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Frust nach Vorstellungsgespräch
MoinMoin:
Vielleicht haben die nur das kleine mit dem grossem I verwechselt?
Warum fragst du nicht dort nach und bittest um Einsichtnahme des Verfahrens, da du einen entsprechenden Verdacht nachweislich hast.
pfaffe:
--- Zitat von: Opa am 06.10.2023 17:52 ---Außerdem kannst du als unterlegener Bewerber bei einem öffentlichen Arbeitgeber stets Akteneinsicht nehmen und anhand der Bewerbungsmatrix, des Auswahlvermerks sowie der Bewerbungsunterlagen des obsiegenden Bewerbers prüfen, ob dein Bewerberverfahrensanspruch verletzt wurde.
--- End quote ---
*einhak*
Ich darf also z. B. als unterlegener interner Bewerber beim öffentlichen AG sagen, dass ich Akteneinsicht nehmen möchte, dass ich die Bewerbungsmatrix, den Auswahlvermerk und die Bewerbungsunterlagen des Gewinners des sehen möchte?
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage, bitte?
Welche Akte(n) darf ich danach einsehen?
clarion:
Hallo RsQ,
die Beschlussvorlage für den Rat kann direkt nach den Vorstellungsgespräch verfasst und in das Ratsinformationssytem eingestellt worden sein. Der Rat bekommt vermutlich auch nicht den ganzen Auswahlvermerk z.K. sondern nur eine Zusammenfassung aus wenigen Sätzen.
MoinMoin:
--- Zitat von: pfaffe am 07.10.2023 13:48 ---
--- Zitat von: Opa am 06.10.2023 17:52 ---Außerdem kannst du als unterlegener Bewerber bei einem öffentlichen Arbeitgeber stets Akteneinsicht nehmen und anhand der Bewerbungsmatrix, des Auswahlvermerks sowie der Bewerbungsunterlagen des obsiegenden Bewerbers prüfen, ob dein Bewerberverfahrensanspruch verletzt wurde.
--- End quote ---
*einhak*
Ich darf also z. B. als unterlegener interner Bewerber beim öffentlichen AG sagen, dass ich Akteneinsicht nehmen möchte, dass ich die Bewerbungsmatrix, den Auswahlvermerk und die Bewerbungsunterlagen des Gewinners des sehen möchte?
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage, bitte?
Welche Akte(n) darf ich danach einsehen?
--- End quote ---
Die Rechtsgrundlage ist das GG, 33 glaub ich, da jedem der Zugang zum öD ermöglicht werden muss.
Daher kann man als AN das verfahren anfechten, da Zweifel besteht, das eine korrekte Bestenauslese gemacht wurde.
RsQ:
--- Zitat von: clarion am 07.10.2023 22:32 ---Hallo RsQ,
die Beschlussvorlage für den Rat kann direkt nach den Vorstellungsgespräch verfasst und in das Ratsinformationssytem eingestellt worden sein. Der Rat bekommt vermutlich auch nicht den ganzen Auswahlvermerk z.K. sondern nur eine Zusammenfassung aus wenigen Sätzen.
--- End quote ---
Mein Weg vom Gespräch nach Hause dauerte ca. 15 Min. Ich habe nach ca. 15-20 Minuten diesen TO-Punkt gesehen. Nach mir war eine weitere Bewerberin zum Gespräch - das kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal zu Ende gewesen sein. Mir bleibt ein Rätsel, warum schon während der noch laufenden Gespräche klar war, dass (auf jeden Fall) eine Frau eingestellt wird.
Allgemein: Ich finde diesen "Fall" einfach rätselhaft. Eine rechtliche Prüfung wäre sehr reizvoll - leider habe ich auch im aktuellen Job mit der ausschreibenden Institution zu tun und kann/will das nicht eskalieren. Entsprechend groß der Frust.
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