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Frust nach Vorstellungsgespräch
pfaffe:
D. h., ich kann gegen die Auswahlentscheidung Widerspruch einlegen? Innerhalb welcher Frist? Wann beginnt die Frist zu laufen? Ab dem Tag, an dem man eine Absage erhalten hat? Vorher weiß man ja idR nicht, ob man eine Absage erhalten wird oder nicht.
Dann wird wahrscheinlich der Widerspruch abgelehnt?!
Und danach kann ich dann Klage einreichen?! Und um diese begründen zu können, muss mir der AG vollständige Akteneinsicht gewähren?!
was_guckst_du:
...der öffentl. AG ist zumindest gehalten, dir die Gründe, die zu deiner Nicxhtberücksichtigung geführt haben, darzulegen (ggfls. auf Nachfrage)...dies kann er mündlich, schriftlich oder auch per Aktenseinsicht tun..
...wenn du diese Gründe nicht nachvollziehen kannst oder darin eine Benachteiligung erkennst, kannst du ein sogen. Konkurrentenstreitverfahren anstrengen...das bedeutet Klage vor dem Arbeitsgereicht oder - bei Beamten - Antrag beim zuständigen Verwaltungsgericht...
...Konkurrentenstreitverfahren sind im öD nicht selten (allerdings eher bei Beamten anzutreffen)...
Opa:
Deine Frage zur Frist wurde bereits beantwortet:
--- Zitat von: Opa am 08.10.2023 07:41 ---Da du allerdings nach Bekanntgabe der Auswahlentscheidung nur 2 Wochen Zeit hast, solltest du nicht zu lange überlegen.
--- End quote ---
Die Frist ergibt sich daraus, dass nach Ablauf von 14 Tagen (sog. Wartefrist) der Arbeitgeber die Stelle mit dem von ihm ausgewählten Kandidaten besetzen kann, ohne durch eine gerichtliche Anordnung daran gehindert zu werden.
Innerhalb der Wartefrist kannst du die Stellenbesetzung aussetzen lassen (einstweilige Anordnung des zuständigen Gerichts) und somit deine Rechtsposition im Konkurrentenverfahren stärken.
Die Akteneinsicht ist zu gewähren, sofern nicht außergewöhnliche Umstände dem entgegenstehen. Außergewöhnliche Umstände müssen einen erheblichen Stellenwert haben wie z.B. ein Geheimhaltungsbedürfnis der Auswahlentscheidung (qualifizierte nachrichtendienstliche Aufgaben) oder ein Schutzbedürfnis der Mitbewerber (dein Ex-Mann, der ein gerichtliches Kontakt erbot gegen dich erwirkt hat).
ts181:
Ich verstehe nicht, warum der TE hier so abgewatscht wird. Er hat grundsätzlich Recht. Ob es an ihm lag, dass er bei 40 Bewerbungen keinen Zuschlag erhalten hat, sei mal dahingestellt, aber dass Frauen im ÖD krass bevorzugt werden ist doch kein Geheimnis!
Erst letzte Woche hatten wir fünf Vorstellungsgespräche für eine Mitarbeiterstelle E6. Vier Frauen, ein Mann. Der Mann hat die Fragen mit Abstand am besten beantwortet. Genommen wird eine Frau, weil der zuständige Leiter sich "wegen einer E6" nicht mit der Gleib streiten will. In unserem Bereich arbeiten mittlerweile 14 Menschen, ich bin der einzige Mann, obwohl es an männlichen Bewerbern regelmäßig nicht mangelt.
Selbst der SB aus der Personalabteilung beschwert sich, dass alle Frauen an ihm und seinen Kollegen vorbeiziehen, weil die internen Stellen ausschließlich an Frauen gehen. Im Übrigen kann ich das auch aus eigener Erfahrung bestätigen, da ich im Rahmen meiner Funktion tagtäglich Personalakten einsehen muss. Beförderungen, Stufenlaufzeitverkürzungen oder Höhergruppierungen sehe ich da fast ausschließlich bei Frauen.
MoinMoin:
Traurig, wenn da der PR mitspielt, dafür sind die eigentlich da.
Und schade, dass der Mann da nicht reingrätscht.
Glücklicherweise wird so ein Mist bei uns nicht gemacht und die GleiBe ist bei uns ist objektiv.
Und die Führungskräft ebenfalls.
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