Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stadtstaatenprämie
Invitto:
--- Zitat von: Ozymandias am 19.10.2023 20:14 ---Wenn es kommt schön für euch, ist dann aber insgesamt ein Phyrrussieg.
Da wäre es 10mal besser aus dem TV-L auszutreten und wie Hessen selber zu verhandeln, wenn man unbedingt solche Extras haben möchte. Insgesamt missbraucht man aus meiner Sicht das Gewerkschaftsmandat der Tarfverhandlungen bei solchen Partikularinteressen.
--- End quote ---
Verdi kann nicht aus dem TV-L austreten ( ebenso die Beschäftigten).Austreten könnten nur die Stadtstaaten aus der TDL was Sie nicht machen werden. Der TV-L ist für die Stadtstaaten deutlich günstiger als der TVÖD. In Hamburg fallen ungefähr 80 % der Beschäftigten grundsätzlich von der Aufgabe her in den Flächenländern in den TVÖD. Verhandlungen über die Angestellten in den Stadtstaaten können nur im Rahmen der allgemeinen Tarifverhandlungen stattfinden, ebenso Streiks etc. Im wesentlichen die Mitarbeiter der Stadtstaaten sind es überhaupt die bei Tarifverhandlungen Druck durch Streiks erzeugen können, denn sämtliche Verwaltung als auch alle für Bürger wichtige Bereiche fallen in den Stadtstaaten in den TV-L. Würden also nur die Beschäftigten in den Flächebländern streiken wäre das öffentliche Interesse und Drohpotential nahe Null. Das nun ausgerechnet Beschäftigte im TV-L aus den Flächenländern denen aus den Stadtstaaten Missbrauch und sonstiges vorwerfen zeigt nicht nur mangelnde Intelligenz sondern auch wie herunter gekommen Deutschland bereits ist. Das Verdi hier nichts zusammen gebracht hat und trotzdem zustimmt bewegt mich, welcher sich an den Warnstreiks beteiligt hat trotz diverser Kommentare ( insbesondere der verbeamteten Kollegen) und Nicht Gewerkschaftsmitglieder mitmobilisiert hat , nun dazu auszutreten und ich werde auch sicher nicht mehr mitstreiken!
MarieH:
--- Zitat von: cyrix42 am 19.10.2023 11:11 ---Worüber ich bisher noch gar nicht nachgedacht habe: Warum wird die Stadtstaaten-Prämie eigentlich wieder als Sockel-Betrag gefordert? Der Hamburger EG 1/2'ler kommt doch aus dem Lachen nicht mehr raus, wenn er die allgemeine Sockel-Erhöhung um 300€ und dann die Stadtstaatenzulage von 200€ erhält, also mal eine saftige Erhöhung um 25%... (Und das sind nicht einmal die Forderungen, sondern nur halbwegs realistische Schätzungen ans Ergebnis.)
--- End quote ---
Der Beschäftigte in Entgeltgruppe 1 erhält natürlich so viel Geld, dass er, in einer Großstadt lebend, aus dem Lachen nicht mehr raus kommt. In der Realität sieht das doch ganz anders aus. Meist sind dies Reinigungskräfte, Hilfskräfte o. Ä., die in Teilzeitgehalt arbeiten und eh noch Wohngeld erhalten. Also ist es ganz gleich, ob Wohngeld oder Stadtstaatenzulage, es zahlt in beiden Fällen der Steuerzahler.
Invitto:
--- Zitat von: MarieH am 10.12.2023 11:19 ---
--- Zitat von: cyrix42 am 19.10.2023 11:11 ---Worüber ich bisher noch gar nicht nachgedacht habe: Warum wird die Stadtstaaten-Prämie eigentlich wieder als Sockel-Betrag gefordert? Der Hamburger EG 1/2'ler kommt doch aus dem Lachen nicht mehr raus, wenn er die allgemeine Sockel-Erhöhung um 300€ und dann die Stadtstaatenzulage von 200€ erhält, also mal eine saftige Erhöhung um 25%... (Und das sind nicht einmal die Forderungen, sondern nur halbwegs realistische Schätzungen ans Ergebnis.)
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Der Beschäftigte in Entgeltgruppe 1 erhält natürlich so viel Geld, dass er, in einer Großstadt lebend, aus dem Lachen nicht mehr raus kommt. In der Realität sieht das doch ganz anders aus. Meist sind dies Reinigungskräfte, Hilfskräfte o. Ä., die in Teilzeitgehalt arbeiten und eh noch Wohngeld erhalten. Also ist es ganz gleich, ob Wohngeld oder Stadtstaatenzulage, es zahlt in beiden Fällen der Steuerzahler.
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Wo gibt es den in Hamburg noch Reinigungskräfte die direkt bei der Stadt angestellt sind? Selbst die Hausmeister werden doch durch private Firmen gestellt.
Umlauf:
Nach einer anderen Diskussion gibt es im TV-L Bereich 745 VZÄ in EG1.
Mit anderen Worten! Eine Neiddebatte auf Basis der EG1 ist verschwendete Lebenszeit.
Bisher habe ich persönlich noch nie eine EG1 gesehen.
Kirk:
Hallo alle miteinander,
weiß hier jemand, wie der folgende Satz aus dem Einigungspapier zu verstehen ist?:
--- Zitat ---"2. Inkrafttreten dieses Abschnitts V. am 1. Januar 2024.
VI. Hauptstadtzulage
Die vom Land Berlin bislang außertariflich gezahlte Hauptstadtzulage an Beschäftigte und auszubildende Personen (vergleiche Rundschreiben IV Nr. 75/2020 der Senatsverwaltung der Finanzen vom 9. September 2020) wird von der TdL und den Gewerkschaften tarifiert."
--- End quote ---
Werden dadurch jetzt alle öffentlich Bediensteten in Berlin, einschließlich Stiftungen, Hochschulen, Theater usw. diese Hauptstadtzulage bekommen?
Bisher wurde die (nicht tarifierte) Hauptstadtzulage ausschließlich an im unmittelbaren Berliner Landesdienst Beschäftigte gezahlt.
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