Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV

<< < (9/17) > >>

Monodon:

--- Zitat von: Saxum am 31.10.2023 16:02 ---Und Herzlichen Glückwünsch zur Ernennung vorab, für morgen.

--- End quote ---

Besten Dank:)

Monodon:
Hallo zusammen,

leider ist die Zahl der Ablehnungen jetzt auf 13 gestiegen. Die Hauptursache ist wohl das Melanom in situ, das erst Anfang dieses Jahres entfernt wurde. Der Makler sieht keine Chance, mich "normal" zu versichern.

Über die Öffnungsaktion würde ich bei der Barmenia die Bausteine GK20, GK30 und PVB für 403 € (inklusive 30% Risikozuschlag) bekommen. Das wäre seine Empfehlung. Wäre das ein guter Tarif über GKV-Niveau, obwohl der  ohne Beihilfeergänzungstarif ist?

Er meinte, ich könnte selbst noch mal bei der Debeka eine anonyme Risikovoranfrage stellen. Aber er sieht hier auch wenig Hoffnung. Zudem habe ich schon viel Gutes über die Barmenia gelesen, da dort viele Leistungen im Haupttarif abgedeckt sein sollen.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

Max:
Ein Angebot von der Debeka einholen und dann ggf. mit Hilfe eines Honorarberaters genau vergleichen womit man besser bedient ist.

Saxum:
Es schadet jedenfalls nicht bei der Debeka, meinetwegen auch der HUK, probiert anonyme Risikovorabfragen zuzusenden, wobei bei erstem ich davon ausgehe dass es auch die vollen 30% sind. Lass dich aber bitte davon nicht abhalten, sondern Frag nach - als nie gefragt haben obwohl man es vielleicht bekommen hätte. Ggf. ja sogar mit "abgespecktem Beihilfeergänzungstarif".

Darf ich Fragen welche Versicherungen bisher alle abgefragt worden sind?

Wurde z.B. auch die Continentale, SDK, Mecklenburgische, Generali, LVM, VRK, oder andere Versicherungen probiert die nicht unbedingt auf den Vergleichsportalen auftauchen?

Zur Barmenia, ich würde sagen, hat man nur den Grundtarif (+ ggf. Wahltarif) ist der Tarif der Barmenia grundsätzlich sehr gut vergleichbar mit den anderen Versicherern. Auch wenn der gut ist, hier würde ich dann tatsächlich eher strikt Vergleichen wenn andere Versicherer für Ihren Grundtarif einen geringeren Risikozuschlag verlangen.

Anderseits, man hat nach § 41 VVG das Recht auf Herabsetzung des Risikozuschlags, wenn der ursprünglich als gefahrerhebene Zustand nach einer Zeit nicht mehr so gefahrerhebend ist.

EvtlAnwärter:
Frage: Gibt's das Recht zur Herabsetzung des Risikozuschlags nach § 41 VVG auch für PKVen die im Rahmen der Öffnungsaktion abgeschlossen wurden?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version