitig nach ner PKV die mich überhaupt nimmt.
5 haben mich schon abgelehnt.
Ich würde Dir fairbeamtet.de empfehlen. Die sollen super sein.

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