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[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV

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Monodon:
Ich muss zugeben, dass ich mich nicht so wohl dabei fühle, selbst Risikovoranfragen zu stellen. Wie soll ich zum Beispiel bei der Debeka folgende Frage beantworten:

Bestehen Krankheiten, Unfallfolgen, körperliche oder geistige Schäden bzw. Anomalien (wie z. B. Herzfehler, psychische Störungen, Nervenerkrankungen, Augenerkrankungen, Schädigung des Bewegungsapparates, Stoffwechselstörungen usw.), die zu den bisherigen Gesundheitsfragen noch nicht angegeben wurden?

Da kann man als Laie doch nur verlieren, oder?

Mir wurde von meinem Hauptberater und auch von einem anderen dazu geraten, erst einmal den Öffnungsaktion in Anspruch zu nehmen und dann Mitte 2024 eine neue Risikovoranfrage zu stellen um dann die Chance zu haben, 2025 ohne Öffnung in eine PKV zu wechseln.

Was haltet ihr von dieser Idee? Wäre es total dumm jetzt einfach für 403 € in die Barmenia zu gehen?

Als Alternative würde ich vlt. einen Versicherungsberater in Anspruch nehmen, der das für mich klärt. Kann mir da jemand einen empfehlen? Ich alleine fühle mich da einfach zu unsicher.

@Saxum: Die Ablehnungen, von denen ich weiß, sind von der Barmena, BBKK, Alte Oldenburger, HanseMerkur, Hallesche. Ich habe von dem Makler nie eine Übersicht oder so erhalten.

Der andere meinte, dass die Anpassungsstörung ein K.o.-Kriterium ist. Laut meinem Hauptberater führt allein der Hautkrebs zum Ausschluss.

Saxum:
@EvtlAnwärter
Meines Erachtens nach: Ja, denn § 41 VVG schließt zum einen nicht die Öffnungsaktion aus und bezieht sich nur alleine auf die "bestimmten gefahrerhöhenden Umstände" und zum anderen die Öffnungsaktion wiederum bezieht sich nur auf eine Aufnahme im Grundtarif und hat auch keinen Ausschluss von § 41 VVG geregelt (was ohnehin nicht zulässig wäre).

Ob der Versicherer trotz Öffnungsaktion einen Wahl- und/oder Beihilfeergänzungstarif anbietet und darauf auch einen Risikozuschlag erhebt ist seine eigene Sache, hier würde aber dann auch ebenfalls § 41 VVG greifen. Also auf alle Tarife Grund-, Wahl- und Beihilfeergänzungstarife.

@Monodon
Ja das ist eine äußert fiese und ist eine übertriebene offene Fragestellung. Hier will der Versicherer "alles" wissen und per se könnte das "Tür und Tor" für eine vorvertragliche Anzeigeverletzung öffnen. Ich würde als Laie behaupten, dass diese Fragestellung im Streitfall vielleicht nicht bestand haben würde, kann es aber natürlich nicht voraussagen. Denn der Versicherer will mit dieser Frage offenkundig übertriebenerweise auch wissen ob man vor 7 Jahren Kopfschmerzen hatte, zu dem man aber nicht zum Arzt gegangen ist.

Das beste was man bei "dieser Frage" machen kann, bzw. sollte man bei allen Fragen/Versicherer machen, ist zu allen Ärzt*innen zu gehen und einen Auszug der Krankenakte / Diagnosen verlangen. Darauf besteht ein Anspruch nach § 630g BGB nach EuGH ist im übrigen die erste Kopie der Patientenakte kostenfrei (Urt. v. 26.10.2023, Az. C-307/22).

Darüber hinaus flankierend noch die (elektronische) detaillierte Patientenquittung bei deiner Krankenkasse. Die erhält man in der Regel gut über das Kundenportal der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse und gegebenenfalls optional wenn man möchte bei Bedarf eine Abfrage bei der Kassenärztlichen Vereinigung deines Bundeslandes ggf. auch anderer falls man woanders noch gewohnt hat.

Dann kann man alles, soweit es nach eigenen Kräften möglich ist, mit bestem Wissen und Gewissen beantworten ohne hoffentlich dem Vorwurf der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung nach § 19 VVG ausgesetzt zu sein.

Gerade diese Gesundheitsfrage schmeckt mir bei dieser Versicherung echt nicht. Also ich würde sagen, fülle dort alles nach bestem Wissen und Gewissen mittels der Kriterien der anonymen Risikovorabfrage aus und schau dann was Sie dir anbieten, naja.

Du könntest den Makler ja mal erbitten welche Versicherungen er denn alle angeschrieben hat, ob es dann denn noch mehr gibt, wo man probieren kann (er aber evtl keine Provision daraus erhält). Ich hoffe nur so sehr, dass dein Maklere/Berater/Fachmensch anonyme Risikovorabfragen stellt.

Monodon:
Habe jetzt mal nach nachgefragt, wer mich genau abgelehnt hat. Es waren:

Signal, DBV, LKH, ARAG, Allianz, DKV, Barmenia, BBKK, Alte Oldenburger, HanseMerkur und Hallesche

Ich habe morgen noch einen Termin mit einem anderen Makler vlt. kann der mir noch helfen. Man findet zwar einige Berater im Internet, aber es schwer zu sagen, ob die so auf Beihilfe/Beamten spezialisiert sind.

Die Daten der Krankenkasse usw. hab ich schon.

Falls der Makler auch meint, dass es nur mit Öffnungsaktion geht, würde ich wohl in die Barmenia gehen (Bausteine GK20, GK30 und PVB für 403 €).

Max:
Dann bleiben ja noch Debeka, HUK, R+V, Universa und Concordia.
Ob ein weiterer Makler mehr Glück hat glaube ich nicht. Zum einen haben die wegen der Provision ein echtes Interesse dich regulär unterzubringen und zum anderen würde ich schätzen, dass die Grundlegenden Kriterien aller Versicherer ähnlich sind für einen Ausschluss.
Sowohl Hautkrebs als auch die Anpassungsstörung sind aber 2 Hammer die normaler Weise eine Annahme verhindern.

Die Debeka kam für mich wegen der offenen Gesundheitsfrage nicht in Frage. Bei der Öffnungsaktion ist das aber ggf. weniger wichtig.

Saxum:
Unter anderem Continentale, Ottonova, VRK und SDK würden mir noch einfallen an dieser Stelle zu Max's Beitrag. Falls es doch trotz aller Bemühungen es in die Richtung der Öffnungsaktion gehen sollte, dann wäre es an dieser Stelle wichtig zu wissen was die anderen Versicherer, neben der Barmenia, dann im Rahmen der Öffnungsaktion anbieten würden:


* Wie hoch wäre der Risikozuschlag beim jeweiligen Versicherer?
* Gibt es gegebenenfalls einen "vollen" oder zumindest "abgespeckten" Beihilfeergänzungstarif dazu?
Ein abgespeckter Beihilfeergänzungstarif leistet in der Regel zumindest für "Zahn" und "Ausland", den haben aber nicht alle im Angebot. Auch bei der Öffnungsaktion können hier Unterschiede auftreten, da - wie erwähnt - Versicherer die Risiken tatsächlich ganz unterschiedlich bewerten und kalkulieren. Daher sollte man auch "mit Öffnungsaktion" unverbindlich mittels anonymer Risikovorabfragen vergleichen. Die Barmenia hat natürlich auch mit einen hervorragenden Grundtarif, aber wie erwähnt kann schon alleine der Risikozuschlag unterschiedlich ausfallen - da könntest du dann den Grundtarif der Barmenia mit den anderen vergleichen.

Bedenke aber jedenfalls, dass zumindest Beihilfe + Grundtarif in der Regel 100% ausmachen, also wenn z.B. die Beihilfe sagt, Zahn, Hilfs oder Heilmittel bekommst du 60% dann wird trotzdem eine "Lücke" bleiben auch wenn die PKV 100% berücksichtigen würde. Daher ist ja zumindest so, dass im Sinne auf dem Level der Beihilfevorschriften die Grundtarife in der Regel zusammen mit der Beihilfe 100% leisten sollten bzw. diese Minimum spiegeln.

Teilnehmende Versicherungen an der Öffnungsaktion sind bisher: Allianz, Debeka, Barmenia, DKV, BBKK, Generali, DBV, Hallesche, HUK, Münchener Verein, inter, ottonova, LKH, Signal Iduna, SDK, Union, VRK.

Die Aufzählung ist ohne Bewertung/Reihenfolge, entnommen aus der Broschüre des PKV Verbandes. Diese würden alle dich im Rahmen der Öffnungsaktion nehmen, jedoch bitte vorher anonym und unverbindlich mit Verweis auf die Öffnungsaktion vergleichen.

Im Merkblatt zur Öffnungsaktion des PKV Verbandes wird auch in Nr. 8 darauf hingewiesen, dass man bestenfalls, wenn man die Öffnungsaktion ziehen müsste, bei unterschiedenen Versicherern anynome Risikovorabfragen zum Vergleich stellen sollte.

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